Nordkirche reduziert Treibhausemissionen bis 2027 um mehr als die Hälfte
30. September 2023
Bis zum Jahr 2035 will die Nordkirche treibhausgasneutral sein. Ein großer Schritt in diese Richtung soll im Bereich der kirchlichen Gebäude getan werden: Alle Kirchenkreise und die Landeskirche wollen bis zum Jahr 2027 Ihre Treibhausgas-Emissionen um 60 Prozent senken.
Wichtiger Schritt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) auf dem Weg, bis zum Jahr 2035 treibhausgasneutral zu werden. Auf der 18. Tagung der II. Landessynode in Lübeck-Travemünde unterzeichneten der Bischof im Sprengel Schleswig und Holstein, Gothart Magaard, und der Hamburger Propst Dr. Karl-Heinrich Melzer für die Landeskirche die „Gemeinsame Handlungsvereinbarung zur Emissionsreduzierung im Gebäudebereich im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland“. Alle Kirchenkreise werden diese gemeinsame Vereinbarung ebenfalls unterzeichnen. Darin verpflichten sich Landeskirche und Kirchenkreise dazu, die Emissionen von Treibhausgasen bis zum 31. Dezember 2027 um 60 Prozent zu reduzieren. Dabei wurden für jeden Kirchenkreis und für die Landeskirche konkrete Einsparmengen festgelegt. Als Bezugspunkt gilt das Mittel der Emissionen der Jahre 2019 bis 2021 für den jeweiligen Bereich.
Große Herausforderungen durch historische Gebäudesubstanz
Im Februar 2022 hat die Landeskirche im Rahmen des Klimaschutzplans 2022 – 2027 ambitionierte Ziele beschlossen: So soll der Energiebedarf der rund 5.400 beheizten Gebäude bis 2027 um 30 Prozent reduziert und zu 50 Prozent auf erneuerbare Energieträger umgestellt werden. Bis 2035 soll dann die Umstellung auf erneuerbare Energieträger komplett vollzogen sein. Die Nordkirche unterhält rund 2400 Kirchen, Kapellen, Friedhofskapellen und Gemeindehäuser, in denen Gottesdienste gefeiert werden. Davon stehen über die Hälfte unter Denkmalschutz, in Mecklenburg-Vorpommern sind es sogar über 90 Prozent. Dazu kommen weitere rund 3000 Gebäude wie Kindergärten, Weiterbildungseinrichtungen oder Pastorate. Auch bei Letzteren stehen allein über 450 unter Denkmalschutz.
Kirchengesetz zur Berücksichtigung der Geschlechtervielfalt im Fokus
Am Abschlusstag der 18.Tagung stimmt die Landessynode der evangelischen Nordkirche am Sonnabend (30. September 2023) in zweiter Lesung über das Kirchengesetz zur Berücksichtigung der Geschlechtervielfalt ab. Ziele des Gesetzes ist neben der Gleichstellung von Frauen und Männern die rechtliche Anerkennung unterschiedlicher Geschlechtlichkeiten und vielfältiger Geschlechteridentitäten in der Nordkirche. Bei der ersten Lesung am Donnerstag hatten die Kirchenparlamentarier mit großer Mehrheit für das Gesetz gestimmt.