Im Landeskirchenamt
Die oberste Verwaltungsbehörde
Das Landeskirchenamt ist die oberste Verwaltungsbehörde der Nordkirche mit Sitz in Kiel und einer Außenstelle in Schwerin. Es verwaltet grundsätzlich alle Angelegenheiten der Landeskirche. Weitere Aufgaben liegen u. a. in der Anregung, Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse der Kirchenleitung, der Beratung und Unterstützung der Kirchenkreise und Kirchengemeinden (inklusive der Aufsicht) und in der Dienstaufsicht über die Pastorinnen und Pastoren sowie der Mitarbeitenden der Landeskirche.
Das Kollegium
Das Landeskirchenamt ist kollegial verfasst. Das Kollegium wird von der Kirchenleitung berufen und besteht aus der Präsidentin bzw. dem Präsidenten, jeweils einer bzw. einem theologischen und juristischen Vizepräsidenten bzw. einer Vizepräsidentin und den weiteren hauptamtlichen Mitgliedern, den Dezernentinnen und Dezernenten, sowie bis zu zwei nebenamtlichen Mitgliedern.
Die Dezernentinnen und Dezernenten führen ihren Geschäftsbereich (Dezernate) eigenverantwortlich, wenn und soweit nicht Kollegialentscheidungen zu treffen oder präsidiale Leitungsentscheidungen zu beachten sind.
Eigenständige Verwaltungseinheiten
Als eigenständige Verwaltungseinheiten mit Sitz im Landeskirchenamt sind zu nennen:
Das Büro der Landessynode
Das Büro der Kirchenleitung
Der Datenschutzbeauftragte der Nordkirche
Die Beauftragte für Geschlechtergerechtigkeit der Nordkirche
Die landeskirchlichen Beauftragten der Nordkirche
Das Kirchengericht
Kirchliches Amtsblatt der Nordkirche
- Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften
- Pfarrstellenausschreibungen
- Bekanntmachungen
- Stellenausschreibungen
- Personalnachrichten
Alle Ausgaben, chronologisch sortiert und abrufbar als PDF: Kirchliches Amtsblatt
Die Zentrale in Kiel
Dänische Straße 21-35, 24103 Kiel
Postfach 3449, 24033 Kiel
Tel.: +49 431 9797-5
Fax: +49 431 9797-997
info@lka.nordkirche.de
www.kirchenamt.nordkirche.de
Die Außenstelle in Schwerin
Münzstraße 8-10, 19055 Schwerin
Telefon +49 385 20223-0
Fax +49 385 20223-170