Haushalt 2020, Kirchengesetze und Klimaschutzbericht bei der Landessynode
20. Februar 2020
Kiel/Lübeck-Travemünde. Mit dem Haushalt 2020, mehreren Kirchengesetzen und dem Klimaschutzbericht der Nordkirche wird sich die II. Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) auf ihrer 5. Tagung befassen. Dazu werden sich die 156 Synodalen vom 27. bis zum 29. Februar in Lübeck-Travemünde versammeln.
Insgesamt rechnet die Nordkirche 2020 mit Einnahmen in Höhe von rund 583,2 Millionen Euro (identisch zu 2019: 583,2 Millionen), davon 536 Millionen Euro (2019: 533 Millionen Euro) aus Kirchensteuern. Drei Prozent des Kirchensteuernettoaufkommens, also 16,3 Millionen Euro, werden für den Kirchlichen Entwicklungsdienst eingeplant, der unter anderem Projekte in Asien, Afrika und Lateinamerika fördert. Mit 336,5 Millionen Euro ist der weitaus größte Teil der Haushaltsmittel und zugleich der größte Anteil an den Einnahmen auch 2020 für die kirchliche Arbeit vor Ort – in Kirchenkreisen und Kirchengemeinden – vorgesehen. Die sieben Hauptbereiche der Nordkirche, in denen die gesamtkirchlichen Dienste und Werke geordnet sind, sollen in diesem Jahr 41,8 Millionen Euro erhalten. Der Bereich Leitung und Verwaltung (Landessynode, Landeskirchenamt, Kirchenleitung) plant mit 34,1 Millionen Euro.
Die Kirchenleitung der Nordkirche wird der Landessynode auch den Jahresabschluss 2017 zur Beschlussfassung vorlegen (Freitag, ca. ab 11 Uhr). Dieser ist gemäß einem Synodenbeschluss von 2014 der erste, der als konsolidierter Gesamtabschluss dargestellt wird. Dabei werden alle innerkirchlichen Leistungsbeziehungen berücksichtigt, auch die Versorgungsverpflichtungen der nächsten Jahrzehnte. Diese Verpflichtungen müssen erstmals auch im ebenfalls der Landessynode vorgelegten aktuellen Haushaltsentwurf fortgeschrieben werden. Die erst seit September 2019 amtierende neue Kirchenleitung musste die umfangreichen Unterlagen dazu eingehend erörtern. Daher konnten Jahresabschluss 2017 und Haushaltsplan 2020 nicht wie sonst üblich im November der Landessynode zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die Landessynode wird auch mehrere Kirchengesetze beraten und darüber beschließen. Dazu zählt unter anderem das Kirchengesetz über das Bauen sowie das Kirchengesetz zur Änderung von Genehmigungspflichten im Bereich des Bauens (Donnerstag, ca. 14.45 Uhr).
Die Präses der Landessynode, Ulrike Hillmann, sagte heute (20. Februar): „Die Synode kann nun endlich über ein einheitliches und umfassendes Baurecht für das gesamte Nordkirchengebiet entscheiden. Die Vorlage dafür ist in einem über Jahre andauernden Prozess in intensiven Diskussionen mit allen Beteiligten entstanden und berücksichtigt auch die in den Bundesländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Brandenburg unterschiedliche Vertrags- und Rechtslage. Der Jahresabschluss 2017 ist insofern besonders, als mit ihm erstmalig ein konsolidierter Jahresabschluss vorgelegt wird und in ihm auch die Pensionsrückstellungen für die öffentlich-rechtlich Bediensteten unserer Kirche berücksichtigt werden. Die Ausweisungen dieser Beträge in bedeutender Höhe zeugt von einem großen Verantwortungsbewusstsein gegenüber zukünftigen Generationen.“
Veränderungen in den Hauptbereichen, in denen gesamtkirchliche Dienste und Werke der Nordkirche geordnet sind, stehen am Donnerstagabend auf der Tagesordnung. So entscheiden die Synodalen unter anderem über die Gründung eines landeskirchlichen Werkes „Ehrenamtsförderung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland“ (Ehrenamtsförderungswerk) sowie über die Zusammenführung der Posaunenmission Hamburg/Schleswig-Holstein und des Posaunenwerkes Mecklenburg-Vorpommern zu einem gemeinsamen „Posaunenwerk der Nordkirche“.
Zudem beschließen die Synodalen über die Gründung von Werken für ökologische Freiwilligendienste und für das seit 1974 in Büsum bestehende „Kurzentrum und Sanatorium für Frauen und Kinder Gode Tied“. Beratungen und Abstimmungen über daraus folgende kirchengesetzliche Anpassungen stehen mit dem Kirchengesetz zur Änderung des Hauptbereichsgesetzes am Freitag (ab 9.30 Uhr) an.
Der Freitagabend (28. Februar, 20 Uhr) steht im Zeichen des Preisverleihungsfestes unter dem Motto „ausgezeichnet!“: Mit dem 2017 erstmals verliehenen „Nordstern“ würdigt die Landessynode Initiativen für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung, in diesem Jahr im Bereich „Gelebte Vielfalt“. Unter dem Motto „Darf es ein bisschen mehr sein“ zeichnet die Nordkirche seit 2012 Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen für gelungene Fundraising-Konzepte aus, an diesem Abend die Preisträgerinnen und Preisträger der „Fundraising-Preise 2019“. Zuvor hatten die Landessynodalen am Synoden-Gottesdienst (17 Uhr) mit Bischöfin Kirsten Fehrs in der Kirche St. Lorenz in Travemünde teilgenommen.
Außerdem werden die Synodalen Berichte entgegennehmen, darunter den Bericht des Präsidenten des Landeskirchenamtes in Kiel (Donnerstag, 14.30 Uhr) und den Klimaschutzbericht 2018 der Nordkirche (Sonnabend, 29. Februar, ca. 13.30 Uhr). Neben den zweiten Lesungen der Kirchengesetze stehen am Sonnabend unter anderem Nachwahlen auf der Tagesordnung.