5 Millionen Euro für Hilfsprojekte der Diakonie: Nordkirche gibt Mehreinnahmen durch Energiepreispauschale weiter
15. September 2022
Lübeck-Travemünde. Hausaufgabenbetreuung, warme Mittagessen und Nachmittagsprogramme für Kinder, Lebensmittelausgaben, Unterstützung mit Gutscheinen oder mit der Begleichung von offenen Strom- und Gasrechnungen: Einstimmig haben heute (15. September 2022) die Landessynodalen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) in Travemünde eine Änderung des Haushalts 2022 beschlossen. Das war notwendig geworden, da die Nordkirche aktuell mit rund 5,1 Millionen Euro Mehreinnahmen aus der Kirchensteuer auf die Energiepreispauschale rechnet.
Geld, das die Nordkirche vom Gesetzgeber nicht eingefordert hatte und das nun sinnvoll weitergegeben wird an Menschen, die von den Auswirkungen der Energiekrise besonders betroffen sind: Alleinerziehende, geringverdienende Eltern und Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, BAföG, Wohngeld etc., Senior:innen, Student:innen - mit Hilfe der Diakonischen Werke Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, und soll ihnen ab sofort schnell und unbürokratisch in den nächsten zwei Jahren über Projekte geholfen werden.
Hilfe in der Not und Hilfe zur Selbsthilfe
Ein Schwerpunkt liegt bei den Beratungsstellen der Diakonischen Werke in den drei Bundesländern auf dem Gebiet der Nordkirche. Dort wird den Betroffenen nach Prüfung ihrer Situation zum Beispiel in Form von Prepaidkarten, die in bestimmten Geschäften einlösbar sind oder mit Gutscheinen geholfen. Auch die Begleichung von offenen Strom- oder Gasrechnungen sowie Mietschulden direkt an die Versorger ist vorgesehen.
Ein weiterer Schwerpunkt sind spendenfinanzierte Hilfsprojekte, die Familien und deren Kinder entlasten, wie zum Beispiel Sozialkaufhäuser, Jugend-, Familien- und Senior*innentreffs, Tafeln.
Folgende Projekte erhalten eine Unterstützung:
- Pause vom Alltag – Unterstützung für Hamburger Familien: Hier werden Alleinerziehende, geringverdienende Eltern und Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, BAföG, Wohngeld etc. entlastet. Es gibt beispielsweise Hausaufgabenbetreuung, Nachmittagsprogramme für Kinder, Ferienkurse, aber auch Lebensmittelausgaben.
- Sozialkaufhäuser (u.a. in Kiel, Preetz und Neumünster), in denen Menschen mit geringem Einkommen kostengünstig Möbel und Haushaltswaren beziehen können.
- Die Kinder-Mahl-Zeit in Güstrow: Hier essen jede Woche rund 60 Kinder und Jugendliche gesund und ausgewogen, erleben Gemeinschaft und werden in ihren sozialen Fähigkeiten gefördert.
Weitere Projekte können eingereicht werden
Weitere Projektanträge können bei den Diakonischen Werken eingereicht werden, und zwar von den Diakonischen Einrichtungen und den knapp 1.000 Kirchengemeinden zwischen Flensburg und Greifswald. Unterstützt werden sollen neue sowie bereits laufende Projekte. Voraussetzung ist, dass sie durch Spenden finanziert sind, Hilfe in der Not oder Hilfe zur Selbsthilfe bieten.
Die Gelder aus den Mehreinnahmen durch die Kirchensteuer auf die Energiepreispauschale werden von der Nordkirche getrennt von anderen Mitteln verwaltet und ausschließlich für diese Hilfsprojekte „zweckgebunden“ verwendet. Die Ausgaben werden nachvollziehbar dokumentiert und in einem ersten Zwischenbericht der Landessynode im Februar 2023 vorgelegt. Weitere Berichte folgen regelmäßig.
Hintergrund Energiepreispauschale und Kirchensteuermehreinnahmen
Der Gesetzgeber hatte sich aus Erwägungen der sozialen Gerechtigkeit dazu entschieden, die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro zwar sozialabgabenfrei, aber einkommensteuerpflichtig zu machen. Unter die Einkommensteuer fällt auch die Kirchensteuer. Bei der Auszahlung der Energiepreispauschale wird so der persönlichen Leistungsfähigkeit der Empfänger:innen Rechnung getragen. Wer weniger verdient, zahlt weniger Steuern und erhält mehr Geld aus der Energiepauschale.
Im Mittelpunkt der bis Sonnabend (ca. 14 Uhr) dauernden 14. Tagung der II. Landessynode steht der „Zukunftsprozess der Nordkirche - „horizonte hoch 5“.