Stellungnahme zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu § 217 StGB

Nordkirche kritisiert kommerzialisierte Sterbehilfe und fordert Neuregelung

Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt
Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt© Marcelo Hernandez, Nordkirche

26. Februar 2020 von Thomas Kärst

Hamburg. Die Bischöfinnen und Bischöfe der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland haben die Politik zu einer raschen Neuregelung der Sterbehilfe aufgefordert. In einem gemeinsamen Statement erteilten Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt, Bischof Gothart Magaard, Bischöfin Kirsten Fehrs und Bischof Tilman Jeremias zugleich einer Kommerzialisierung der Sterbehilfe eine deutliche Absage.

Stellungnahme des Bischofsrates der Nordkirche zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts:

"Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil die Schwächen der bisherigen gesetzlichen Regelung deutlich gemacht. Im Urteil heißt es aber ausdrücklich, dass der Gesetzgeber sehr wohl das Recht hat, die Suizidhilfe zu regulieren. Hier muss die Politik aus unserer Sicht jetzt schnell nacharbeiten."

Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt stellte klar: „Eine kommerzialisierte Sterbehilfe ist mit dem christlichen Menschenbild nicht vereinbar. Im Leben und Sterben stehen aus christlicher Sicht Nächstenliebe, Barmherzigkeit und Mitmenschlichkeit an erster Stelle – und nicht Gewinn und Profit.“

In der Stellungnahme heißt es weiter: "Todkranke Menschen brauchen am Ende ihres Lebens die bestmögliche Hilfe und Versorgung und kompetente Gegenüber für ihre Ängste und Fragen – jede Diskussion sollte von diesem Punkt aus geführt werden. Für diese Hilfe im Sterben sind Hospize und Palliativmedizin am besten geeignet, sie brauchen daher dringend – insbesondere politisch – Unterstützung und Stärkung. Die dort tätigen Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte müssen sich aber auch auf sicherem rechtlichen Grund bewegen können.

Als Kirche treten wir dafür ein, dass die nun anstehende politische Debatte sensibel geführt wird. Wir sehen die inneren und äußeren Konflikte und Fragestellungen, die Sterbende und ihre Angehörigen bewegen. In jedem Fall muss aber die Intention des bisherigen Gesetzes gewahrt bleiben: In einer immer älter werdenden Gesellschaft muss die Würde und der Schutz hochbetagter Menschen im Mittelpunkt stehen. Eine leichtfertige und kommerzialisierte Sterbehilfe darf es nicht geben.“

Der Bischofsrat der Nordkirche setzt sich aus folgenden bischöflichen Personen zusammen:
Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt (Schwerin)
Kirsten Fehrs, Bischöfin im Sprengel Hamburg und Lübeck (Hamburg)
Gothart Magaard, Bischof im Sprengel Schleswig und Holstein (Schleswig)
Tilman Jeremias, Bischof im Sprengel Mecklenburg und Pommern (Greifswald)

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