Hintergrund: das Dublin-System der Europäischen Union
27. Februar 2015
Berlin/Hamburg. Was steckt eigentlich hinter dem Dublin-System der Europäischen Union? Im Streit um das Kirchenasyl ist das Verfahren in die Diskussion gekommen. Hintergrund-Informationen zu der Verordnung.
Die Dublin-III-Verordnung der Europäischen Union legt fest, welcher EU-Mitgliedsstaat für die Behandlung eines Asylgesuches zuständig ist. Grundsätzlich gilt: Ein Flüchtling muss in dem EU-Land um Asyl bitten, das er als erstes betreten hat. Daraus ergibt sich, dass Länder mit EU-Außengrenze wie etwa Griechenland und Italien überproportional gefordert sind. Der Flüchtling darf laut den Regeln nicht in ein anderes Land weiterreisen und kann, falls er es doch tut, zwangsweise in das Ersteinreiseland zurückgeschickt werden. Ein großer Teil der Abschiebehäftlinge in deutschen Gefängnissen sind sogenannte Dublin-Fälle.
Um das Dublin-System in die Praxis umzusetzen, hat die EU die "Eurodac"-Datenbank eingerichtet, in der die Fingerabdrücke von Asylsuchenden und irregulären Einwanderern gespeichert werden. Eine Reihe von EU-Gesetzen soll gewährleisten, dass alle Schutzgesuche fair geprüft und die Migranten menschenwürdig behandelt werden. In den letzten Jahren gab es eine Reihe von Reformen dazu, die in dem 2013 fertiggestellten "Gemeinsamen Europäischen Asylsystem" (GEAS) mündeten.
Darum klaffen Theorie und Praxis auseinander
Allerdings klaffen bis heute Theorie und Praxis weit auseinander. Die überforderten südlichen Außengrenzländer halten sich vielfach nicht an die vorgeschriebenen Standards, wie das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR und andere Flüchtlingsrechtler beklagen. Zu den Verstößen zählen etwa Gewalt gegen Migranten und sogenannte heiße Abschiebungen ohne Prüfung des Asylgesuches. Im Fall Griechenlands erkennen andere EU-Länder das Problem an und schicken keine Dublin-Häftlinge dorthin zurück. Grundsätzlich will die Mehrheit der EU-Länder jedoch derzeit nicht am Dublin-System rütteln.
Die Bundesregierung hatte im vergangenen Jahr betont, dass eine Umverteilung von Flüchtlingen in Europa nur "auf freiwilliger Basis zeitlich befristet" vorstellbar sei. Sie ist der Ansicht, dass sich andere europäische Länder noch deutlich mehr für den Flüchtlingsschutz engagieren sollten. Deutschland hat, obgleich es von anderen EU-Ländern umgeben ist, im Moment europaweit die meisten Asylanträge zu prüfen. Das liegt unter anderem daran, dass manche Flüchtlinge die Registrierung im Ersteinreiseland vermeiden oder mit dem Flugzeug kommen. Betrachtet man die Asylgesuche im Verhältnis zur Bevölkerungsgröße, lag Deutschland 2013 auf Platz 7 in der EU.