Klage gegen Öffnungszeitenverordnung

Nordkirche mit Verständnis für juristische Prüfung

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Symbolbild© Simone Viere

11. April 2025 von Dieter Schulz

Die Nordkirche äußert Verständnis für die gerichtliche Prüfung der neuen Öffnungszeitenverordnung in Mecklenburg-Vorpommern. Der Schutz des arbeitsfreien Tages muss bewahrt bleiben – auch bei touristischem Interesse.

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) hat Verständnis für die angekündigte Normenkontrollklage der Gewerkschaft ver.di gegen die neue Öffnungszeitenverordnung in Mecklenburg-Vorpommern. „Wir treten begründet für den Schutz des Sonntags ein“, so ein Sprecher der Nordkirche. „Der Sonntag ist mehr als ein freier Tag – er ist ein Zeichen des gesellschaftlichen Atemholens, dient Familien als gemeinsame Zeit und steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes.“

Regel-Ausnahme-Verhältnis muss gewahrt bleiben

Die Nordkirche erkennt die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus für das Land an und hat Verständnis dafür, dass in stark frequentierten Urlaubsregionen begrenzte Sonntagsöffnungen möglich sind. „Aber das Regel-Ausnahme-Verhältnis darf nicht ins Gegenteil verkehrt werden“, erklärt die Nordkirche. Bereits im Vorfeld habe sich die Nordkirche in Gesprächen zur Verordnung kritisch zu deren räumlicher und zeitlicher Ausweitung geäußert. Ob die Neuregelung mit dem verfassungsrechtlich garantierten Sonntagsschutz vereinbar ist, sei nun Gegenstand der juristischen Prüfung. „Wir respektieren und verstehen die Entscheidung von ver.di, diese Klärung durch das Oberverwaltungsgericht herbeizuführen“, so die Nordkirche. „Diese Auseinandersetzung dient dem Schutz eines gemeinsamen gesellschaftlichen Guts.“

 

 

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