Richterwahlausschussgesetz auf den Weg gebracht
13. Juni 2014
Lübeck-Travemünde. In erster Lesung hat die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) das Richterwahlausschussgesetz verabschiedet.
Mit diesem Kirchengesetz werden die Zusammensetzung und die Aufgaben des Gremiums geregelt, der die Richterinnen und Richter für die unabhängigen Kirchengerichte der Nordkirche auswählt.
Für die Erste Kirchenleitung brachte Ulrike Hillmann das Richterwahlausschussgesetz in die Landessynode ein. Sie sagte: „In der Verfassung der Nordkirche ist geregelt, dass es kirchliche Gerichte geben soll. Vorgesehen sind ein Verfassungs- und Verwaltungsgericht, ein Disziplinargericht und ein Gericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten.“ Um die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter zu gewähren sei eine demokratische Legitimation nötig, so Hillmann weiter. „Daher ist für die Besetzung der kirchlichen Gerichte analog zu den Regeln in vielen Bundesländern ein Richterwahlausschuss vorgesehen, der auf Grundlage der Verfassung und des nun vorgelegten Richterwahlausschussgesetzes zusammengesetzt ist.“
Mit dem neuen Richterwahlausschussgesetz werden die bisherigen Regelungen nordkirchenweit angepasst und die Grundlage für die Besetzung der in der Verfassung vorgesehenen Kirchengerichte gelegt. Dem Richterwahlausschuss gehören demnach fünf Mitglieder der Landessynode, unter denen höchstens eines (stellvertretendes) Mitglied der Kirchenleitung sein darf, ein synodales Mitglied der Kirchenleitung und ein hauptamtliches Mitglied des Kollegiums des Landeskirchenamtes an. Mindestens vier dieser Personen sollen die Befähigung zum Richteramt innehaben, das heißt das zweite juristische Staatsexamen bestanden haben.