Nordkirche veröffentlicht Handlungsempfehlungen für kirchliches Leben
01. Mai 2020
Kiel/Schwerin. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) hat heute (1. Mai) umfassende Handlungsempfehlungen für das kirchliche Leben im weiteren Verlauf der Corona-Pandemie veröffentlicht. Ein entsprechendes Schreiben ist über die Kirchenkreise an die fast 1.000 Kirchengemeinden sowie an kirchliche Einrichtungen versandt worden.
Hintergrund für die aktuellen Handlungsempfehlungen der Nordkirche sind entsprechende Verordnungen der Länder im Bereich der Nordkirche, die bereits erlassen worden sind bzw. erwartet werden. Demnach werden auf dem gesamten Gebiet der Nordkirche voraussichtlich ab dem 10. Mai erstmals wieder Sonntagsgottesdienste in Kirchen möglich sein. Die Entscheidung darüber, ob und ab wann diese Möglichkeit genutzt wird, sowie über konkrete Schutzkonzepte und Gottesdienstformen liegt bei den Kirchengemeinderäten, die dazu beraten und beschließen. Dies wird ebenso wie die Umsetzung der Schutzmaßnahmen vielerorts erst im Laufe der kommenden Wochen möglich sein.
Im Blick auf gottesdienstliche Zusammenkünfte empfiehlt die Nordkirche vor allem:
- Mindestabstand von zwei Metern in allen Richtungen zwischen den Teilnehmenden (außer zwischen Angehörigen eines Haushaltes)
- kleine Teilnehmer- bzw. Besucherzahl, orientiert an den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes
- Hygienemaßnahmen (Möglichkeit zur Hand-Desinfektion am Eingang, Tragen von Mund-Nasen-Schutz, auch „Alltagsmaske“ oder „Community-Maske“ genannt)
- Aufnahme der Kontaktdaten der Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten
- Bitte um Verzicht auf Teilnahme am Gottesdienst bei Krankheitssymptomen.
Um zu verhindern, dass Menschen aus Platzgründen nicht am Gottesdienst teilnehmen können, sind beispielsweise auch mehrere Gottesdienste zu verschiedenen Uhrzeiten oder Andachten an Wochentagen denkbar. Die Nordkirche empfiehlt zudem, das Online-Streaming weiterhin zu nutzen und auszubauen, auch für Gottesdienste, bei denen Teilnehmende physisch anwesend sind.
Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt hebt hervor: „Ich bin froh, dass die Kirchengemeinden auf dem Gebiet der Nordkirche nun wieder selbst entscheiden können, ob Gottesdienste in ihren Kirchen gefeiert werden. In den letzten Wochen ist deutlich geworden, dass viele Menschen innerhalb und außerhalb der christlichen Kirchen dem Sonntagsgottesdienst eine große Bedeutung beimessen – für ihr persönliches Glaubensleben ebenso wie für die öffentliche Relevanz des Evangeliums. Vor Ort ist nun jeweils abzuwägen, welcher Weg in den nächsten Wochen angebracht ist. Es wird Gemeinden geben, die sich für Gottesdienste unter den geltenden Schutz- und Hygienekonzepten entscheiden. Andere werden in letzter Zeit neu entwickelte und erprobte analoge und digitale Formen für Verkündigung und Gemeinschaft fortsetzen oder traditionelle und neue Formen kombinieren. Ich traue den Menschen in unserer Kirche zu, dass sie dazu auf dem Hintergrund ethischer und theologischer Abwägungen verantwortliche Entscheidungen treffen. Mit den vorliegenden Handlungsempfehlungen unserer Kirche bekommen die Verantwortlichen vor Ort dafür einen hilfreichen Orientierungsrahmen.“
Die Landesbischöfin fügt hinzu: „Für mich ist zentral, dass unser ganzes christliches Leben Gottesdienst ist: Auch die Begleitung von Kranken, Sterbenden, Einsamen gehört dazu, genauso wie die Fürsorge für Geflüchtete, sozial Schwache, Obdachlose und Menschen in Existenzangst. Aus dem christlichen Glauben heraus orientieren wir uns an Nächstenliebe und Barmherzigkeit, um mitmenschlich Kirche zu sein.“
Darüber hinaus gibt die Nordkirche auch Empfehlungen für Taufen, Konfirmationen, Trauungen und Trauerfeiern sowie zu Fragen des kirchlichen Lebens insgesamt und des Dienstes von Pastorinnen, Pastoren und Mitarbeitenden. Verantwortlich für die Gestaltung des kirchlichen Lebens in den Kirchengemeinden sind laut Verfassung der Nordkirche die jeweiligen Kirchengemeinderäte. Das gilt auch für die Festlegung und Umsetzung der jeweiligen kirchengemeindlichen Schutzkonzepte. Dabei sind die Rechtsverordnungen der Bundesländer, die derzeit überarbeitet werden, einzuhalten.
Die Handlungsempfehlungen der Nordkirche spiegeln den Diskussionsprozess innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sowie zwischen EKD, Bundesregierung und Länderregierungen wider. Ihnen liegen auch eine Verständigung mit der katholischen Kirche sowie Gespräche mit jüdischen und muslimischen Religionsgemeinschaften zugrunde.