Landesbischof Ulrich: „Erhalt der Kirchen hat große Bedeutung für das Land“
15. August 2013
Schwerin. Gerhard Ulrich, Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche), der Bischof im Sprengel Mecklenburg und Pommern, Dr. Andreas von Maltzahn, und die Justizministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Uta-Maria Kuder, haben heute (15. August) in Schwerin die Patronatsvereinbarung für die Jahre 2013 bis 2019 unterzeichnet.
Sie basieren auf dem Güstrower Vertrag von 1994 und regeln die Verpflichtungen und Beteiligungen des Landes an Baulasten von kirchlichen Gebäuden, die zuvor unter dem Patronat Mecklenburg-Vorpommerns standen.
„Es ist gut, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern zum Güstrower Vertrag steht und wir uns auf dieser Basis über die Patronatsleistungen für die Jahre 2013 bis 2019 verständigen konnten“, sagte Landesbischof Gerhard Ulrich. „Mit mehr als 1000 Dorf- und Stadtkirchen gibt es in Mecklenburg und Pommern einen großen Schatz, der unsere Landeskirche allerdings vor erhebliche Herausforderungen stellt.“
Bischof von Maltzahn ergänzt: „Trotz sichtbarer Fortschritte mit Hilfe der Staatsleistungen sind sich beide Seiten in den Verhandlungen einig gewesen, dass zahlreiche Patronatskirchen immer noch gefährdet sind.“ So seien beispielsweise in Mecklenburg aktuell 77 Patronatskirchen als „besonders gefährdet“ eingestuft, 31 sind es akut, 36 haben den Status „gefährdet“. Ulrich: „Der Erhalt der Kirchen hat angesichts der demografischen Entwicklung auch eine wesentliche Bedeutung für die Zukunft der ländlichen Räume. In vielen kleinen Orten in Mecklenburg-Vorpommern bilden die Kirchen den letzten öffentlichen Raum – nicht nur für Gottesdienste, sondern auch für Kunst, Kultur und Kommunikation.“ Zugleich käme die Sanierung der Kirchen einer indirekten Wirtschaftsförderung gleich, weil Baubetriebe aus der Region die notwendigen Bauaufgaben übernehmen.
Hintergrund:
Im Güstrower Vertrag, der seit 1994 die Beziehungen zwischen dem Land und der evangelischen Kirche in Mecklenburg-Vorpommern regelt, ist vereinbart worden, dass an die Stelle aller bisherigen kirchlichen Ansprüche aus den staatlichen Patronaten, eine hälftige Beteiligung des Landes an den Baulasten solcher kirchlichen Gebäude tritt, die bislang dem Patronat des Landes unterstanden. Der Ausgangsbetrag an Staatsleistungen in Höhe von damals sieben Millionen DM – gleich 3.579.043 Euro – ist jetzt nach Maßgabe der vertraglich festgelegten Verhandlungskriterien erneut überprüft worden. Kriterien sind der Bedarf der Kirchen und die Haushaltslage des Landes.
Trotz der Zahlungen des Landes und des hohen Einsatzes kirchlicher Eigenmittel sowie eingeworbener Spenden und Stiftungsmittel konnten bislang nicht alle so genannten Patronatskirchen gesichert werden. Es sind deshalb dringende Baumaßnahmen erforderlich, damit die Bauschäden den Erhalt der Kirchen nicht gefährden. Für Kirchen, die bereits saniert werden konnten, muss zudem eine Instandhaltungspauschale eingeplant werden.