Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt würdigt Befassung als wichtiges Signal
13. November 2024
Gut ein Jahr nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel berät der Schweriner Landtag für die Aufnahme des Schutzes jüdischen Lebens als Staatsziel in die Landesverfassung. Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt würdigt dies als wichtiges Signal.
Die Landesbischöfin der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) Kristina Kühnbaum-Schmidt hat die am Mittwoch (13. November 2024) erfolgte Befassung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern für die Aufnahme des Schutzes jüdischen Lebens und Kultur als Staatsziel in die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommerns als historischen Schritt und deutliches Zeichen gegen Antisemitismus und Judenhass gewürdigt. „Gut ein Jahr nach dem Überfall der Hamas auf Israel ist es ein wichtiges Signal, dass der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern unserem Vorschlag folgt und im Bewusstsein der historischen Verantwortung Deutschlands jüdisches Leben und Kultur durch einen Verfassungsauftrag schützen und fördern will“ erklärt die Leitende Geistliche der Nordkirche.
Antisemitismus bekämpfen ist christlicher Auftrag!
Kurz nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 hatte der Bischofsrat der Nordkirche mit seinem Wort „Antisemitismus in Deutschland bekämpfen ist christlicher Auftrag!“ die Solidarität mit allen jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern bekundet. Darin wurde auch ausdrücklich das Bestreben der Landesregierung Schleswig-Holsteins unterstützt, den Schutz jüdischen Lebens in die Verfassung aufzunehmen, so wie es in Hamburg seit Anfang 2023 schon der Fall ist. „In diesem Wort haben wir unseren dringlichen Wunsch formuliert, dass Mecklenburg-Vorpommern diesem Bestreben folgt“, so Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt und betont: „Wir sind sehr dankbar, dass dieser erhört wurde und die Fraktionen von fünf demokratischen Parteien einen entsprechenden Antrag zur Änderung der Verfassung eingebracht haben.“
Neuer Artikel in der Landesverfassung
Nach Angaben der den Antrag einbringenden Fraktionen von SPD und Linke, CDU, Grüne und FDP soll es in einem neuen Artikel 18a des Landesverfassung festgeschrieben werden: „Im Bewusstsein der historischen Verantwortung Deutschlands schützt und fördert das Land Mecklenburg-Vorpommern das jüdische Leben und die jüdische Kultur." Zudem soll „nationalsozialistisches und antisemitisches Gedankengut" als eindeutig verfassungswidrig benannt werden. Der Landtag hat sich heute (13. November 2024) in erster Lesung mit der Änderung des Verfassungsauftrages befasst. Die geplanten Verfassungsänderungen werden nach der heutigen Einbringung nun zunächst im Rechtsausschuss des Landtags beraten. Die einbringenden Faktionen verfügen über 65 der 79 Sitze im Landtag.