Kieler Friedhöfe werden nach und nach verkleinert
28. April 2021
Nur noch wenige Verstorbenen werden in einem Sarg beerdigt. Der Trend zur Urnenbeisetzung hat auch für die Friedhofsverwaltung Konsequenzen: Viele Flächen bleiben ungenutzt, müssen jedoch weiterhin gepflegt werden. Der Kirchenkreis Altholstein hat sich deshalb für eine Verkleinerung der Kieler Friedhöfe entschieden.
Die Zahlen sprechen für sich: Nur noch 15 Prozent aller Verstorbenen werden auf den kirchlichen Friedhöfen in Kiel in einem Sarg beerdigt. "Das ist eine Tendenz, die wir schon seit Jahrzehnten beobachten, die Mehrheit unserer Kunden entscheidet sich für eine Urnenbeisetzung", sagt Karsten Spitz-Fischer. Er ist als Leiter der Abteilung Friedhöfe des Kirchenkreises Altholstein für sieben Friedhöfe in Kiel verantwortlich.
Wahlgräber brauchen viel Platz, Urnengräber wenig
Der größte davon ist der Parkfriedhof Eichhof mit knapp 40 Hektar Fläche, und das hat durchaus seinen Grund: "Als man das Gelände im Jahr 1900 eingeweiht hat, ist man davon ausgegangen, dass Kiel immer weiter wächst. Da standen Zahlen von bis zu einer Million Einwohnern im Raum. Und die Sargbestattung war damals noch die Regel."
Weil Särge samt Grabsteinen einfach Platz brauchen, plante man entsprechend üppig. Diese althergebrachte Form nennt sich Wahlgrab. Auf bestimmten Flächen auf dem Friedhof kann man sich einen schönen Ort aussuchen, um dort die Angehörigen zu bestatten. Bislang ging das über Generationen so, das Nutzungsrecht an der Familiengrabstätte ließ sich praktisch unbegrenzt verlängern.
"Lückenpflege" ist nicht finanzierbar
Das soll sich nun ändern. Der Kirchenkreis Altholstein schränkt als Träger die Verlängerung der Nutzungsrechte deutlich ein, und zwar auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Neumühlen-Dietrichsdorf, Pries, Holtenau und auch auf dem Eichhof. Zusätzlich wird es dort von 2021 an auch keine neuen Wahlgrabstätten mehr geben.
"Dieser Schritt ist uns nicht leicht gefallen, wir haben sehr lange und ausführlich beraten. Aber wir müssen nun einfach reagieren", betont Almut Witt. Denn auf den Friedhöfen gibt es immer größere Lücken. Die Kieler Pröpstin stellt klar: "Diese Flächen müssen wir trotzdem pflegen, selbst wenn nur wenige Gräber darauf liegen. Das ist wirtschaftlich auf Dauer nicht zu vertreten." Damit, dass sich diese Situation grundlegend ändert, rechnet Friedhofsexperte Spitz-Fischer nicht. "Wir haben in Kiel, alle Friedhöfe zusammengenommen, knapp 120 Hektar Fläche. Das ist ein Vielfaches dessen, was jemals benötigt wird."
Verlängerung bestehender Wahlgräber ist möglich
Wer also ein Wahlgrab auf einem der vier betroffenen Friedhöfe besitzt, erhält dieser Tage Post vom Kirchenkreis und muss sich entscheiden. "Bis Ende 2021 können diese fast 6000 Grabstätten auf noch einmal maximal 25 Jahre verlängert werden", erläutert Spitz-Fischer. "Wer das versäumt oder schlicht nicht möchte, dessen Nutzungsrecht läuft wie vereinbart aus."
Anders liegt der Fall, wenn zwischenzeitlich eine Bestattung stattfindet. "Nehmen wir an, das Nutzungsrecht läuft regulär noch bis 2030. Im Jahr 2025 stirbt ein Angehöriger und wird in einem Sarg beerdigt. Dann läuft von diesem Zeitpunkt an die sogenannte Ruhezeit, das sind 25 Jahre, also bis zum Jahr 2050", rechnet der Leiter der Friedhöfe vor. Bis zu zwei solcher sogenannten Anpassungen an die Ruhezeiten sind möglich.
Grabfelder werden Parkland
Durch die neue Regelung werden die bestehende klassische Wahlgräber peu à peu aufgelöst, aus ehemals Gräberfeldern wird Parkland. Pröpstin Witt weist darauf hin: "Mir ist extrem wichtig: Natürlich können sich Angehörige weiterhin für ein Wahlgrab entscheiden, nämlich auf unserem Südfriedhof und in Elmschenhagen. Zusammengenommen bieten unsere sieben Friedhöfe weiterhin alle Bestattungsformen an."