Die Investitionen der Kirchenkreise und der Landeskirche in Klimaschutzmaßnahmen betrugen im Jahr 2020 rund 3 Millionen Euro. Dieses Geld stammt vor allem aus 0,8 Prozent der Kirchensteuereinnahmen, die nach dem 2015 beschlossenen Klimaschutzgesetz von jedem Kirchenkreis und der Landeskirche zweckgebunden nur für Klimaschutz verwendet werden. So zum Beispiel für Gebäudesanierung, E-Mobilität oder Stellen für Klimaschutzmanager:innen.
Nicht jeder Akteur gibt diese Gelder in jedem Jahr vollständig aus und teilweise werden sie auch strategisch in die Rücklage überführt, um in der Zukunft für größere Investitionen zur Verfügung zu stehen. So hat sich bis 2020 eine Rücklage von fast 6,5 Millionen Euro gebildet.