Theologisches Prüfungsamt der Nordkirche
Die theologische Ausbildung
Das Theologische Prüfungsamt ist nach Artikel 113 der Verfassung der Nordkirche vom 7. Januar 2012 (KABl. S. 2, 127) ein eigenständiges Organ.
Es ist für die Durchführung der Ersten und Zweiten Theologischen Prüfung verantwortlich.
Die Erste Theologische Prüfung
erfolgt als abschließende Prüfung des Theologiestudiums an den Universitätsstandorten auf dem Gebiet der Nordkirche.
Die Zweite Theologische Prüfung
ist der Abschluss des zweijährigen Vikariats am Prediger- und Studienseminar in Ratzeburg. Das Theologische Prüfungsamt beruft die Prüfungskommissionen und entscheidet über die Zulassung zu den Prüfungen.
Dem Theologischen Prüfungsamt gehören an
Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt
Vorsitzende
Kanzlei der Landesbischöfin, Münzstr. 8–10, 19055 Schwerin
Propst Dr. Tobias Sarx
Stellvertretender Vorsitzender
Pommerscher Evangelischer Kirchenkreis, Propstei Stralsund, Mauerstr. 1, 18439 Stralsund
Kirchenrätin Birte Makan
Mitglied
Landeskirchenamt, Außenstelle Schwerin, Münzstr. 8–10, 19055 Schwerin
Oberkirchenrat Dr. Matthias de Boor
Mitglied, zugleich Geschäftsführung
Landeskirchenamt, Außenstelle Schwerin, Münzstr. 8–10, 19055 Schwerin
Die Prüfungsordnungen
Hier finden Sie ausführliche Informationen:
Geschäftsordnung des Theologischen Prüfungsamtes
Prediger- und Studienseminar
Weitere Informationen zu Ausbildung und Beruf:
Kontakt
Manuela Buller
Sekretariat | Weitere Information
Dezernat Personal im Verkündigungsdienst (P) | Münzstraße 8-10, 19055 Schwerin
Telefon +49 385 20223-145
manuela.buller@lka.nordkirche.de
Bereiche im Landeskirchenamt
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