Die Kirchenmitgliedschaft

Zuspruch, Glaube und Gemeinschaft

Wenn Sie unserer Kirche zugehören, sind Sie Teil einer Glaubensgemeinschaft, die es hier im Norden bereits seit den Anfängen der Reformation gibt. Wir wünschen uns, dass Sie in unserer Nordkirche Gottes Nähe fühlen können: unter diesem großen Himmel, in der Natur, die unser Leben ermöglicht und die wir achten und behüten sollen. In den Städten und großen Metropolen. In unseren Kirchen, in der Gemeinschaft mit anderen Menschen. In Phasen des Zweifels ebenso wie in guten Zeiten des Vertrauens und der Geborgenheit.

Glaubensgemeinschaft in Solidarität

Durch Ihre Taufe erfahren Sie den Zuspruch Gottes und den Glauben in unserer evangelischen Kirche. Zugleich ermöglichen Sie als Kirchenmitglied sehr viel: Seelsorge und die Arbeit in Kirchengemeinden vor Ort, Diakonie und die Fürsorge für Menschen. Denn nur in der Gemeinschaft können wir unseren Aufgaben in der Verkündung des Glaubens und in der diakonischen Arbeit nachkommen. Dafür danken wir Ihnen!

Wenn Sie überlegen, in die Nordkirche einzutreten, dann heißen wir Sie Willkommen. Hier möchten wir Ihnen sagen, was zu tun ist, wenn Sie neu (oder wieder) in die Evangelische Kirche eintreten möchten.

Schritte zur Aufnahme

Das persönliche Gespräch

Vor Ihrem Eintritt führt der Pastor oder die Pastorin vor Ort ein Gespräch mit Ihnen. Vorraussetzung zur Kirchenmitgliedschaft ist die Taufe. Im Gespräch können Sie alles fragen, was Ihnen wichtig ist und was Sie wissen wollen, bevor Sie sich entscheiden. Dabei geht es nicht um eine Glaubensprüfung oder eine Rechtfertigung. Das Gespräch dient der Beantwortung Ihrer Fragen rund um den Glauben und zu Ihrer Orientierung - gerade wenn Sie sich noch nicht endgültig entschieden haben.

Die Aufnahme

Wenn Sie entschlossen und bereits getauft sind, können Sie nach einem Aufnahmegespräch sofort in die Kirche aufgenommen werden. Sie können einen Aufnahmeantrag unterschreiben, damit wird die Aufnahme vollzogen. Ihre Pastorin oder ihr Pastor bestätigen durch ihre Unterschrift und mit dem Siegel die Aufnahme. Sie erhalten eine Kopie dieses Schriftstückes und damit die Bescheinigung, dass sie nun zur evangelischen Kirche gehören - herzlich Willkommen!

Die Feier im Gottesdienst

Wenn Sie möchten, sind Sie herzlich eingeladen, Ihren Kircheneintritt in einem Gottesdienst zu feiern. Eine schöne Erfahrung kann es sein, dabei am Abendmahl teilzunehmen. Auch für Ihre Kirchengemeinde ist es etwas Besonderes, wenn auf diese Weise ein Eintritt bekannt wird.

Ob Sie Ihre Aufnahme so feiern möchten (oder anders oder gar nicht), besprechen Sie mit Ihrer Pastorin oder Ihrem Pastor.

Die Taufe

Die Taufe ist neben Ihrer Bereitschaft die einzige Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Kirche.

Sie steht für die Kirche als Zeichen der Beziehung des Menschen zu Gott. Mit der Taufe wird einem Menschen namentlich und persönlich zugesprochen, dass er von Gott bedingungslos angenommen ist und geliebt wird. Das gilt - egal, welche Herkunft, Hautfarbe und Geschlecht Sie haben; egal, ob Sie gesund oder krank, stark oder schwach sind. Wichtig ist Ihr Glaube.

Die Taufe ist das Zeichen der Aufnahme in die Gemeinschaft der Christenheit. Wenn Sie noch nicht getauft sind, beprechen Sie in Ihrer Gemeinde diesen feierlichen Schritt und alle Aspekte des Glaubens, die Ihnen wichtig sind. Erwachsentaufen sind übrigens schon lange selbstverständlich.

Mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber Taufe.

Testimonial von Jonas Kröning zur Kirchengemeinderatswahl

Zusammenhalten, statt aneinander vorbei leben

„Ich finde es toll, dass wir die Kirche mitgestalten können. Und auch die Verbindung zwischen den Generationen ist mir wichtig.” Jonas Kröning, Erzieher, Warder

Ein Testimonial von Ole Rehmeyer zur Kirchengemeinderatswahl

In einem Netzwerk geht es doch allen besser

„Mir ist wichtig, dass die Kirche für alle Menschen erreichbar ist - für Menschen in Not, aber auch für diejenigen, die sich einfach engagieren oder vernetzen wollen.” Ole Rehmeyer, Gesundheits- und Krankenpfleger, Hamburg

Testimonial von Simone Radtke zur Kirchengemeinderatswahl

Verantwortung übernehmen - ich bin dabei

„Wenn uns die Menschen vor Ort nicht egal sind und wir uns für sie verantwortlich fühlen, dann sollten wir uns engagieren. In der Kirche habe ich so viele Möglichkeiten!” Simone Rathke, Postzustellerin, Rothemühl

Gute Gründe für die Mitgliedschaft

  • Im christlichen Glauben bewahrt die Kirche eine Wahrheit, die die Menschen trägt.
  • In der Kirche wird die menschliche Sehnsucht nach Segen gehört und beantwortet.
  • Die Kirche begleitet Menschen von der Geburt bis zum Tod - sie können sich taufen und trauen lassen, aber erhalten auch Hilfe und Seelsorge in schweren Zeiten.
  • In der Kirche können Menschen an einer Hoffnung auf Gott teilhaben, die über den Tod hinausreicht.
  • Die Kirche ist ein Ort der Ruhe und Besinnung: unsere Gesellschaft braucht diesen Schutzraum.
  • In der Kirche treten Menschen mit Gebeten und Gottesdiensten für andere ein.
  • In Seelsorge und Beratung der Kirche wird der ganze Mensch ernst und angenommen.
  • In Krankenhäusern und anderen sozialen Einrichtungen der Kirche schaffen viele haupt- und ehrenamtlich Engagierte ein besonderes, menschliches Klima.
  • In der Kirche sind Sie in Solidarität - auch mit den Schwachen.
  • Die kirchlichen Sonn- und Feiertage prägen das Jahr - mit ihrer Musik, ihrer besonderen Atmosphäre und ihrer Spiritualität. Die Kirche setzt sich dafür ein, diese Tage zu erhalten.
Ein Mädchen liegt auf einer Wiese

Häufige Fragen

Wie werde ich Mitglied der evangelischen Kirche?

Wenn sie ganz neu in die Kirche aufgenommen werden möchten, dann ist das möglich über die Taufe. Sie ist Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Kirche.

Wenn Sie bereits wissen, welcher Kirchengemeinde Sie zugehören möchten, dann wenden Sie sich dort einfach an den Pastor bzw. die Pastorin. Kirchengemeinden können Sie hier finden.

Ich bin noch nicht 14 Jahre alt

Wenn Sie noch keine 14 Jahre alt und daher noch nicht religionsmündig sind, sprechen Sie bitte mit Ihren Eltern. Diese können dann - wie auch andere Sorgeberechtigte - beantragen, dass Sie in die Kirche eintreten. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie ruhig den Pastor oder die Pastorin in Ihrer Kirche.

Kann ich auch Mitglied werden, wenn ich schon einmal ausgetreten bin?

Das können Sie, und wir freuen uns darüber!

Wenn Sie schon einmal Mitglied in einer christlichen Gemeinschaft waren und getauft sind, können Sie ganz unkompliziert in die Kirche eintreten. Sprechen Sie einfach die Pastoren in Ihrer Kirchengemeinde vor Ort an. Wenn Sie sich erst einmal einen Überblick verschaffen wollen, gehen Sie am einfachsten in eine Wiedereintrittsstelle in Ihrer Nähe.

