Diskussion

Bischof Magaard: "Persönliche Auseinandersetzung mit Organspende ist wichtig"

Bischof Gothart Magaard, Prof. Ruth Albrecht, Mareike Brombacher, Dr. Armin Teschner und Prof. Felix Braun.
Bischof Gothart Magaard, Prof. Ruth Albrecht, Mareike Brombacher, Dr. Armin Teschner und Prof. Felix Braun.

13. Februar 2020

Bei der Organspende gehe es um Leben und Tod, sagte Bischof Gothart Magaard auf einer Diskussionsveranstaltung, zu der er gemeinsam mit der Evangelischen Akademie und dem Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt der Nordkirche auf das Schloss Gottorf eingeladen hatte.

Laut Magaard geht es um die Unversehrtheit und das Recht auf die Integrität des eigenen Körpers genauso wie um die Solidarität mit denjenigen, deren Leben von einem Spenderorgan abhängt. "Deshalb ist die persönliche Auseinandersetzung im Umgang mit der Organspende von entscheidender Bedeutung", sagte er.

Aufbau eines Spenderegisters?

Der Kieler Transplantationsmediziner Felix Braun vom Universitätsklinikum Schleswig-Holstein sprach sich in seinem Vortrag dafür aus, ein Spenderregister aufzubauen. "Als Transplantationsmediziner werden wir alle Anstrengungen unternehmen, damit die aktuelle Lösung zum Erfolg führt, beispielsweise durch die Ausbildung von Transplantationsbeauftragten und die Schulung von Hausärzten." Besonders wichtig sei es, die Bevölkerung umfangreich zu informieren und aufzuklären.

Auf der Suche nach gut begründeten Antworten

Die medizinethische Expertin der Nordkirche, Pastorin Ruth Albrecht, sagte, dass das tief in der Basis des Christentums verankerte Gebot der Nächstenliebe keine schnelle und eindeutige Antwort auf die Frage nach der Spende eines Organs gebe. Das Gebot sei einer der Ausgangspunkte der Debatte, bei der mehr Raum und Zeit für den Austausch von guten Gründen sowie von Ängsten, Sorgen und Unsicherheiten benötigt werde. "Lassen Sie uns weiter und offen über unser Verständnis von Tod und Leben, Endlichkeit und Vergänglichkeit sprechen, damit wir bei der Frage nach dem Spenden von Organen zu gut begründeten Antworten kommen", sagte Albrecht.

Organspende in Deutschland

Aktuell dürfen in Deutschland Organe nur dann nach dem Tod entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat oder ihre Angehörigen ihr Einverständnis erklären. In vielen anderen Ländern gilt die sogenannte Widerspruchslösung. Danach ist jede Person potenzieller Organspender, sofern sie nicht zu Lebzeiten widerspricht.

Mitte Januar 2020 hatte der Bundestag die Widerspruchslösung abgelehnt. Zugleich wurde beschlossen, dass die Bereitschaft, Organe nach dem eigenen Tod zu spenden, in Zukunft regelmäßig bei Ausweisstellen erfragt werden soll. Außerdem sollen Hausärzte die Patienten ermuntern, eine Entscheidung zu dokumentieren. Das Gesetz wird voraussichtlich im ersten Quartal 2022 in Kraft treten.

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