Die Glaubensbekenntnisse
Altkirchliche Bekenntnisse
Seit dem zweiten Jahrhundert gibt es im Christentum Taufbekenntnisse. Daraus entwickelten sich in der westlichen Tradition das Altrömische und das Apostolische Glaubensbekenntnis - beide ursprünglich in lateinischer Sprache verfasst. Der Begriff „Apostolisch” weist bereits in der Wortwurzel auf eine zentrale Bedeutung: Die Apostel haben sich zu Jesus und zur Kirche bekannt, sie waren von Jesus Christus gesandt und beauftragt. Nachzulesen ist dies in der Apostelgeschichte des Lukas.
In der östlichen Tradition gibt es verschiedene griechischsprachige Varianten, aus denen dann im Jahr 325 nach Christus das Nizänisches Glaubensbekenntnis und im Jahr 381 das Glaubensbekenntnis von Nizäa-Konstantinopel hervorgingen.
Ein weiteres in den westlichen Kirchen verbreitetes Bekenntnis ist das Athanasianische Glaubensbekenntnis. Es wird in der Nordkirche nicht verkündet, gehört aber z.B. in der Evangelischen Kirche im Rheinland zu den drei grundlegenden Bekenntnissen altkatholischer Tradition.
Das apostolische Glaubensbekenntnis
Dieses Bekenntnis wird einheitlich in allen westlichen Traditionen gebetet.
Ich glaube an Gott, den Vater, den Allmächtigen, den Schöpfer des Himmels und der Erde.
Und an Jesus Christus, seinen eingeborenen Sohn, unsern Herrn, empfangen durch den Heiligen Geist, geboren von der Jungfrau Maria, gelitten unter Pontius Pilatus, gekreuzigt, gestorben und begraben, hinabgestiegen in das Reich des Todes, am dritten Tage auferstanden von den Toten, aufgefahren in den Himmel; er sitzt zur Rechten Gottes, des allmächtigen Vaters; von dort wird er kommen, zu richten die Lebenden und die Toten.
Ich glaube an den Heiligen Geist, die heilige christliche Kirche, Gemeinschaft der Heiligen, Vergebung der Sünden, Auferstehung der Toten und das ewige Leben.
Amen.
Das Glaubensbekenntnis von Nizäa-Konstantinopel
Die westlichen und östlichen christlichen Traditionen akzeptieren verbindlich das Glaubensbekenntnis von Nizäa-Konstantinopel.
Wir glauben an den einen Gott, den Vater, den Allmächtigen, der alles geschaffen hat, Himmel und Erde, die sichtbare und die unsichtbare Welt.
Und an den einen Herrn Jesus Christus, Gottes eingeborenen Sohn, aus dem Vater geboren vor aller Zeit: Gott von Gott, Licht vom Licht, wahrer Gott vom wahren Gott, gezeugt, nicht geschaffen, eines Wesens mit dem Vater; durch ihn ist alles geschaffen. Für uns Menschen und zu unserm Heil ist er vom Himmel gekommen, hat Fleisch angenommen durch den Heiligen Geist von der Jungfrau Maria und ist Mensch geworden. Er wurde für uns gekreuzigt unter Pontius Pilatus, hat gelitten und ist begraben worden, ist am dritten Tage auferstanden nach der Schrift und aufgefahren in den Himmel. Er sitzt zur Rechten des Vaters und wird wiederkommen in Herrlichkeit, zu richten die Lebenden und die Toten; seiner Herrschaft wird kein Ende sein.
Wir glauben an den Heiligen Geist, der Herr ist und lebendig macht, der aus dem Vater und dem Sohn hervorgeht, der mit dem Vater und dem Sohn angebetet und verherrlicht wird, der gesprochen hat durch die Propheten, und die eine, heilige, christliche und apostolische Kirche. Wir bekennen die eine Taufe zur Vergebung der Sünden. Wir erwarten die Auferstehung der Toten und das Leben der kommenden Welt.
Amen
Konfessionelle Bekenntnisschriften und Katechismen
Neben den Glaubensbekenntnissen für den Gottesdienst gibt es Bekenntnisschriften, die als Lehrsätze ethtisch-dogmatischer Art verfasst und überliefert sind. Dazu gehören die Confessio Augustana und das Konkordienbuch der Evangelisch-Lutherischen Kirchen sowie Bekenntnisschriften der Katholischen Kirche, der Reformierten Kirchen, der Freikirchen und anderer christlicher Kirchen und Gemeinschaften.
Die Barmer Theologische Erklärung
Bedeutsam für die Evangelische Kirche - und auch für das Selbstverständnis innerhalb der Nordkirche - ist die die Barmer Theologische Erklärung der Bekennenden Kirche. Sie entstand in der Zeit des Nationalsozialismus, wurde wesentlich von dem Theologen Karl Barth ausgearbeitet und auf der ersten Bekenntnissynode vom 29. bis 31. Mai 1934 in Wuppertal-Barmen verabschiedet.
Das Lutherische Verständnis der Glaubensbekenntnisse
In der Evangelisch-Lutherischen Kirche werden Glaubensbekenntnisse als Richtlinien des Glaubens verstanden, lateinisch „norma normata”. Sie sind zwar verbindlich, werden aber erst durch die Bibel begründet und bewahren biblisches Vermächtnis.