Die Kirchenkreise der Nordkirche
Die Kirchengemeinden der Nordkirche sind innerhalb ihrer Region zu einem Kirchenkreis zusammengeschlossen.
Kirchenkreise
13 Kirchenkreise gibt es in der Nordkirche. Kirchenkreise sind Aufsicht- und Verwaltungsbezirke. Sie unterstützen die Kirchengemeinden und sind für alle Aufgaben zuständig, die den örtlichen Bereich der Kirchengemeinden überschreiten. Jeder Kirchenkreis steht unter der Aufsicht von einem oder mehreren Pröpsten bzw. Pröpstinnen.
Sprengel
Drei Sprengel gibt es in der Nordkirche: Schleswig und Holstein, Hamburg und Lübeck, Mecklenburg und Pommern.Die 13 Kirchenkreise gehören jeweils einem dieser Sprengel an. Eine Besonderheit ist die Nordschleswigsche Gemeinde im Süden Dänemarks, sie ist dem Sprengel Schleswig und Holstein zugeordnet.
Die Kirchenkreise in den drei Sprengeln
Schleswig und Holstein
Im Süden Dänemarks
Dem Sprengel Schleswig und Holstein zugeordnet:
Aufgaben der Leitungsgremien - Kirchenkreisrat und -synode
Kirchenkreissynode
Die Kirchenkreissynode ist das „Kirchenparlament”in der Region und hat je nach Größe des Kirchenkreises zwischen 44 und 154 Mitglieder. Diese werden nach einem Stimmwertverfahren von den Kirchengemeinderäten gewählt.
Die Kirchenkreissynode kann zu Fragen des kirchlichen und öffentlichen Lebens Stellung nehmen. Sie legt die Verteilung der Finanzmittel an die Kirchengemeinden fest, beschließt über Pfarrstellen und gesamtkirchliche Einrichtungen im Kirchenkreis. Sie wählt auch die Pröpstinnen und Pröpste sowie die Mitglieder des Kirchenkreisrates.
Kirchenkreisrat
Der Kirchenkreisrat verwaltet die Angelegenheiten des Kirchenkreises, führt die Aufsicht über die Kirchengemeinden und Mitarbeitenden des Kirchenkreises und achtet auf die Ausführung der Verwaltungsmaßnahmen des Landeskirchenamts.
Die meisten Mitglieder des Kirchenkreisrates werden aus der Mitte der Kirchenkreissynode gewählt. Zudem gehören die Pröpstinnen und Pröpste diesem Leitungsgremium an. Der Kirchenkreisrat stellt den Haushalt und Stellenplan des Kirchenkreises auf und führt die Beschlüsse der Kirchenkreissynode durch.