Aufgaben und Zuständigkeiten der bischöflichen Personen verteilt
26. Juni 2012
Greifswald. Der Bischofsrat der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) hat sich auf die bischöfliche Aufgabenverteilung für die gesamtkirchliche Arbeitsbereiche geeinigt.
So wird zukünftig Bischof Gerhard Ulrich, der Vorsitzende der Vorläufigen Kirchenleitung, für zwei von sieben Hauptbereichen der Nordkirche zuständig sein: Mission und Ökumene sowie Diakonie. Die Beziehungspflege zu den weltweiten Partnerkirchen wird somit eine wichtige Aufgabe des Bischofs sein.
Der 61-Jährige hat darüber hinaus die Aufsicht über die Stabsstelle Presse und Kommunikation und kümmert sich um Fragen der Geschlechtergerechtigkeit im Raum der Kirche („Gender“) und um den Datenschutz.
Seine Hamburger Kollegin, Bischöfin Kirsten Fehrs, ist für drei Hauptbereiche zuständig: Für Frauen/Jugend/Familie, für das Medienwerk sowie Seelsorge/Beratung/ethischer Diskurs. Zu diesem Hauptbereich gehören der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt (KDA), die Evangelische Akademie und die Evangelischen Studentengemeinden. Bischöfin Fehrs leitet außerdem die Koordinierungskommission Hamburg. Diese verzahnt die Arbeit der Hamburger Kirchenkreise mit der Nordkirche.
Der Greifswalder Bischof im Sprengel Mecklenburg und Pommern, Dr. Hans-Jürgen Abromeit, ist verantwortlich für das Predigerseminar und das Pastoralkolleg in Ratzeburg.
In das Ressort des Schweriner Bischofs im Sprengel Mecklenburg und Pommern, Dr. Andreas von Maltzahn, fällt der Bereich Gemeindedienst und Gottesdienstinstitut: Dieser umfasst alle gemeindlichen und gottesdienstlichen Fragen, vom Kindergottesdienst bis zur Posaunenmission.
Der Bischofsbevollmächtigte im Sprengel Schleswig und Holstein, Gothart Magaard, hat den Bereich Aus- und Fortbildung übernommen: Dazu gehört die Ausbildung von Religionslehrern und Weiterbildung von Pastorinnen ebenso wie die Inhalte des Religionsunterrichts.
Die Bischöfin und die drei Bischöfe vertreten darüber hinaus die Nordkirche in den verschiedenen Zusammenschlüssen der evangelischen Kirchen in Deutschland: Alle vier haben einen Sitz in der Bischofskonferenz der VELKD, der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands, deren leitender Bischof Gerhard Ulrich ist. Bischof Abromeit ist der Beauftragte für die Union Evangelischer Kirchen (UEK) in der EKD, der vornehmlich unierte und reformierte Kirchen angehören. Die Nordkirche hat durch die historisch gewachsene Zugehörigkeit der Pommern zur UEK dort einen Gaststatus. In der Kirchenkonferenz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) wird die Nordkirche neben dem zukünftigen Präsidenten des Landeskirchenamtes, Prof. Dr. Peter Unruh, durch Bischof Ulrich vertreten.
Autorin: Annette Klinkhardt, Stabsstelle Presse und Kommunikation, Bischofskanzlei Greifswald