Beschlüsse

Der Pommersche Kirchenkreisrat tagt in Weitenhagen

Das Haus der Stille in Weitenhagen
Das Haus der Stille in Weitenhagen

18. Januar 2018 von Sebastian Kühl, Lena Modrow

Unterstützung für historische Bücher und Posaunenkonzerte sowie die Zukunft des „Haus der Stille“ – der Kirchenkreisrat (KKR) des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises (PEK) hat in Weitenhagen einige Beschlüsse gefasst.

Darunter: Die Kirchengemeinde St. Marien Greifswald soll für die „Bläsermusik im Kerzenschein 2017“ eine Zuwendung in Höhe von 1.000 Euro aus der Haushaltsstelle für „Projekte und Initiativen“ erhalten. Unter der Leitung von Landesposaunenwart Martin Huss ließen am 16. Dezember in drei aufeinanderfolgenden Konzerten mehr als 200 Bläser aus evangelischen Posaunenchören Advents- und Weihnachtslieder in der mit unzähligen Kerzen erleuchteten Greifswalder Marienkirche erklingen. Die Konzertreihe, die schon zum 42. Mal stattfand, ist in den vergangenen Jahren sehr gut angenommen worden.

Barther Bibliothek: Kostbare Bücher werden restauriert

Auch die Kirchenbibliothek Barth erhält Geld: 500 Euro aus dem Fonds des PEK für historische Bibliotheken. Die historisch bedeutende Kirchenbibliothek befindet sich bereits in sanierten und klimatisierten Räumlichkeiten, jedoch muss ein Drittel des Gesamtbestandes noch restauriert werden – dafür ist diese Unterstützung vorgesehen.

„Haus der Stille“: Überführung in Trägerschaft des Kirchenkreises

Das Seminarhaus „Haus der Stille“ in Weitenhagen „ist ein Angebot für Menschen, die Erneuerung und Vertiefung in ihrem Leben suchen – aus der Begegnung mit Gott“ – nun soll es in die Trägerschaft des Kirchenkreises überführt werden. Damit wird der Beschluss der Synode bestätigt. Das „Haus der Stille“ befand sich zwar von Beginn an in Trägerschaft der Pommerschen Kirche - den Beschluss zu seiner Errichtung fasste die damalige pommersche Landessynode im Jahr 1966 - während des Fusionsprozesses im Zuge der Gründung der Nordkirche war die Trägerschaft jedoch aus formalen Gründen auf die Landeskirche übergegangen.

Neue Verbandssatzung und Terminplanung

Außerdem befasste sich der Kirchenkreisrat während der Sitzung unter anderem mit der Neufassung der Verbandssatzung des Kirchengemeindeverbands Krien, mit kirchengemeindlichen Haushalten, mit Verpachtungsrichtlinien, mit Personalfragen, mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage in einer Kirchengemeinde, mit der Umbenennung der „Pfarrstelle Groß Zicker“ in „Pfarrstelle Mönchgut“, mit der Terminplanung im Jahr 2018, mit dem Verfahren zur Einreichung von Amtshandlungsbelegen im Kirchenkreisamt sowie mit dem Entwurf für das neue Banner am Kirchenkreisamt in Greifswald. Die nächste Sitzung des Kirchenkreisrates findet am 20. Februar 2018 statt.

Der Kirchenkreisrat

Der Kirchenkreisrat vertritt den Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis in allen Angelegenheiten. Er führt die Aufsicht über die 154 Kirchengemeinden und ihre Verbände sowie über die Dienste und Werke und erteilt die erforderlichen Genehmigungen. Er bereitet die Entscheidungen der Kirchenkreissynode vor, bringt Vorlagen ein und führt die Beschlüsse aus. Er bringt den Haushalt ein und ist für die Durchführung verantwortlich. Er berät Pröpstin und Pröpste, beruft die Pastorinnen und Pastoren in die Pfarrstellen des Kirchenkreises und führt die Aufsicht über die Kirchenkreisverwaltung.

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