Landessynode verlängert Erprobungszeitraum
28. September 2024
Die Landessynode der Nordkirche hat die Erprobungsphase für die Ausgestaltung von Sakramenten und Kasualien bis 2025 verlängert. Diese kirchlichen Rituale wie Taufe, Trauung oder Bestattung bieten Gemeinden mehr Freiheit und Raum für zeitgemäße Gestaltungen.
Seit Januar 2020 können sich Kirchengemeinderäte in der Nordkirche bei der Ausgestaltung von Sakramenten und Kasualien auf die „Grundlinien kirchlichen Handelns bei Taufe und Abendmahl sowie bei Gottesdiensten anlässlich der Konfirmation, der Eheschließung (Trauung) und der Bestattung“ stützen. Die Landessynode beschloss den Text 2019, der den Gemeinden mehr Freiheit gibt und zugleich die Möglichkeit bietet, regionale Besonderheiten zu bewahren und Zeitgemäßes zu praktizieren. Corona blockierte jedoch einen Großteil des Erprobungszeitraums. Dieser wurde jetzt von der Landessynode bis Ende 2025 verlängert.
Kostbare Gelegenheiten, um mit Menschen in Kontakt zu kommen
„In Taufe, Abendmahl und Kasualien können Menschen die Fülle des Lebens, die Gott für uns bereithält, in Worten und Zeichen spüren und erfahren. Zugleich sind sie kostbare Gelegenheiten, um mit Menschen an alltäglichen oder wichtigen Punkten ihres Lebens in Kontakt zu kommen“, sagte Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt. „Bei diesen besonderen und persönlich wichtigen Lebensereignissen aber erwarten Menschen von uns - und sie sollten das auch erwarten können - dass wir diese Lebensübergänge gemeinsam mit Ihnen individuell und liebevoll, verlässlich und verbindlich und im besten Sinne professionell gestalten. Und dass dabei ihre religiöse Kompetenz wie ihre Fragen, dass ihre Lebenssituation in dieser Welt und vor Gott zum Tragen kommen. Ob sie das so erleben, beeinflusst auch ihre Entscheidung, Kirchenmitglied zu bleiben oder zu werden“, erklärte die Leitende Geistliche der Nordkirche.
Entscheidung treffen die Kirchengemeinderäte
Die 2019 beschlossenen Grundlinien gelten nicht „automatisch“ für die gesamte Nordkirche, sie konnten von den Kirchengemeinderäte für ihre Gemeinde erprobungsweise eingeführt werden. Dann galten die entsprechenden Lebensordnungen der Vereinigten Evangelisch-Lutherische Kirche (VELKD) oder die der Union evangelischer Kirchen (UEK) für sie nicht mehr. Der ursprünglich bis 2022 beschlossene Erprobungszeitraum wurde zum Großteil durch die Beschränkungen in der Corona-Pandemie blockiert und später bis 2024 verlängert. Zurzeit wertet das Landeskirchenamt die Rückmeldungen aus den Kirchengemeinden sowie Interviews mit den Pröpstinnen und Pröpsten aus und wird den Text der Grundlinien entsprechend anpassen. Anschließend werden die Gremien das Ergebnis beraten, die Kirchenleitung eine neue Vorlage für die Landessynode beschließen.
Erprobungszeitraum bis Ende 2025 verlängert
„Als Einladende Kirche heißen wir alle Menschen willkommen. Laden wir sie ein, in der Feier der Sakramente und der Kasualien Gottes Liebe zu ihnen immer wieder neu zu entdecken oder sie sich in Erinnerung zu rufen und Gemeinschaft im Glauben auf dem je eigenen Lebensweg zu erfahren“, sagte Kristina Kühnbaum-Schmidt. Die Vorsitzende der Kirchenleitung schlug eine Verlängerung des Erprobungszeitraumes bis Ende 2025 vor. „Ich bin mir aber sicher, dass es die Zeit lohnt, um gerade in diesem Bereich des Handelns unserer Kirche zu gemeinsam getragenen Ergebnissen zu kommen. Damit wir zusammen noch mehr Möglichkeiten entdecken, auf Menschen zuzugehen und weiter zu schenken, was Gott uns in Christus schenkt: Liebe, Gnade, Versöhnung, Gemeinschaft und Frieden“, so die Landesbischöfin. Dem folgte die Landessynode mit großer Mehrheit.