Der Haushalt der Nordkirche auf einen Blick erklärt
26. Februar 2021
Wie entsteht eigentlich der landeskirchliche Haushalt? Welche Schritte sind nötig, bis der Entwurf zur Abstimmung in die Synode geht? Und wer ist daran beteiligt? Wir erklären es in Grafik- und Textform für alle, die bislang keine Finanzexperten waren.
Ganz vereinfacht gesagt: Am Anfang stehen die Kirchenmitglieder. Denn sie sind es, die im Wesentlichen die vielfältigen Angebote, die Kirche bietet, ermöglichen. Und zwar mit ihrer Kirchensteuer. Ein Großteil der Kirchensteuer-Einnahmen verbleibt in den Kirchenkreisen. Ein kleinerer Anteil geht an die Landeskirche, wo er etwa zur Finanzierung von diakonischer Arbeit, religionspädagogischen Projekten oder Seelsorge-Diensten (Hauptbereiche) verwendet wird.
Die Krux: Die Einnahmesituation hängt nicht nur von der Mitgliederstärke ab, sondern auch von deren Einkommensverhältnissen. Im Klartext bedeutet das: Wie viel Geld der Nordkirche zur Verfügung steht, ändert sich – in der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Wirtschaftsflaute sogar recht stark. So ist in diesem Jahr etwa infolge von erhöhter Arbeitslosigkeit und vermehrten Insolvenzen mit einem deutlich geringeren Lohn- und Einkommensteueraufkommen und damit auch mit geringeren Kirchensteuereinkünften zu rechnen.
Das Finanzdezernat: Hier fließen die Stränge zusammen
Doch wie drastisch werden die Einschnitte sein? Alle verfügbaren Daten darüber werden im Finanzdezernat des Landeskirchenamts zusammengetragen, damit die beteiligten Gremien auf ihrer Basis einen ersten Haushaltsentwurf erstellen können. Über die Schwierigkeit verlässlicher Prognosen spricht Heike Hardell, Leiterin des Finanzdezernats.
Der Finanzausschuss: Hier werden Empfehlungen zur Steuerung gegeben
Das Ziel der Haushaltsberatungen von Finanzausschuss und Kirchenleitung ist auch in schwierigen Jahren ein ausgeglichener Haushalt, für den keine Entnahme aus den Rücklagen erforderlich ist. Der Weg dahin ist jedoch nicht immer bequem, sondern erfordert einen ziemlich langen Atem, erklärt Michael Rapp, Vorsitzender des Finanzausschusses. Mehr zu seiner Arbeit im Interview.
Die Kirchenleitung: Von hier geht’s auf die Zielgerade
Am Ende der Beratungen steht die Einbringung des Haushaltsentwurfs durch ein Mitglied der Kirchenleitung auf der Synode. Diese Aufgabe hat Malte Schlünz. Der Finanzexperte erklärt den Synodalen und Synodalinnen, welche Änderungen vorgesehen sind – und warum. Die wesentlichen Punkte gibt’s im Interview zum Nachlesen.
Nach der Stellungnahme des Finanzausschusses liegt die Entscheidung über den Haushalt bei den Synodalen und Synodalinnen: Sie stimmen über ihn ab.