Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Diakonie: Wir dürfen Menschen mit Behinderung nicht vom Arbeitsmarkt ausschließen

Bisher zahlen viele Unternehmen lieber die Ausgleichabgabe, als einen Menschen mit Behinderung einzustellen. Das muss sich ändern, sagt die Diakonie Schleswig-Holstein.
Bisher zahlen viele Unternehmen lieber die Ausgleichabgabe, als einen Menschen mit Behinderung einzustellen. Das muss sich ändern, sagt die Diakonie Schleswig-Holstein. © Syahrir Maulana, iStock

03. Mai 2024

Am 5. Mai ist der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Denn in vielen Bereichen haben sie nach wie vor keine Chancengleichheit. Die Diakonie SH bemängelt, dass Menschen mit Beeinträchtigungen vor allem im Arbeitsleben benachteiligt sind.

Damit Menschen mit Behinderungen bessere Berufsaussichten bekommen, müssten sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst die Rahmenbedingungen verändert werden, betont die Diakonie Schleswig-Holstein.

Werkstätten zeigen, wie Barrieren abgebaut werden

Lernen könnten Betriebe etwa von den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Diese verfügten über Kenntnisse, wie Arbeitsplätze barrierefrei gestaltet und Beschäftigte begleitet werden sollten.

Ein Beispiel für die Zusammenarbeit von Werkstätten und freiem Arbeitsmarkt ist die Stiftung Mensch in Meldorf. Der Träger mehrere Werkstätten hat im Kreis Dithmarschen mit 31 Unternehmen die „Soziale Allianz“ gebildet, um inklusive Arbeitsplätze zu schaffen. 

Bislang sind Menschen mit Beeinträchtigungen überdurchschnittlich oft von Arbeitslosigkeit betroffen: Laut Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit lag 2022 in Schleswig-Holstein der Anteil der Langzeitarbeitslosen unter den Arbeitssuchenden mit Behinderungen bei rund 43 Prozent. Der Vergleichswert bei Menschen ohne Behinderung liegt bei 34 Prozent.

Viele Unternehmen zahlen lieber Ausgleichsabgabe

Von den 6.000 Unternehmen in Schleswig-Holstein, die dazu verpflichtet sind, je nach Größe einen bestimmten Prozentsatz an Menschen mit Behinderungen einzustellen, sind dieser Pflicht nur knapp 42 Prozent vollständig und knapp 33 Prozent teilweise nachkommen.

Jedes vierte Unternehmen, beschäftigt gar keinen Menschen mit Behinderungen, sondern zahlt lieber die Ausgleichsabgabe in Höhe von monatlich bis zu 740 Euro pro Arbeitsplatz.

"Einen Ausschluss dürfen wir uns als Gesellschaft nicht leisten"

„Arbeit ist ein wesentlicher Bereich für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Hier können wir einer Tätigkeit nachgehen, die uns ausfüllt und unsere Existenz sichert“, sagt Landespastor und Diakonievorstand Heiko Naß.

Dass Menschen mit Behinderungen in hoher Zahl davon ausgeschlossen sind, können und dürfen wir uns alles Gesellschaft nicht mehr leisten! Viele haben anerkannte Qualifikationen, von denen Unternehmen gerade auch in Zeiten des Fachkräftemangels profitieren könnten. Heiko Naß, Diakoniepastor 

Das Problem lasse sich nicht mit einer Ausgleichsabgabe lösen, sondern nur mit dem konsequenten Abbau von Barrieren, einer zielgerichteten Förderung der Unternehmen sowie verlässlichen Unterstützungsangeboten für die Beschäftigten mit Behinderungen.

Werkstätten für Menschen mit Behinderungen - Vorschläge der Diakonie SH (1/2)

Die Werkstätten haben einen Rehabilitationsauftrag für alle Beschäftigten. Gleichzeitig sind sie verpflichtet, marktorientierte Arbeitsaufträge zu erlangen und ein Arbeitsergebnis zu erwirtschaften, um den Werkstattlohn zu zahlen.

Dadurch werden sie laut Diakonie in einen Interessenkonflikt gedrängt: Sie wollen für Beschäftigte den Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ebnen, verlieren damit aber Mitarbeitende, die zum wirtschaftlichen Ergebnis beitragen.

Die Diakonie setzt sich deshalb für eine Reform des Werkstattlohns ein, mit dem Ziel, die Vergütung gerechter zu gestalten und damit den wirtschaftlichen Druck von den Werkstätten zu nehmen.

Werkstätten für Menschen mit Behinderungen - Vorschläge der Diakonie (2/2)

Ein weiterer Aspekt ist das sogenannte Budget für Arbeit. Diese Mittel sollen Werkstattbeschäftigte beim Wechsel in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen. Das Budget umfasst einen Lohnkostenzuschuss sowie die Finanzierung von begleitenden Maßnahmen an einem Arbeitsplatz in einem Unternehmen. Begleitet wird das Budget von unterschiedlichen Institutionen, oftmals außerhalb der Werkstätten.

Für die Beschäftigten stellt das wiederum eine zusätzliche Barriere dar. Insofern setzt sich die Diakonie dafür ein, dass das Budget für Arbeit flächendeckend auch von Werkstätten begleitet werden kann.

Auch die Diakonie Mecklenburg-Vorpommern mahnt an, dass die Inklusion im Land viel entschiedener vorangebracht werden muss.

„Seit 2018 haben Menschen mit Behinderung einen Anspruch auf eine individuelle Bedarfsermittlung. Das Problem: Auch knapp sechs Jahre nach Einführung sind die Bedarfe der Menschen mit Behinderung in MV noch immer nicht vollständig ermittelt und die Landesregierung hat keine belastbaren Zahlen, wie weit diese Entwicklung überhaupt ist“, schreibt sie in einer Pressemitteilung. 

Veranstaltungstipp in Hamburg:

In Hamburg gibt es das Projekt "Karaoke mit Herz", das Menschen mit und ohne Einschränkungen verbindet. Organisiert wird es von angehenden Heilerziehungspflegenden. Der nächsten Karaoke-Abend findet am 23. Mai jeweils von 18 bis 21 Uhr im Goldbekhaus (Moorfurthweg 9) statt. 

In Mecklenburg-Vorpommern werden die Bedarfe mit der Integrierten Teilhabeplanung (ITP) ermittelt. Das heißt, jeder Mensch mit Behinderung gibt vor, was er erreichen möchte und was er braucht, um am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu können.

Die Landkreise und kreisfreien Kommunen haben die Aufgabe, diese Bedarfe zu erheben. Die Menschen mit Behinderung arbeiten daran als Expert:innen in eigener Sache aktiv mit.

Daten und Fakten

In Deutschland beträgt der Anteil von Menschen mit Behinderung rund 13 Prozent: Mehr als zehn Millionen Menschen hierzulande haben eine staatlich anerkannte Behinderung. 

In den meisten Fällen (90 Prozent) sind schwere Behinderungen durch Krankheiten verursacht. Wesentlich weniger (3 Prozent) sind angeboren oder im ersten Lebensjahr entstanden. Vergleichsweise wenig Behinderungen (1 Prozent) werden durch Unfälle bzw. Arbeitsunfälle verursacht.

Quelle: bpb

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