Neues Bestattungsgesetz in Schleswig-Holstein

Nordkirche rät vom Verstreuen der Asche Verstorbener ab

Neuer St.-Nikolai-Friedhof in Hannover
Neuer St.-Nikolai-Friedhof in Hannover© epd-bild / Jens Schulze

19. Juli 2023 von Dieter Schulz

Schleswig-Holstein will das Bestattungsrecht reformieren. Jetzt hat die Nordkirche zu dem Gesetzentwurf Stellung bezogen. Vom Verstreuen der Asche Verstorbener auf Friedhöfen rät sie ab.

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) hat zum Entwurf des neuen Bestattungsgesetzes für Schleswig-Holstein offiziell Stellung bezogen.  Pastor Dr. Wilko Teifke, der Landeskirchliche Beauftragte für das Land Schleswig-Holstein, erklärte, dass dadurch die Beisetzung Verstorbener nach beschleunigter Verwesung künftig auf guter gesetzlicher Grundlage erfolgen könne. „Dieser auf kirchlichen Friedhöfen in Schleswig-Holstein erprobten Form der Bestattung stehen wir aufgeschlossen gegenüber“, so Wilko Teifke.

Abraten aus seelsorgerlichen Gesichtspunkten

Der Gesetzentwurf sieht als Alternative zur Urnenbeisetzung das Verstreuen der Asche Verstorbener auf Friedhofsflächen vor. Hier müsse der Gesetzgeber genauer regeln, dass beim Ausbringen der Asche ein Verwehen sowie später Wasser- und Winderosionen weitgehend verhindert werden, fordert Teifke. Dies sei sowohl aus Gründen der Pietät als auch der Hygiene geboten, betonte der Landeskirchliche Beauftragte in seiner Stellungnahme. Zudem zeigten bisherige Erfahrungen, dass das Verstreuen der Asche von Verstorbenen auf ausgewiesenen Flächen faktisch eine anonyme Beerdigung sei. Damit sei ein geliebter oder langjährig geschätzter Mensch praktisch unauffindbar, gäbe es keinen Ort der Erinnerung und Trauer, so Teifke und betonte: „Unter seelsorgerlichen Gesichtspunkten können wir davon nur abraten.“    

Hintergrund: Beisetzung Verstorbener nach beschleunigter Verwesung

Zu den Wünschen einiger Menschen gehört beispielsweise auch eine ökologische, klimafreundliche Beerdigung. Dafür läuft seit Februar 2023 in Schleswig-Holstein das Pilotprojekt „Reerdigung“. Das Ziel ist es, den toten Körper mittels eines beschleunigten Verwesungsprozesses in 40 Tagen zu Humus umzuwandeln und oberflächennah auf einem Friedhof beizusetzen.

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