Kirchenkreisrat

Einheitliche Leitlinien für Solaranlagen in MV beschlossen

Die Kirchenkreise Pommern und Mecklenburg haben gemeinsame Leitlinien zur Errichtung von Solaranlagen auf kirchlichen Ländereien erarbeitet.
Die Kirchenkreise Pommern und Mecklenburg haben gemeinsame Leitlinien zur Errichtung von Solaranlagen auf kirchlichen Ländereien erarbeitet. © iStock

10. März 2022

Der Pommersche Kirchenkreisrat hat auf seiner jüngsten Sitzung Leitlinien zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Kirchenländereien beschlossen. Ebenso bewilligte er eine finanzielle Unterstützung der Kulturkirche St. Jakobi Stralsund. Ein weiteres wichtiges Thema waren Hilfen für die Geflüchteten aus der Ukraine.

Die Empfehlungen zur Solarenergie waren in einem gemeinsamen Entwicklungsprozess vom mecklenburgischen und pommerschen Kirchenkreis entwickelt worden. Damit stehen den Kirchengemeinden und den Grundstücksabteilungen nun praxistaugliche Leitlinien in beiden Kirchenkreisen Mecklenburg-Vorpommerns zur Verfügung.

Grundsatzpapier für Solaranlagen

Gemäß der Empfehlungen können neben Flächen in sogenannten benachteiligte Gebieten im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), wie beispielsweise Streifen an Autobahnen, nun auch außerhalb des EEG-Bereichs Photovoltaikanlagen (PVA) auf landwirtschaftlich genutzten Grünlandflächen und Ackerflächen mit maximal 25 Bodenpunkten errichtet werden.

Dabei sei der Betrieb von sogenannten Agro-Photovoltaikanlagen wünschenswert, die eine kombinierte Nutzung ermöglichen, so die Empfehlung. Eine Konkurrenz zwischen der Lebensmittelerzeugung und dem Betrieb von PVA solle vermieden werden und es sei sinnvoll, dass der Anteil der durch PVA genutzten Grünland- und Ackerflächen 20 Prozent nicht überschreite. Zudem empfiehlt das beschlossene Grundsatzpapier den Kirchengemeinden die Nutzung von Dächern geeigneter kirchlicher Gebäude und Kirchen, letztere in Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Landeskirche und den Denkmalschutzbehörden.

Kulturkirche kann fortgeführt werden

In Sachen Kulturförderung beschloss der Kirchenkreisrat die Unterstützung der Kulturkirche St. Jakobi Stralsund in Höhe von 2500 Euro aus der allgemeinen Rücklage. Zudem soll beim Tourismusfonds der Nordkirche eine Förderung in Höhe von 7.500 Euro beantragt werden. Mit diesen dann insgesamt 10.000 Euro wäre die Finanzierung für ein weiteres Jahr gesichert, da die Bischofskanzlei in Greifswald und die Hansestadt Stralsund bereits ihre finanzielle Unterstützung zugesagt haben.

Betrieben wird die Kulturkirche seit 2003 vom kreisdiakonische Werk (KDW) Stralsund, das dabei jedoch auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist. „Die vielseitige diakonische und kulturelle Arbeit in der Kulturkirche ist es wert, dafür Rücklagen des Kirchenkreises einzusetzen“, sagte der Vorsitzende des Kirchenkreisrats, Propst Gerd Panknin. „Der Kirchenkreis kommt damit auch seinen Verpflichtungen gegenüber den Menschen, der Stadt Stralsund und dem KDW nach. Für die Zeit nach 2023 müssen neue Wege der Unterstützung gefunden werden. Wir werden an Lösungen arbeiten, wie wir die Kulturkirche auch in den kommenden Jahren erhalten können und Wege der Finanzierung suchen“, versicherte der Propst.

Erste Flüchtlingsfamilie in Greifswalder Domgemeinde

Gespannt nahm der Kirchenkreisrat den Bericht der Flüchtlingsbeauftragten des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises, Christine Deutscher, auf. Aus der Ukraine kommen zurzeit vor allem Frauen und Kinder an, sagte sie. In Europa gebe es eine Welle der Solidarität mit den Geflüchteten. Auch die Greifswalder Domgemeinde habe bereits eine Familie untergebracht, zudem gebe es in zahlreichen Kirchengemeinden im Kirchenkreis regelmäßige Friedensgebete.

Sie wies darauf hin, dass Hilfe für die hier eintreffenden Menschen noch sehr lange benötigt werde. Nach den Fragen nach Unterkunft und Versorgung werde es um Arbeit, Kitaplätze und Schulunterricht gehen. Parallel zu den Spenden- und Hilfsaktionen gebe es regelmäßige Friedensandachten. „Wir nehmen die Not der Ukrainerinnen und Ukrainer in unsere Gebete auf“, so Propst Gerd Panknin.

Tobias Sarx in Bibelgesellschaft berufen

 Die Sitzung befasste sich zudem auch mit einer Personalie: Der Kirchenkreisrat berief Dr. Tobias Sarx als Vertreter des pommerschen Kirchenkreises in die Mecklenburgische und Pommersche Bibelgesellschaft. Er tritt ab dem 1. Juni die Nachfolge der Stralsunder Pröpstin Helga Ruch an, die Ende Mai in den Ruhestand geht. Die Aufgabe der PEK-Vertretung in der Bibelgesellschaft übernimmt üblicherweise der Propst oder die Pröpstin der Propstei Stralsund, da sich der Kern der Arbeit der Mecklenburgischen und Pommerschen Bibelgesellschaft im Bibelzentrum Barth befindet, das in der Propstei Stralsund liegt.

 Nächster Sitzungstermin

Der Kirchenkreisrat tagt wieder am5. April 2022. 

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