75 Jahre Grundgesetz: Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt ruft zum täglichen Einsatz für Demokratie auf

Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt
Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt© S. Hübner/Nordkirche

21. Mai 2024 von Dieter Schulz

Kristina Kühnbaum-Schmidt, die Landesbischöfin der Nordkirche, würdigt das 75-jährige Jubiläum des Grundgesetzes am kommenden Donnerstag (23. Mai 2024) und ruft zum täglichen Einsatz für Demokratie auf.

Kristina Kühnbaum-Schmidt, die Landesbischöfin der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche), hat in Schwerin das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gewürdigt. Dieses war am Donnerstag vor 75 Jahren auf einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rates, einer von den elf Länderparlamenten der damaligen drei westlichen Besatzungszonen gebildeten Versammlung, ausgefertigt und verkündet worden.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Die Landesbischöfin hob die grundlegende Bedeutung des ersten Satzes im ersten Artikel hervor, „als grundlegend für alles hervor, was dann folgt, vor allem aber für unser Zusammenleben.“ Der Satz heißt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ „Kurz danach folgt das Bekenntnis zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“, so die Leitendende Geistliche der Nordkirche weiter und erklärte weiter: „Gemeinschaft, Friede, Gerechtigkeit - das alles hat viel mit dem christlichen Glauben zu tun.“

Allen Menschen kommen gleiche Würde und gleiche Rechte zu

Christinnen und Christen glauben, so die Landesbischöfin, dass alle Menschen gleichermaßen von Gott geschaffen sind. „Deshalb kommen allen Menschen gleiche Würde und gleiche Rechte zu. Vor 35 Jahren sind in der damaligen DDR Menschen auf die Straße gegangen, weil sie so leben wollten, wie es das Grundgesetz beschreibt: in Freiheit, auf der alltäglich erfahrbaren Grundlage der unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte, gültig für alle Menschen“, betonte Kristina Kühnbaum-Schmidt. 

Zeichen für die tatsächliche Einheit von West und Ost

In diesem Zusammenhang nannte die Landesbischöfin Forderungen von Bürgerrechtlern der ehemaligen DDR überlegenswert, aus dem Grundgesetz per Volksabstimmung eine Verfassung zu machen, wie es der Artikel 146 des Grundgesetzes vorsieht. Demnach soll es gelten, „bis eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“.  Ein solche gesamtdeutsche Abstimmung über die Aufhebung des Artikel 146 wäre, so Kristina Kühnbaum-Schmidt, ein deutliches Zeichen für die tatsächliche Einheit von Ost und West.  

Täglicher Einsatz für Demokratie als Geschenk ans Grundgesetz

Abschließend fragte Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt, die auch Beauftragte für Schöpfungsverantwortung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist, was man dem Grundgesetz zum 75. Geburtstag schenken könne. Ihre Antwort: „Ich finde, das schönste Geschenk wäre, wenn wir täglich aktiv für unsere Demokratie eintreten und einstehen - am Arbeitsplatz, im Freundeskreis, im Sportverein, in der Familie, an den Wahlurnen, im gesellschaftlichen Engagement und Ehrenamt. Das wäre dann gleich noch ein Grund mehr zum Feiern - Happy Birthday, Grundgesetz!“

Hinweis: Landesbischöfin hält Morgenandacht auf NDR 1 Radio MV

Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt hält am Donnerstag (23. Mai 2024) die Morgenandacht auf NDR 1 Radio MV. Die Landesbischöfin wird das Jubiläum des Grundgesetzes in das Zentrum der Morgenandacht stellen.  Die Morgenandacht ist zu hören auf NDR 1 Radio MV um 6:20 Uhr oder später als Podcast unter folgendem Link Morgenandacht

Rückfragen:
Dieter Schulz, Leitender Pressesprecher, mobil: +49 151 22 39 57 10,
dieter.schulz@kommunikation.nordkirche.de
Threema-ID: J8Y4VKN4

Veranstaltungen
Orte
  • Orte
  • Flensburg
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Flensburg-St. Johannis
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Gertrud zu Flensburg
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Marien zu Flensburg
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Michael in Flensburg
    • Ev.-Luth. St. Nikolai-Kirchengemeinde Flensburg
    • Ev.-Luth. St. Petrigemeinde in Flensburg
  • Hamburg
    • Hauptkirche St. Jacobi
    • Hauptkirche St. Katharinen
    • Hauptkirche St. Michaelis
    • Hauptkirche St. Nikolai
    • Hauptkirche St. Petri
  • Greifswald
    • Ev. Bugenhagengemeinde Greifswald Wieck-Eldena
    • Ev. Christus-Kirchengemeinde Greifswald
    • Ev. Johannes-Kirchengemeinde Greifswald
    • Ev. Kirchengemeinde St. Jacobi Greifswald
    • Ev. Kirchengemeinde St. Marien Greifswald
    • Ev. Kirchengemeinde St. Nikolai Greifswald
  • Kiel
  • Lübeck
    • Dom zu Lübeck
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Aegidien zu Lübeck
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Jakobi Lübeck
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Marien in Lübeck
    • St. Petri zu Lübeck
  • Rostock
    • Ev.-Luth. Innenstadtgemeinde Rostock
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rostock Heiligen Geist
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rostock-Evershagen
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rostock-Lütten Klein
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Johannis Rostock
    • Ev.-Luth. Luther-St.-Andreas-Gemeinde Rostock
    • Kirche Warnemünde
  • Schleswig
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Schleswig
  • Schwerin
    • Ev.-Luth. Domgemeinde Schwerin
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Nikolai Schwerin
    • Ev.-Luth. Petrusgemeinde Schwerin
    • Ev.-Luth. Schloßkirchengemeinde Schwerin

Personen und Institutionen finden

EKD Info-Service

0800 5040 602

Montag bis Freitag von 9-18 Uhr kostenlos erreichbar - außer an bundesweiten Feiertagen

Sexualisierte Gewalt

0800 0220099

Unabhängige Ansprechstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Nordkirche.
Montags 9-11 Uhr und mittwochs 15-17 Uhr. Mehr unter kirche-gegen-sexualisierte-gewalt.de

Telefonseelsorge

0800 1110 111

0800 1110 222

Kostenfrei, bundesweit, täglich, rund um die Uhr. Online telefonseelsorge.de

Zum Anfang der Seite