Reformationstag 2017 ein gesetzlicher Feiertag
06. November 2014
Kiel. Schleswig-Holstein zieht nach: 2017 wird der Reformationstag im nördlichsten Bundesland ein gesetzlicher Feiertag. Hamburg hat den Feiertag bereits beschlossen. Anlass: 500 Jahre Reformation.
In Schleswig-Holstein wird der Reformationstag 2017 einmalig ein gesetzlicher Feiertag sein. Diesen Beschluss der Landesregierung teilte Innenminister Stefan Studt (SPD) in Kiel mit. Der Grund für diese Ausnahme sind 500 Jahre Reformation. Am 31. Oktober 1517 veröffentlichte Martin Luther 95 Thesen über den Ablass. Dieses Ereignis gilt als Beginn der protestantischen Reformation. Der Reformationstag am 31. Oktober 2017 ist ein Dienstag.
In den Thesen kritisierte Luther unter anderem den Ablasshandel zum Sündenerlass. Mit dessen Einnahmen sollte der Petersdom in Rom erneuert werden. Der Reformationstag ist in den neuen Bundesländern gesetzlicher Feiertag. Nach den Worten von Studt hat die Reformation nicht nur religiöse Bedeutung, "sondern ist auch ein gesellschafts- und kulturprägendes Geschehen von Weltrang".
Hamburg hat Feiertag schon beschlossen
Die Regierungschefs der Länder hatten sich bereits auf ihrer Konferenz am 6. Dezember 2012 dafür ausgesprochen, das 500. Jubiläum der Reformation im Jahr 2017 mit einem einmaligen Feiertag zu begehen. In Norddeutschland haben Bremen, Hamburg und Niedersachsen den 31. Oktober 2017 bereits zum gesetzlichen Feiertag erklärt.
Nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz des Landes Schleswig-Holstein sind die Sonntage und die gesetzlichen Feiertage "Tage allgemeiner Arbeitsruhe". Alle Handlungen, die den Gottesdienst stören, sind verboten. Öffentlich bemerkbare Handlungen, die dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen, sind ebenfalls grundsätzlich nicht erlaubt.