Die Mitarbeitendenvertretung – MAV

Die Mitarbeitervertretung vertritt die Belange der Mitarbeiterschaft gegenüber der jeweiligen Dienststellenleitung. Die Funktion entspricht dem Betriebsrat bzw. dem Personalrat im öffentlichen Dienst.

Grundlage ist das Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD (MVG-EKD) mit den ergänzenden Regelungen der Nordkirche (MVGErgG). Danach ist die Mitarbeitervertretung bei bestimmten organisatorischen, sozialen und personellen Angelegenheiten zu beteiligen.

Die Mitglieder der Mitarbeitervertretung werden alle vier Jahre gewählt (zuletzt im Frühjahr 2022). Wahlberechtigt sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen.

Gemeinsame Mitarbeitervertretung der Landeskirche

Beim Landeskirchenamt ist die Gemeinsame Mitarbeitervertretung der Landeskirche gebildet. Sie ist für alle landeskirchlich Beschäftigten zuständig, für die keine eigene Mitarbeitervertretung besteht. Für die Mitarbeitenden in den Hauptbereichen bestehen eigene Mitarbeitervertretungen.

Gemeinsame Mitarbeitervertretungen in den Kirchenkreisen

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchengemeinden, der Kirchengemeindeverbände und der Einrichtungen des Kirchenkreises  wird in jedem Kirchenkreis eine Gemeinsame Mitarbeitervertretung gebildet. In einzelnen Kirchengemeinden können eigene Mitarbeitervertretungen bestehen.

Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen

Die Mitarbeitervertretungen im Bereich der Landeskirche, der Kirchenkreise und der Kirchengemeinden bilden den Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen.

Jede Mitarbeitervertretung entsendet ein Mitglied in den Gesamtausschuss.

Der Gesamtausschuss hat die Aufgabe, die einzelnen Mitarbeitervertretungen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeitervertretungen zu fördern. Er gibt Stellungnahmen zu beabsichtigten kirchengesetzlichen Regelungen im Arbeitsrecht ab und wirkt bei der Besetzung des Kirchengerichtes mit.

Kirchenbeamtenausschuss und Pastorenvertretung

Die Interessen der Kirchenbeamtinnen und -beamten der Landeskirche und der Kirchenkreise werden auch durch den Kirchenbeamtenausschuss (KBA) wahrgenommen.

Aufgabe des KBA ist es, geplante beamtenrechtliche Regelungen zu beraten und entsprechende Stellungnahmen gegenüber der Kirchenleitung abzugeben, aber auch, Vorschläge zur Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften zu machen. Der KBA entsendet auch zwei Personen in die Kirchenbeamtengesamtvertretung der VELKD.

Die Pastorinnen und Pastoren der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland bilden zur Wahrnehmung ihrer Interessen an der rechtlichen Gestaltung der Dienstverhältnisse und an den sie betreffenden Personalangelegenheiten eine Pastorinnen- und Pastorenvertretung.

Bei Fragen zum oder Problemen im Dienst als Pastorin oder Pastor der Nordkirche unterstützt der Vorstand. Weitere Informationen:

VELKD-Information: Kirche – Beamte – Kirchenbeamte? 

Kontakt und weitere Information

Gemeinsame Mitarbeitervertretung der Landeskirche

c/o Landeskirchenamt Kiel
Dänische Straße 21-35, 24103 Kiel

Telefon: +49 431 9797 688
E-mail: mav@lka.nordkirche.de

Informationsflyer MAV – Die gemeinsame Mitarbeitendenvertrung (2022)

Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland

E-Mail: Vorstand@gamav.nordkirche.de

www.ga-mav-nordkirche.de

Kirchenbeamtenausschuss

c/o Landeskirchenamt Kiel

Dänische Straße 21-35, 24103 Kiel

Informationsflyer zum Kirchenbeamtenausschuss

Pastorinnen- und Pastorenvertretung

www.pastorinnenvertretung-nordkirche.de/ueber-uns

 

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Montags 9-11 Uhr und mittwochs 15-17 Uhr. Mehr unter kirche-gegen-sexualisierte-gewalt.de

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