Hamburg erlaubt wieder Gottesdienste
06. Mai 2020
Hamburg erlaubt ab Mittwoch (6. Mai) unter Auflagen wieder Gottesdienste in Kirchen, Moscheen und Synagogen. Die Veranstalter müssten ein Konzept zum Infektionsschutz erstellen und einhalten, teilte Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) am Dienstag mit.
Das Konzept müsse Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Meter zwischen den Besuchern sowie eine Begrenzung der Teilnehmer und allgemeine Hygienemaßnahmen beinhalten.
Größere Trauerfeiern wieder möglich
Außerdem dürfen Trauerfeiern an privaten und öffentlichen Orten wieder in größerem Kreis stattfinden als in den vergangenen Wochen. Insbesondere im Freien, aber auch in Kirchen und Kapellen dürfen nicht mehr nur der familiäre Kreis, sondern auch Menschen aus dem persönlichen Umfeld des Verstorbenen an Bestattungen und Trauerfeiern teilnehmen.
Handlungsempfehlungen der Nordkirche
Bereits am Freitag (1. Mai) hatte die Nordkirche eine Handlungsempfehlung an ihre fast 1.000 Kirchengemeinden geschickt. Verantwortlich für die Gestaltung des kirchlichen Lebens in den Gemeinden sind laut Verfassung der Nordkirche die jeweiligen Kirchengemeinderäte. Dabei sind die Rechtsverordnungen der Bundesländer einzuhalten.