Gottesbezug in Verfassung

Politiker fordern: Wähler sollen ihre Meinung sagen

Für eine Wählerbefragung sprechen sich Politiker aus Schleswig-Holstein aus
Für eine Wählerbefragung sprechen sich Politiker aus Schleswig-Holstein aus© iStock / Andrey Popov

03. September 2014 von Timo Teggatz

Kiel. In einem Monat stimmt der Landtag in Schleswig-Holstein über einen Gottesbezug in der Landesverfassung ab. Jetzt bringen Politiker mehrerer Parteien eine neues Verfahren ins Spiel: eine Volksbefragung.

Abgeordnete des Schleswig-Holsteinischen Landtages haben sich dafür ausgesprochen, bei der umstrittenen Frage eines Gottesbezuges in der neuen Landesverfassung eine Volksbefragung durchzuführen. Eka von Kalben von den Grünen, Heiner Garg (FDP), Lars Harms (SSW), Jürgen Weber (SPD) und Daniel Günther (CDU) würden ein solches Verfahren akzeptieren. Dies wurde auf einer Veranstaltung im Kieler Landeshaus deutlich, zu der der Schleswiger Bischof Gothart Magaard eingeladen hatte.

Günther geht davon aus, dass sich eine deutliche Mehrheit der Schleswig-Holsteiner für die Worte "In Verantwortung vor Gott und den Menschen" in der Präambel aussprechen würde. Die CDU-Fraktion ist geschlossen für einen Bezug zu Gott, während es in den anderen Parteien unterschiedliche Positionen gibt.

Der Landtag wird voraussichtlich in seiner Sitzung vom 8. bis 10. Oktober über die neue Verfassung abstimmen. Eine Volksbefragung könnte den 69 Abgeordneten zuvor verdeutlichen, wie die Mehrheit der Bürger entscheiden würde, hieß es auf der Veranstaltung. Bindend ist eine Volksbefragung in der Regel aber nicht.

Vorbild Grundgesetz: Gottesbezug in der Präambel

Während von Kalben, Garg und Harms erneut ihre ablehnende Haltung formulierten, sprachen sich Weber und Günther für die Aufnahme des Gottesbezuges aus. Zuvor hatte der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts und Professor für öffentliches Recht an der Bonner Universität, Udo di Fabio (60), in einem Vortrag dafür plädiert.

Di Fabio verwies dabei auf die Präambel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland mit den Worten "Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen...". Die Väter des Grundgesetzes hätten damit keineswegs den Kirchen oder Religionsgemeinschaften entgegenkommen wollen. Sie hätten 1949 vielmehr verdeutlichen wollen, dass die Verfassung Teil eines Wertesystems ist. Nach der Nazi-Diktatur und Auschwitz sei es darum gegangen, eine sittliche Grenze zu formulieren.

Um den Bezug zu Gott in die Landesverfassung aufzunehmen, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig: 46 der insgesamt 69 Abgeordneten müssen dafür votieren. Die CDU hat einen Gesetzentwurf mit Gottesbezug vorgelegt. Alternativ gibt es einen fraktionsübergreifenden Entwurf ohne Gottesbezug.

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