300 Euro Energiepreispauschale in der Nordkirche
Kirchensteuer aus Energiepauschale soll betroffenen Menschen zugutekommen
Für das Jahr 2022 hat der Gesetzgeber ein Steuerentlastungsgesetz beschlossen. Dazu gehört eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro – kurz: Energiepauschale. Sie soll die hohen Belastungen durch gestiegene Energiekosten abfedern.
Diese einmalige Unterstützungszahlung bekommen alle lohn- oder einkommensteuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.
Der Gesetzgeber hat sich aus Erwägungen der sozialen Gerechtigkeit dazu entschieden, die Energiepreispauschale zwar sozialabgabenfrei, aber einkommensteuerpflichtig zu machen. Bei der Auszahlung der Energiepreispauschale wird so der persönlichen Leistungsfähigkeit
der Empfänger Rechnung getragen. Wer weniger verdient, zahlt weniger Steuern und erhält also mehr Geld aus der Energiepauschale.
Was hat die Energiepauschale mit der Kirche zu tun?
Die Kirchensteuer wird als Zuschlag zur Einkommensteuer erhoben. Weil der Gesetzgeber die Energiepauschale als steuerpflichtiges Einkommen über die Arbeitgeber auszahlen lässt, entfallen auf die Energiepauschale also auch Kirchensteuern.
Voraussichtlich werden nun durch die Auszahlung der Energiepreispauschale höhere Kirchensteuereinnahmen eingenommen, als dies ohne die Energiepreispauschale der Fall gewesen wäre. Zum Erklärvideo.
Machen wir das Beste daraus!
Die zusätzlichen Einnahmen sollen in den nächsten zwei Jahren komplett spendenfinanzierten Projekten der Diakonischen Werke Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern zugutekommen.
Die Mittel gehen damit direkt an Familien und Einzelpersonen im Gebiet der Nordkirche, auf die sich die steigenden Energiepreise besonders stark auswirken.
Die Energiepauschale einfach erklärt
FAQ
Wann wird das Geld überwiesen?
Die Arbeitgeber überweisen die Energiepauschale im Auftrag des Gesetzgebers am 1. September 2022.
Wieviel Geld wird überwiesen?
Die Arbeitsgeber überweisen einmalig 300 Euro. Davon gehen dann die Steuern ab. Die Höhe der Steuern richtet sich nach der jeweiligen Steuerklasse des Arbeitnehmers und der Arbeitnehmerin.
Was macht die Nordkirche konkret mit dem Geld?
Was wir tun wollen
In der gemeinsamen Erklärung von EKD und Deutscher Bischofskonferenz wird den Landeskirchen und Bistümern empfohlen, die Mehreinnahmen für Menschen zu verwenden, die besonders von der Energiekrise betroffenen Menschen sind.
Um dies zu realisieren, bedarf es eines Haushaltsbeschlusses der Landessynode.
Unsere Kirchenleitung hat hierfür kurzfristig einen Beschlussvorschlag auf den Weg gebracht. Er wird auf der kommenden Landessynode Mitte September beraten und abgestimmt.
Machen wir das Beste daraus
Die zusätzlichen Einnahmen sollen in den nächsten zwei Jahren komplett spendenfinanzierten Projekten der Diakonischen Werke Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern zugutekommen. Die Mittel gehen damit direkt Familien und Einzelpersonen im Gebiet der Nordkirche, auf die sich die steigenden Energiepreise besonders stark auswirken.
Soziales Engagement und Klimaschutz in der Nordkirche
Themenseite Klimaschutz
Unser Kirchenparlament hat den „Klimaschutzplan 2022 - 2027” der Nordkirche auf den Weg gebracht. Worum es uns geht und was wir erreichen wollen, lesen Sie in unserer Gesprächsreihe zum Klimaschutz.
Klimaschutz in der Nordkirche
Die Nordkirche möchte so schnell wie möglich treibhausgasneutral sein. DerTreibhausgas-Ausstoß in den Bereichen Gebäude, Mobilität und Beschaffung muss nun kontinuierlich sinken.
Beratungsstellen der Diakonie
Die Diakonie ist nicht nur Mitträger der Telefonseelsorge. Die Diakonischen Werke in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg Vorpommern bieten Ihnen vor Ort Beratung, Betreuung und Hilfe in vielen Lebensbereichen und -krisen.