„Familienformen, Beziehungsweisen: Vielfalt sehen und fördern – Menschen stärken“

Landessynode fasste richtungweisende Beschlüsse

Während der 3. Tagung der II. Landessynode in Lübeck-Travemünde. Foto: John Garve / Nordkirche
Während der 3. Tagung der II. Landessynode in Lübeck-Travemünde. Foto: John Garve / Nordkirche

20. September 2019 von Stefan Döbler

Lübeck-Travemünde. Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) hat heute (20. September) richtungweisende Beschlüsse zum Thema „Familienformen, Beziehungsweisen: Vielfalt sehen und fördern – Menschen stärken“ gefasst.

„Kirchliche Empfehlungen und Entscheidungen zu ethischen Fragestellungen berühren das Verständnis der Heiligen Schrift. Dies gilt auch für die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare“, heißt es darin. „Die Landessynode betrachtet es als einen Reichtum, dass in unserer Kirche verschiedene Umgangsweisen mit der Schrift ihren Platz haben. Sie hält es für geistlich geboten, dass diese verschiedenen Umgangsweisen gegenseitige Achtung erfahren.“

Künftig soll die „Segnung von Paaren in Eingetragenen Partnerschaften“ durch den „Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung oder einer Verpartnerung (Traugottesdienst/Trauung)“ ersetzt werden. Der Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung oder einer Verpartnerung (Traugottesdienst/Trauung) findet in öffentlichen Gottesdiensten statt und ist eine Amtshandlung. Er ist ins Kirchenbuch einzutragen, in dem Trauungen und Gottesdienste anlässlich einer Eheschließung aufgeführt werden. Hat eine Segnung von Menschen in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft vor Inkrafttreten dieser Regelung bereits stattgefunden, kann in den kommenden drei Jahren in der Gemeinde, in der die Segnung stattfand, beantragt werden, die Segnung als Trauung in das Kirchenbuch einzutragen und darüber eine Urkunde für das Paar auszustellen.

Die Landessynode bat die Kirchenleitung zu veranlassen, dass sowohl die „Liturgische Handreichung zur Segnung von Paaren in Eingetragenen Lebenspartnerschaften“ als auch die „Erklärung zur Neuregelung der Segnung von Paaren in Eingetragenen Lebenspartnerschaften in der Nordkirche“ diesem Beschluss entsprechend angeglichen werden. Gegebenenfalls notwendige Rechtsangleichungen soll die Kirchenleitung ebenfalls veranlassen. Zudem wird die Kirchenleitung gebeten, dafür zu sorgen, dass die genannten Veränderungen in neue Regelungen von Grundlinien kirchlichen Handelns in der Nordkirche aufgenommen werden.

In einem weiteren Beschluss bittet die Landessynode die Kirchenleitung unter anderem um eine Erklärung zu der Frage, ob ein kirchlicher „Sonntag der Vielfalt“ eine sinnvolle Ergänzung gottesdienstlicher Themenangebote sein kann, und gegebenenfalls die Bereitstellung geeigneter gottesdienstlicher Materialien zu veranlassen.

Zudem wird die Kirchenleitung gebeten, zu prüfen, inwiefern die Einführung eines positiven Geschlechtseintrags im Personenstandsregister durch den Gesetzgeber Konsequenzen für das kirchliche Handeln hat, welche sprachlichen Regeln beispielsweise für Formulare, Gottesdienste oder allgemeine Publikationen empfohlen werden können, die diverse Menschen einbeziehen.

Die Kirchenleitung wird darüber hinaus um eine Positionierung zur Sorgearbeit gebeten, „die sowohl die gesamtgesellschaftliche als auch die binnenkirchliche Perspektive berücksichtigt“, um eine im Lichte der Themensynode kritische Bestandsaufnahme der familienorientierten Arbeit der Nordkirche und darum, zu prüfen, wie Themen aus dem Bereich „Familienformen und Beziehungsweisen“ in kirchlicher Bildung, in Seelsorge und Verkündigung verankert werden können. Die Kirchenleitung soll dafür Sorge tragen, dass die Themen auf geeignete Weise in der Öffentlichkeit vermittelt werden.

Die Landessynode bittet die Kirchenleitung, eine Arbeitsgruppe zu berufen, die beauftragt wird, die Bearbeitung der auf der Themensynode vom 20.09.2019 beschlossenen Prüfaufträge zu begleiten und zu sichern, sowie die Ergebnisse der Arbeitsgruppen der Themensynode zu sichten und für reine Weiterarbeit am Thema aufzuarbeiten.

Über einen den Synodalen vorgelegten Entwurf einer Resolution „Familienformen, Beziehungsweisen: Vielfalt sehen und fördern – Menschen stärken“ wird die Landessynode morgen (21. September) beraten und entscheiden.

Am Abend werden sich Synodale und Gäste für einen Open-Air-Gottesdienst zum heutigen Thementag im Brügmanngarten versammeln. Die Predigt hält Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt.

Livestream:

Auf www.nordkirche.de wird die Synodentagung in Zusammenarbeit mit dem Offenen Kanal Schleswig-Holstein im Livestream übertragen.

Tagesordnung, Verlaufsplan und Unterlagen zur Synodentagung:

www.nordkirche.de/portal-der-landessynode

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