Parität und Jugendquote in der Landessynode und gemeinsame IT-Plattform beschlossen
25. Februar 2023
Lübeck-Travemünde. Zum Abschluss der 16. Tagung der II. Landessynode der Nordkirche haben die Synodalen mit der Annahme des IT-Gesetzes in zweiter Lesung die Weichen für modernes und vernetztes Arbeiten gestellt. Bereits am Freitag hat das Kirchenparlament wegweisend ein Wahlrecht geschaffen, das Geschlechtergerechtigkeit und die Beteiligung junger Menschen sichert.
Auf der 16. Sitzung der II. Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) haben die Synodalen mehrere entscheidende Gesetze beschlossen. Im Zentrum der Tagung in Lübeck-Travemünde vom Donnerstag, 23. Februar, bis Sonnabend, 25. Februar 2023, stand das Gedenken an den Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine vor einem Jahr.
„Es war gut“, so Präses Ulrike Hillmann, „gemeinsam an diesen Jahrestag und auch an die weiteren erschreckenden Ereignisse dieser Tage zu denken – in Gottesdienst und Andacht, im Gebet, mit Stimmen unserer osteuropäischen Partnerinnen und Partner und auch mit unserer Kollekte für humanitäre Arbeit in der Ukraine. Wir sind solidarisch mit den Opfern von Krieg und Terror. Wir wollen uns nicht anstecken lassen von Gewalt, wir hoffen weiter inständig auf Frieden.“
Am Freitag hatten die Synodalen für die künftige Zusammensetzung der Landessynode eine verbindliche Geschlechterparität beschlossen. Zugleich wurde eine verbindliche Quote für junge Mitglieder festgeschrieben. Künftig wird mindestens jedes zehnte Mitglied der Landessynode der Nordkirche unter 27 Jahre alt sein. „Dieser Beschluss ist nicht selbstverständlich. Geschlechtergerechtigkeit und damit Chancengleichheit haben sehr viele Institutionen, Unternehmen und Organisationen noch lange nicht realisiert. Ich bin stolz, dass die Landessynode in großer Einmütigkeit diesen Schritt geschafft hat“, so Präses Hillmann.
Stand heute setzt sich die Landessynode (156 Sitze) aus 86 Männern und 67 Frauen zusammen, drei Sitze sind zurzeit nicht besetzt. Hillmann weiter. „In den Beratungen des Änderungsgesetzes wurde uns deutlich, dass auch eine Verkleinerung der Landessynode anstehen wird. Diesen Schritt sollten wir rechtzeitig gehen.“
Heute (25. Februar) haben die Synodalen in zweiter Lesung für das Kirchengesetz zum Einsatz von Informationstechnologie (IT-Gesetz) votiert. Damit soll künftig die Zusammenarbeit aller hauptamtlich und ehrenamtlich Tätigen in der Nordkirche auf einer gemeinsamen Plattform erleichtert werden. Administrationsaufwand soll reduziert und Kosten sollen gesenkt werden. Das Gesetz war zuvor ausführlich und zum Teil sehr kontrovers diskutiert worden.
„Wir haben einen erheblichen Nachholbedarf! Ob wir unsere Ziele erreichen, wird sich im Bereich Gebäude entscheiden", so Propst Dr. Karl-Heinrich Melzer, Mitglied der Kirchenleitung, heute (25. Februar) bei seiner Einbringung des 6. Klimaschutzberichtes der Nordkirche. Ein Fokus der Untersuchungen für das Jahr 2021 lag auf der Optimierung und dem Austausch von Heizungsanlagen sowie größeren energetischen Sanierungen. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten die Maßnahmen im Mobilitätsbereich über alle Kirchenkreise und die landeskirchliche Ebene hinweg. Der Anteil erneuerbarer Energieträger in der Wärmeversorgung habe sich gegenüber dem Vorjahr auf rund sechs Prozent verdoppelt. „Hier besteht Luft nach oben", so Melzer.
Bei der Stromversorgung decken mittlerweile Ökostrom und ein geringer Anteil Photovoltaik 70 Prozent des Bedarfs und damit vier Prozent mehr als im Vorjahr. Allerdings führte das Aufblühen des kirchlichen Lebens nach der Corona-Pandemie auch dazu, dass der Rückgang der THC-Emissionen während der Pandemie mittlerweile nicht mehr spürbar sei.
Im Bericht aus dem Sprengel Mecklenburg und Pommern warb Bischof Tilman Jeremias am Freitag dafür, dass kirchlichem Handeln, kontroversen Debatten und politischen Forderungen von Seiten der Kirche ein Innehalten vorangehen solle, ein achtsamer Blick auf die Mitmenschen und Gottes Schöpfung. Die Kirche sei ganz bei ihrer ureigensten Sache, wo sie Orte der Einkehr, geistliche Angebote, Pilgerwanderungen, Gebet und Einüben ins Schweigen fördere. Umgekehrt verliere Kirche an Resonanz, wenn sie als Welterklärerin auftrete. Gerade da, wo sich die Gesellschaft immer weiter in unversöhnlich erscheinende Gruppen aufspalte und die Debatten zunehmend aggressiv geführt würden, sei eine hörende Kirche nötig.
Während ihrer Tagung berieten die Landessynodalen noch über weitere Kirchengesetze. Auf weniger Kosten- und Verwaltungsaufwand zielt beispielsweise das „Kirchengesetz zur Vereinfachung des Siegelwesens“. Demnach werden die Kirchengemeinden künftig keine individuell gestalteten Siegelbilder mit eigenem Kirchenbild mehr führen, sondern ein Siegel mit einheitlichem Bild und individueller Unterschrift verwenden.
Sämtliche Berichte, ebenfalls die Predigt von Bischöfin Kirsten Fehrs aus dem Synoden-Gottesdienst, können eingesehen und abgerufen werden auf der Website der Landessynode.