Diakonie: Teilhabegesetz muss dringend umgesetzt werden
03. Dezember 2021
Das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern fordert von der neuen Landesregierung die sofortige Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Anlässlich des heutigen Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung (3. Dezember) kritisierte die Diakonie die unzureichende Anwendung des Gesetzes, das seit drei Jahren gilt.
Menschen mit Behinderung hätten seit 2018 einen gesetzlichen Anspruch auf einen Integrierten Teilhabeplan (ITP). Sie sollen aktiv in jeden Schritt einbezogen werden und stehen im Mittelpunkt des Verfahrens. Doch zwischen Anspruch und Realität klaffte eine große Lücke: „Noch immer haben in unserem Land gerade einmal die Hälfte der Menschen mit Behinderung einen Integrierten Teilhabeplan“, sagte Diakonie-Vorständin Henrike Regenstein.
Bedarf bis jetzt nicht genau ermittelt
Für einen ITP sei es notwendig, die individuellen Bedarfe, wie etwa die Unterstützung beim selbstständigen Wohnen oder Hilfe bei der Mobilität, zu ermitteln. Daran müssten alle Menschen mit Behinderung unabhängig von ihren Fähigkeiten beteiligt werden, so Regenstein.
Seit Anfang 2018 ist das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Kraft. Grundlage dafür sei die UN-Behindertenrechtskonvention. In Mecklenburg-Vorpommern leben nach Diakonie-Angaben knapp 200.000 Menschen mit Behinderung. Das entspreche rund zwölf Prozent der Bevölkerung.