Nordkirche unterstützt Forderungen der Initiative Lieferkettengesetz
16. Juni 2020
Kiel/Schwerin. Die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) unterstützt mit einem Beschluss die nordkirchlichen Akteure der „Initiative Lieferkettengesetz“ in ihren Forderungen nach einem deutschen Gesetz.
Die Kirchenleitung „macht sich das Anliegen zu eigen, bei den politisch Verantwortlichen darauf hinzuwirken, dass durch ein Lieferkettengesetz Menschenrechte und Umweltschutz gesetzlich verankert werden. Zu diesem Zwecke führt sie Gespräche mit Landes-, Bundes- und Europapolitikern“, heißt es in dem Beschluss. Eine entsprechende Vorlage für die Kirchenleitung hatte der Ausschuss „Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung“ der Landessynode initiiert.
Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt, Vorsitzende der Kirchenleitung: „Gerade während der Corona-Pandemie zeigt sich, wie existentiell und gravierend die Menschen am Anfang der Lieferkette von weltweiten wirtschaftlichen Krisen betroffen sind. So verlieren Näherinnen in Bangladesch ihre Arbeitsplätze, weil Aufträge aus Europa storniert und bereits gefertigte Textilien nicht abgenommen und bezahlt werden. Infolge der Krise werden Unternehmen weltweit bessere Systeme zum Risikomanagement aufbauen, die auch in Krisenzeiten Lieferengpässe verhindern. Diese neuen Management-Systeme dürfen sich aber nicht nur auf Geschäftsrisiken beschränken, sondern Menschenrechte und Umweltschutz müssen auch rechtsverbindlich geschützt werden. Die bisherigen langjährigen Erfahrungen – zum Beispiel in den Bereichen Textil, Steinkohle, Palmöl und Kakao – zeigen, dass freiwillige Unternehmensinitiativen allein nicht ausreichen, um Menschenrechte zu schützen und Umweltzerstörung zu beenden.“
Die „Initiative Lieferkettengesetz“ orientiert sich in ihren Forderungen an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Diese Forderungen beinhalten beispielsweise die zivilrechtliche Haftung für Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden sowie eine Berichtspflicht sowie Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen.
Bundesweit haben sich fast 100 Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umweltorganisationen, Gewerkschaften und kirchliche Akteure den Forderungen der Initiative angeschlossen. Eine entsprechende Petition an Bundeskanzlerin Angela Merkel haben aktuell knapp 190.000 Personen unterzeichnet.
Mit dem Beschluss bittet die Kirchenleitung den Kirchlichen Entwicklungsdienst (KED) konkret um die Koordination von Gesprächen mit Bundestagsabgeordneten und in Absprache mit lokalen Initiativen sowie mit kirchlichen Partnern im Gebiet der Landeskirche. Zugleich wendet sich die Kirchenleitung an den Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt der Nordkirche (KDA). Ziel soll es sein, entsprechend Gespräche mit Unternehmen und Unternehmensverbänden zu koordinieren beziehungsweise selbst zu führen.
Zudem ermutigt die Kirchenleitung ausdrücklich Kirchengemeinden, Kirchenkreise und landeskirchliche Dienste, Werke und diakonische Einrichtungen, „in ihrer Verkündigungs-, Bildungs- und Partnerschaftsarbeit die Verletzung von Menschenrechten in der globalisierten Wirtschaft zu benennen sowie Handlungsmöglichkeiten in Kirche, Gesellschaft und Politik in geeigneter Form aufzuzeigen. Menschenrechte und Umweltschutz sollen im Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft und der Politik zum Thema gemacht werden“, heißt es in dem Beschluss weiter.
Aus der Nordkirche setzen sich vor Ort bereits der Kirchliche Entwicklungsdienst, das Zentrum für Mission und Ökumene, Brot für die Welt in den Diakonischen Werken, das Frauenwerk, der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt, die Diakonischen Werke in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern sowie zahlreiche Ökumenische Arbeitsstellen in den 13 Kirchenkreisen für die Initiative ein.