Präses Ulrike Hillmann: „Mit dem einheitlichen Tarifrecht für die Mitarbeitenden in Ost und West ist die Nordkirche beispielgebend“
19. November 2022
Lübeck-Travemünde. Mit den Berichten zum Stand des IT-Prozesses „zusammen.nordkirche.digital“ und zum „Umgang mit Darstellungen von judenfeindlichem, rassistischem und nationalsozialistischem Gedankengut“ ging heute (19. November 2022) die 15. Tagung der II. Landessynode zu Ende.
Am Freitag stand das Thema Haushalt auf der Tagesordnung. Für 2023 rechnet die Nordkirche mit 530 Millionen Euro an Kirchensteuereinnahmen. Das ist ein Plus von etwa 25 Millionen Euro gegenüber dem zurückliegenden Haushaltsjahr 2022, erläuterte Malte Schlünz, Mitglied der Kirchenleitung, bei seiner Einbringung des Haushalts am Freitag.
Damit bewegt sich das Kirchensteueraufkommen fast wieder auf dem Niveau vor dem Corona-Ausbruch. Denn mit den Lockerungen nach der Hochphase der Pandemie verzeichnete die Wirtschaft zahlreiche Nachholeffekte und die Konjunktur zog an. Das heißt: Wie viel Geld der Nordkirche zur Verfügung steht, ändert sich je nach Wirtschaftslage. Denn die Kirchensteuereinnahmen hängen nicht nur von der Mitgliederstärke ab, sondern auch von der Höhe der entrichteten Lohnsteuern.
Die Kirchenkreise sollen im kommenden Jahr rund 334 Millionen Euro (2022: 295,6 Mio. €), die Landeskirche rund 76,8 Mio. Euro erhalten. Davon entfallen auf die sieben Hauptbereiche der Nordkirche, in denen die landeskirchlichen Dienste und Werke geordnet sind, 41,8 Millionen Euro (2022: 37,5 Mio. Euro). Der Bereich Leitung und Verwaltung (Landessynode, Landeskirchenamt, Kirchenleitung, Rechnungsprüfungsamt) hat einen Bedarf von 33,5 Millionen Euro (2022: 32,1 Mio. Euro).
Zehn Jahre nach der Fusion der Landeskirchen Nordelbien, Pommern und Mecklenburg haben die Landessynodalen das „Kirchengesetz über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsbedingungen der privatrechtlich beschäftigten Mitarbeitenden“ beschlossen. Künftig gilt nordkirchenweit ein einheitliches Arbeitsrecht und löst damit die bislang gleichrangig nebeneinander existierenden Gesetze ab, wie Henning von Wedel, Mitglied der Kirchenleitung, erläuterte. Ab 1. Juli 2023 gilt flächendeckend der Tarifrechtsweg. Außerdem tritt dann ein gemeinsamer Kirchlicher Arbeitnehmerinnen-Tarifvertrag (KAT) für alle Mitarbeitenden in Schleswig-Holstein, Hamburg sowie Mecklenburg und Vorpommern in Kraft.
Ulrike Hillmann, Präses der Landessynode, zieht ein positives Resümee: „Mit dieser Tagung hat die Landessynode die Rechtsvereinheitlichung der Nordkirche abgeschlossen. Unsere Kirche ist die einzige in Deutschland, die östliche und westliche Bundesländer vereint. Zehn Jahre nach der Gründung gibt es nun ein einheitliches Arbeitsrecht. Damit hat die Nordkirche beispielgebend ein Tarifrecht für die Mitarbeitenden in Ost und West. Mit dem beschlossenen Haushalt hat die Nordkirche für 2023 eine solide Grundlage für die Arbeit in Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und auf der Ebene der Landeskirche. Wir danken allen Mitgliedern unserer Kirche für ihren Beitrag und ihre Mitgliedschaft! Damit machen sie die vielfältige Arbeit unserer Kirche erst möglich.
Im Ausblick auf die Arbeit des kommenden Jahres sagte Hillmann: „Und natürlich hat die Landessynode sich mit weiteren Aufgaben beschäftigt, die sich auf dem Weg in die Zukunft stellen: Digitalisierung, Geschlechtergerechtigkeit, Klimaschutz und Nachwuchs zu gewinnen für die Arbeit in der Kirche. Und auch damit, unseren Blick wachzuhalten für jede Form von judenfeindlichem und nationalsozialistischem Gedankengut und den christlich-jüdischen Dialog zu pflegen.“
Den Blick nach vorne richtete auch Bischöfin Kirsten Fehrs in ihrem Bericht aus dem Sprengel Hamburg und Lübeck am Freitagvormittag. Die Bischöfin stellte vier innovative Beispiele im Sprengel vor, die für sie exemplarisch für das Miteinander in neuen Lebenswirklichkeiten stehen und die Sehnsucht der Menschen nach Gemeinschaft und Zugehörigkeit ernstnehmen. Sie ermutigte ihre Zuhörer:innen: „Alles beginnt mit der Sehnsucht – damit wir wirklich Kirche sind, die Altes loslassen kann und wirklich in unserer Zeit und bei den Menschen ankommt. Die neue Aufbrüche wagt und sich dabei auch ein wenig riskiert.“
Nele Bastian, Beauftragte für Geschlechtergerechtigkeit der Nordkirche, warb in ihrem Bericht für die Themen Familienorientierung und Gender-Kompetenz. Für die Zukunft brauche es in der Nordkirche eine am Familienleben orientierten Personalpolitik, mit der die vielfältigen Formen familiärer Verantwortung wertgeschätzt werden, ermutigte sie. Beim Erlernen von Gender-Kompetenz geht es darum, sensibler vermeintlich geschlechtsspezifische Rollen zu hinterfragen und auch Identitäten jenseits von Frau und Mann zu berücksichtigen, erläuterte Bastian weiter.
Über den Stand der Planung des Zukunftsprozesses „Horizonte hoch 5“ informierte Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt die Landessynodalen. Sie zeigte sich zuversichtlich, dass bereits zur kommenden Tagung wesentliche Punkte aus den Bereichen Digitalisierung und Verwaltung zur Beratung vorgelegt werden können.
Themenschwerpunkt der 16. Tagung der Landessynode vom 23. bis 25. Februar 2023 wird der Digitalprozess „zusammen.nordkirche.digital“ sein. Ziel ist ein neues, einheitliches und verbindliches IT-Gesetz, das auf allen Ebenen der Nordkirche Zusammenarbeit, digitale Kommunikation und Abläufe erleichtern soll. Malte Schlünz berichte heute Vormittag: „Dabei haben wir eine gemeinsame Mission – wir haben ein Evangelium zu erzählen. Aber was die Kommunikation untereinander angeht, sind wir stumm und blind und taub – gemessen an dem, was möglich wäre und bleiben weit hinter dem zurück.“
Eine einheitliche Plattform werde die Nordkirche auf allen Ebenen professioneller machen. Schlünz: „Von der Gemeinde über die Kirchenkreise bis zur Landeskirche ist es so möglich, Prozesse schneller und flexibler zur steuern. Das wird sich auch finanziell positiv auswirken.“