„Kirchengesetz zur Berücksichtigung der Geschlechtervielfalt“ in zweiter Lesung abgelehnt
26. Februar 2022
Lübeck-Travemünde. Mit einem knappen Ergebnis haben heute (26. Februar 2022) die Landessynodalen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) das „Kirchengesetz zur Berücksichtigung der Geschlechtervielfalt“ abgelehnt. Da es sich bei diesem Kirchengesetz um eine Verfassungsänderung handelt, war in der heutigen zweiten Lesung eine Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig.
Präses Ulrike Hillmann: „Ich persönlich hätte mir ein anderes Ergebnis gewünscht. Doch die Synode hat intensiv und wertschätzend in alle Richtungen diskutiert. Das Ergebnis ist zu respektieren. So ist unsere demokratische Verfassung. Vielleicht zeigen sich hier auch die Grenzen dessen, was sich in einer digitalen Synode diskutieren lässt. Gemeinsam mit der Kirchenleitung werden wir nun die weiteren Schritte überlegen.“
Mit dem „Kirchengesetz zur Berücksichtigung der Geschlechtervielfalt“ sollten „Menschen jeden Geschlechts“ in einem paritätischen Verhältnis in kirchlichen Gremien auf allen Ebenen vertreten sein.
Lesen Sie dazu auch die ausführliche Berichterstattung auf dem Portal der Landessynode.