Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt würdigt Verfassungsänderung als bedeutendes Zeichen
29. Januar 2025
Am Tag des Holocaust-Gedenkens im Deutschen Bundestag beschließt der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern eine Verfassungsänderung, die den Schutz jüdischen Lebens und jüdischer Kultur als Staatsziel verankert. Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt würdigt diesen Schritt als historisch und verbindend.
Die Landesbischöfin der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche), Kristina Kühnbaum-Schmidt, hat die heute vom Landtag beschlossene Verfassungsänderung, mit der der Schutz jüdischen Lebens und jüdischer Kultur als Staatsziel aufgenommen wird, als „historischen Schritt“ gewürdigt. „Dieser Beschluss ist ein klares und wichtiges Zeichen gegen Antisemitismus und für die Zukunft jüdischen Lebens in Mecklenburg-Vorpommern“, erklärte die Leitende Geistliche der Nordkirche unmittelbar nach dem Beschluss im Schweriner Landtag.
Verantwortung gegenüber Geschichte und Gegenwart
Dass der Beschluss am 29. Januar – dem Tag der Holocaust-Gedenkstunde des Deutschen Bundestages – gefasst wurde, wertet sie als „eindrucksvolle Bekräftigung der besonderen Verantwortung, die wir aus der Geschichte für unsere Gesellschaft und künftige Generationen haben.“ Die Landesbischöfin betonte die besondere Verantwortung Deutschlands für den Schutz jüdischen Lebens und jüdischer Kultur. „Nur zwei Tage nach dem nationalen Gedenktag zur Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert uns diese Verfassungsänderung daran, dass Erinnern allein nicht reicht. Wir müssen aus dem Gedenken heraus handeln und Verantwortung übernehmen.“ Gemeinsam mit den jüdischen Gemeinden im Land freue sie sich über die beschlossene Verfassungsänderung. Die Formulierung im neuen Artikel 18a der Landesverfassung unterstreiche nicht nur das Ziel, jüdisches Leben zu schützen, sondern auch die eindeutige Ablehnung von antisemitischem und nationalsozialistischem Gedankengut, betonte Kristina Kühnbaum-Schmidt. Die Landesbischöfin hatte am nationalen Gedenktag für die Opfer des Holocaust am Montag (27. Januar 2025) an einer Lesung in der Mahn- und Gedenkstätte im ehemaligen KZ Ravensbrück teilgenommen und selbst eine Textpassage vorgelesen sowie eine Rose im Schwedtsee abgelegt.
Anregung der Nordkirche - „Antisemitismus in Deutschland bekämpfen ist christlicher Auftrag“
Der Landtag hat mit der Verfassungsänderung einen Vorschlag der Nordkirche aufgegriffen. Bereits nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel im Oktober 2023 hatte der Bischofsrat der Nordkirche unter dem Titel „Antisemitismus in Deutschland bekämpfen ist christlicher Auftrag“ ein starkes Zeichen der Solidarität gesetzt. Die Unterstützung der jüdischen Gemeinden und die Bekämpfung antisemitischen Gedankenguts sei tief im christlichen Glauben und im Handeln der Kirche verankert. „Mit der heutigen Entscheidung trägt Mecklenburg-Vorpommern nicht nur seiner historischen Verantwortung Rechnung, sondern gibt ein hoffnungsvolles und verbindendes Signal in die Gesellschaft: Jüdisches Leben gehört in die Mitte unseres Landes“, erklärte Kristina Kühnbaum-Schmidt.
Verfassungsauftrag: Schutz jüdischen Lebens und der Kultur
Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat heute mit breiter Mehrheit der Fraktionen von SPD, Linken, CDU, Grünen und FDP den neuen Artikel 18a verabschiedet. Dieser stellt fest: „Im Bewusstsein der historischen Verantwortung Deutschlands schützt und fördert das Land Mecklenburg-Vorpommern das jüdische Leben und die jüdische Kultur.“ Zugleich wird explizit klargestellt, dass nationalsozialistisches und antisemitisches Gedankengut als verfassungswidrig einzustufen sind. „Dieser Schritt stärkt das jüdische Leben und die jüdische Kultur nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern ist ein Signal weit über die Landesgrenzen hinaus“, sagte die Landesbischöfin abschließend.