75 Jahre Grundgesetz: Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt ruft zum täglichen Einsatz für Demokratie auf
21. Mai 2024
Kristina Kühnbaum-Schmidt, die Landesbischöfin der Nordkirche, würdigt das 75-jährige Jubiläum des Grundgesetzes am kommenden Donnerstag (23. Mai 2024) und ruft zum täglichen Einsatz für Demokratie auf.
Kristina Kühnbaum-Schmidt, die Landesbischöfin der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche), hat in Schwerin das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gewürdigt. Dieses war am Donnerstag vor 75 Jahren auf einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rates, einer von den elf Länderparlamenten der damaligen drei westlichen Besatzungszonen gebildeten Versammlung, ausgefertigt und verkündet worden.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Die Landesbischöfin hob die grundlegende Bedeutung des ersten Satzes im ersten Artikel hervor, „als grundlegend für alles hervor, was dann folgt, vor allem aber für unser Zusammenleben.“ Der Satz heißt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ „Kurz danach folgt das Bekenntnis zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“, so die Leitendende Geistliche der Nordkirche weiter und erklärte weiter: „Gemeinschaft, Friede, Gerechtigkeit - das alles hat viel mit dem christlichen Glauben zu tun.“
Allen Menschen kommen gleiche Würde und gleiche Rechte zu
Christinnen und Christen glauben, so die Landesbischöfin, dass alle Menschen gleichermaßen von Gott geschaffen sind. „Deshalb kommen allen Menschen gleiche Würde und gleiche Rechte zu. Vor 35 Jahren sind in der damaligen DDR Menschen auf die Straße gegangen, weil sie so leben wollten, wie es das Grundgesetz beschreibt: in Freiheit, auf der alltäglich erfahrbaren Grundlage der unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte, gültig für alle Menschen“, betonte Kristina Kühnbaum-Schmidt.
Zeichen für die tatsächliche Einheit von West und Ost
In diesem Zusammenhang nannte die Landesbischöfin Forderungen von Bürgerrechtlern der ehemaligen DDR überlegenswert, aus dem Grundgesetz per Volksabstimmung eine Verfassung zu machen, wie es der Artikel 146 des Grundgesetzes vorsieht. Demnach soll es gelten, „bis eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“. Ein solche gesamtdeutsche Abstimmung über die Aufhebung des Artikel 146 wäre, so Kristina Kühnbaum-Schmidt, ein deutliches Zeichen für die tatsächliche Einheit von Ost und West.
Täglicher Einsatz für Demokratie als Geschenk ans Grundgesetz
Abschließend fragte Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt, die auch Beauftragte für Schöpfungsverantwortung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist, was man dem Grundgesetz zum 75. Geburtstag schenken könne. Ihre Antwort: „Ich finde, das schönste Geschenk wäre, wenn wir täglich aktiv für unsere Demokratie eintreten und einstehen - am Arbeitsplatz, im Freundeskreis, im Sportverein, in der Familie, an den Wahlurnen, im gesellschaftlichen Engagement und Ehrenamt. Das wäre dann gleich noch ein Grund mehr zum Feiern - Happy Birthday, Grundgesetz!“
Hinweis: Landesbischöfin hält Morgenandacht auf NDR 1 Radio MV
Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt hält am Donnerstag (23. Mai 2024) die Morgenandacht auf NDR 1 Radio MV. Die Landesbischöfin wird das Jubiläum des Grundgesetzes in das Zentrum der Morgenandacht stellen. Die Morgenandacht ist zu hören auf NDR 1 Radio MV um 6:20 Uhr oder später als Podcast unter folgendem Link Morgenandacht.
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Dieter Schulz, Leitender Pressesprecher, mobil: +49 151 22 39 57 10,
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