Landessynode der Nordkirche hat gewählt 

Nora Steen neue Bischöfin im Sprengel Schleswig und Holstein 

Nach der Wahl gehörte Bischof Gothart Magaard zu den ersten Gratulanten
Nach der Wahl gehörte Bischof Gothart Magaard zu den ersten Gratulanten© Tim Riediger, Nordkirche

24. Juni 2023 von Dieter Schulz

Die Landessynode der Nordkirche hat heute (24. Juni 2023) Pastorin Nora Steen, theologische Leiterin und Geschäftsführerin des Christian Jensen Kollegs in Breklum (CJK), zur Bischöfin im Sprengel Schleswig und Holstein gewählt. Sie wird am 5. November in ihr Amt eingeführt.

© Tim Riediger, Nordkirche

Rendsburg/Schleswig. Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) hat heute (24. Juni 2023) Pastorin Nora Steen, theologische Leiterin und Geschäftsführerin des Christian Jensen Kollegs in Breklum (CJK), zur Bischöfin im Sprengel Schleswig und Holstein gewählt. Sie ist die erste Bischöfin im Sprengel Schleswig und Holstein. Die 46-Jährige erhielt im 3. Wahlgang mit 106 Stimmen bei 24 Enthaltungen die notwenige Mehrheit. Abgegeben wurden 131 Stimmen, eine war ungültig. Erforderlich waren 79 Stimmen von den 156 gesetzlichen Mitgliedern der Landessynode. Der zweite Kandidierende, der Husumer Gemeindepastor Friedemann Magaard, hatte nach dem zweiten Wahlgang seine Kandidatur zurückgezogen.  

Landesbischöfin gratuliert Nora Steen

„Sehr herzlich gratuliere ich Pastorin Nora Steen zu ihrer Wahl als Bischöfin im Sprengel Schleswig und Holstein und wünsche ihr von Herzen Gottes reichen Segen für diese wichtige Aufgabe. Nora Steen bringt aus ihren Tätigkeiten als Gemeinde- und Schulpastorin und in internationalen Kontexten viele Qualifikationen und Kompetenzen mit, die sie gewinnbringend für ihr neues Amt einsetzen wird. Mit ihren langjährigen und vielfältigen Leitungserfahrungen sowie ihrer hohen theologischen und medialen Kompetenz ist sie bestens vorbereitet für die Aufgaben in einem leitenden geistlichen Amt unserer Nordkirche. Zudem verfügt sie über breite internationale und ökumenische Erfahrungen, die bestimmt dazu beitragen werden, unseren Horizont zu weiten und neue Perspektiven zu entdecken“, erklärte Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt unmittelbar nach der Wahl. Sie sei sich sicher, so die Landesbischöfin weiter, dass Nora Steen mit ihrer freundlichen, offenen und klar kommunizierenden Haltung insbesondere die Menschen im Sprengel Schleswig und Holstein emphatisch begleiten und mit ihnen gemeinsam innovative Lösungen für gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen suchen und finden werde. „Als dritte Frau im Bischofsrat vertritt Nora Steen zudem eine deutlich jüngere Generation, als dort bisher repräsentiert ist - das wird unsere Arbeit, gerade im Blick auf die drängenden Zukunftsthemen unserer Kirche, außerordentlich bereichern. Ich freue mich auch dort von Herzen auf die Zusammenarbeit mit Nora Steen und die theologischen Perspektiven, die sie sicher auch dort in unsere Nordkirche eintragen wird!“, zeigte sich Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt sicher. Sie dankte auch Pastor Friedemann Magaard für seine Kandidatur sehr herzlich. So habe die Landessynode die Wahl zwischen zwei jeweils hervorragend geeigneten Personen gehabt. „Friedemann Magaard hat sich schon bisher in vielfältiger Weise für die Belange unserer Kirche, insbesondere in der Landessynode und auf EKD-Ebene, hoch engagiert eingesetzt und wird das sicher auch weiterhin tun. Ich wünsche ihm Gottes Segen für seinen weiteren Dienst“, erklärte die Landesbischöfin.

Präses beglückwünscht Nora Steen

„Einen herzlichen Glückwunsch an Nora Steen. Ich freue mich, dass es erstmalig eine Bischöfin im Sprengel Schleswig und Holstein geben wird. Sie steht für die jüngere Generation in unserer Kirche, spricht deren Sprache in der Verkündigung. Frische Ideen für die Zukunft unserer Kirche paaren sich mit vielen Erfahrungen aus anderen Kirchen im In- und Ausland und der Zuneigung zu Schleswig-Holstein nach mehrjähriger Arbeit in der Leitung des Christian-Jensen-Kollegs in Breklum. Ich bin gespannt auf neue Wege im Sprengel und in unserer Kirche!“, erklärte Präses Ulrike Hillmann nach Verkündigung des Wahlergebnisses. „Ein großer Dank geht an Friedemann Magaard, der sich engagiert und freudig in die Bewerbung um das Bischofsamt begeben hat. Eine ebenso aufregende wie anstrengende Zeit liegt hinter ihm. Für die nächsten Wochen wünsche ich ihm eine Verschnaufpause und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit ihm als Landessynodalen und Vorsitzenden des Ausschusses für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung“, so die Präses. 

Hintergrund Bischöfin / Bischof im Sprengel Schleswig und Holstein

Der Sprengel Schleswig und Holstein ist mit 868.543 evangelischer Christinnen und Christen der größte in der Nordkirche. Zu ihm gehören die acht Kirchenkreise Altholstein, Dithmarschen, Nordfriesland, Ostholstein, Plön-Segeberg, Rantzau-Münsterdorf, Rendsburg-Eckernförde und Schleswig-Flensburg sowie die Nordschleswigschen Gemeinde in Dänemark mit insgesamt 328 Kirchengemeinden. 

Zu den zentralen Aufgaben einer Bischöfin/eines Bischofs gehört die geistliche Leitung des Sprengels sowie die Vertretung der Nordkirche im kirchlichen und öffentlichen Leben im Sprengel in Abstimmung mit dem Landesbischof bzw. der Landesbischöfin, die Ordination und Beauftragung von Pastorinnen und Pastoren, der Vorsitz im Sprengelkonvent der Pröpstinnen und Pröpste, die Förderung des theologischen Nachwuchses, der Kirchengemeinden, Mitarbeitenden, Pastorinnen und Pastoren und der Ehrenamtlichen in ihrem Dienst sowie der Dienste und Werke. Regelmäßig berichtet eine Bischöfin bzw. ein Bischof der Landessynode über das kirchliche Leben in ihrem bzw. seinem Sprengel. Als Mitglied der Kirchenleitung wirkt eine Bischöfin bzw. ein Bischof an gesamtkirchlichen Fragen und Entscheidungen mit.

Laut Verfassung der Nordkirche ist Schleswig der Sitz einer Bischöfin bzw. eines Bischofs im Sprengel Schleswig und Holstein. Ihre bzw. seine Predigtstätte ist der Dom St.-Petri zu Schleswig.

Alle Bischöfinnen und Bischöfe der Nordkirche werden auf Vorschlag des Wahlvorbereitungsausschusses von der Landessynode auf zehn Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.

 

 

 

 

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