Landesbischof Ulrich begrüßt Kompromiss ums Kirchenasyl
27. Februar 2015
Travemünde. Es gehöre zum Kern des christlichen Glaubens, sich um Flüchtlinge zu kümmern, sagt Landesbischof Ulrich. Den Kompromiss im Streit ums Kirchenasyl begrüßt er deshalb.
Nordkirchen-Landesbischof Gerhard Ulrich hat das Kirchenasyl verteidigt und die Vereinbarung der beiden großen Kirchen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge begrüßt. Sich um bedrohte Flüchtlinge zu kümmern, gehöre zum Kernbestand des christlichen Glaubens, sagte Ulrich während der Landessynode in Travemünde. Auch die Eltern von Jesus hätten kurz nach der Geburt flüchten müssen, weil ihr Kind bedroht gewesen sei. Ulrich: "Wir glauben an Jesus Christus, ein Kind aus einer Flüchtlingsfamilie."
Aktuell gibt es in der Nordkirche 60 Fälle von Kirchenasyl mit rund 130 Menschen. Die meisten Fälle seien in Hamburg (31) angesiedelt, gefolgt von Schleswig-Holstein (17) und Mecklenburg-Vorpommern (12), sagte Flüchtlingspastorin Dietlind Jochims. Es gebe aber auch Fälle, in denen Gemeinden ein Kirchenasyl ablehnen. Wenn es überhaupt keine Perspektive gibt, sei ein Kirchenasyl nicht hilfreich. Wie viele Kirchenasyle bereits abgelehnt wurden, sei nicht bekannt.
Nordkirche unterstützt Flüchtlingsarbeit
Jochims nannte einige Beispiele für Kirchenasyl: So soll ein 18-jähriger Afghane nach Italien abgeschoben werden, obwohl er hier seinen kranken Vater und den kleinen Bruder versorgt. Nach Ausländerrecht ist er erwachsen und nicht mehr Teil der Familie. Auch ein junger Somalier, der bereits sehr gut deutsch spricht, und ein homosexueller Iraker befinden sich Kirchenasyl. Eine syrische Familie, die nach Polen abgeschoben werden soll, ist durch den Krieg so stark traumatisiert, dass die Ärzte bei einer Abschiebung Todesfälle befürchten.
Die Nordkirche wird in den kommenden fünf Jahren die Flüchtlingsarbeit mit 3,25 Millionen Euro <link http: www.nordkirche.de nachrichten detail mehr-geld-fuer-fluechtlingsarbeit-in-der-nordkirche.html link-extern>zusätzlich fördern. Jeder der 13 Kirchenkreise erhält einen Personalkostenzuschuss für einen hauptamtlichen Flüchtlingsbeauftragten von 50.000 Euro pro Jahr, hatte der Landesbischof bereits am Donnerstag angekündigt. Der Zuschuss solle helfen, Ehrenamtliche zu unterstützten, Flüchtlinge an Beratungsstellen zu vermitteln und Kirchenasyle zu begleiten.