Auch wenn Sie noch nicht getauft sind und sich erst einmal beraten lassen wollen, sind Sie Wiedereintrittstellen willkommen.

Ich möchte aus einer anderen Kirche in die Evangelische Kirche übertreten

Bevor sie in die Evangelische Kirche aufgenommen werden, müssen Sie zunächst aus der Kirche, der Sie aktuell angehören, austreten. Am besten, Sie nehmen zunächst Kontakt zu einer unserer Wiedereintrittsstellen oder einer unserer Kirchengemeinden auf, um den Übertritt vorzubereiten.

Wie läuft der Eintritt ab?

Vor Ihrem Eintritt oder Wiedereintritt führt Ihr Pastor oder Ihre Pastorin ein Gespräch mit Ihnen. Dabei geht es nicht um eine Glaubensprüfung oder eine Rechtfertigung. Das Gespräch dient der Beantwortung Ihrer Fragen rund um den Glauben und zu Ihrer Orientierung - gerade wenn Sie sich noch nicht endgültig entschieden haben.

Im Anschluss an das Gespräch können Sie einen Aufnahmeantrag unterschreiben. Sie erhalten daraufhin die Bescheinigung, dass sie nun zur evangelischen Kirche gehören - herzlich Willkommen!

Was sollte ich in eine Wiedereintrittsstelle mitbringen?

Bitte bringen Sie einfach Ihren Ausweis mit. Wenn möglich, nehmen Sie auch Ihre Taufurkunde und den Beleg Ihres Austritts mit. Haben Sie diese Unterlagen nicht zur Hand, dann finden wir gemeinsam einen Weg. Kommen Sie gern zum Gespräch.

Kostet der Eintritt oder Wiedereintritt etwas?

Der Eintritt oder Wiedereintritt in die Kirche ist kostenlos, es gibt keine Gebühr.

Zahle ich Kirchensteuer?

Mit Beginn des Monats, der dem Kircheneintritt folgt, zahlen Sie Kirchensteuer, wenn Sie nicht von der Einkommenssteuer befreit sind.

Es gilt:

Nicht jedes Mitglied muss diese Steuer zahlen. Jugendliche, Studierende, Rentnerinnen und Rentner sind in der Regel ausgenommen. Auch Menschen ohne Erwerbsarbeit (ohne hohe Einkünfte aus Kapital) zahlen keine Kirchensteuer.

Für alle anderen beträgt der Steuersatz 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer - nicht des Einkommens. Das gilt ab einem Bruttoeinkommen von 899,99 Euro für Ledige, 1.703,99 Euro für Verheiratete und 2.258,99 Euro für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2.500 Euro brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt also nur 12,69 Euro Kirchensteuer monatlich.

Sie können die Kirchensteuer als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer absetzen und erhalten so eine teilweise „Rückerstattung”. Dazu lassen Sie sich bitte Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt in die Lohnsteuerkarte eintragen.

Ausführliche Informationen dazu unter Kirchensteuer.

Ich habe noch mehr Fragen

Wenden Sie sich mit Ihren Fragen gern an die Pastorin oder den Pastor der Kirchengemeinde oder einer Wiedereintrittsstelle in Ihrer Nähe. Bedenkzeit und mehrere Gespräche sind eine Selbstverständlichkeit. Sie können uns auch eine E-Mail schreiben: info@nordkirche.de.

Das Nordkirchenschiff hat in Laboe festgemacht und wird mit einem großen Hafenfest begrüßt.

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0800 5040 602

Montag bis Freitag von 9-18 Uhr kostenlos erreichbar - außer an bundesweiten Feiertagen

Sexualisierte Gewalt

0800 0220099

Unabhängige Ansprechstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Nordkirche.
Montags 9-11 Uhr und mittwochs 15-17 Uhr. Mehr unter kirche-gegen-sexualisierte-gewalt.de

Telefonseelsorge

0800 1110 111

0800 1110 222

Kostenfrei, bundesweit, täglich, rund um die Uhr. Online telefonseelsorge.de

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