Schleswig-Holstein

Katholischer Staatskirchenvertrag feiert 10. Geburtstag

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07. Januar 2019

Ein halbes Jahrhundert lang galt der Staatskirchenvertrag, den das Land Schleswig-Holstein 1957 mit der evangelischen Kirche geschlossen hatte, auch für die Katholiken mit. Das änderte sich erst vor 10 Jahren.

Manchmal hält ein Provisorium 50 Jahre lang: Seit 1957 hatte die katholische Kirche den Staatsvertrag, den die evangelische Kirche mit dem Land Schleswig-Holstein abgeschlossen hatte, quasi 'mitbenutzt'. Weil aber immer wieder kritisiert worden war, dass es besonders für die Landeszuschüsse an die katholische Kirche keine vertragliche Grundlage gab, einigte man sich 2009 auf ein eigenes Vertragswerk.

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU), der katholische Hamburger Erzbischof Stefan Heße und Kardinal Reinhard Marx, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, haben am Montag in Kiel die Unterzeichnung des Staatskirchenvertrags vor zehn Jahren gefeiert.

Die Kirchen seien ein wichtiger Träger des Gemeinwohls, sagte Günther. "Deshalb finde ich es richtig und angemessen, dass die jeweiligen Belange auch in jeweils eigenen Staatsverträgen geregelt werden." Erzbischof Heße lobte die partnerschaftlichen Beziehungen zwischen dem Land und dem Erzbistum.

Getrennt, aber nicht gleichgültig

Ein Staatskirchenvertrag sei Ausdruck für das gute Miteinander von Kirche und Staat, sagte Kardinal Marx. Die Trennung von Kirche und Staat gehöre zum christlichen Glauben. Gleichzeitig sei der Staat der Religion gegenüber nicht gleichgültig.

Marx: "Wo aber Religion in politische Konzepte eingebaut wird, muss man aufmerksam hinschauen, ob da alles richtig läuft." Wachsamkeit und Verantwortungsbewusstsein müssten kirchlich und politisch Hand in Hand gehen.

Nach den Worten des Apostolischen Nuntius', Erzbischof Nikola Eterovic, ist der Staatsvertrag ein gutes Beispiel für verlässliche Beziehungen zwischen Staat und Kirche. "Es ist gut zu wissen, dass Verträge ihre Gültigkeit behalten, auch wenn Regierungen wechseln."

Kirche und Staat: ein kompliziertes Verhältnis

Der Staatskirchenvertrag regelt unter anderem die Aufgaben in Forschung und Lehre, im Religionsunterricht, beim Sonn- und Feiertagsschutz und die Seelsorge etwa bei der Polizei. Ferner werden die Staatsleistungen für die Kirchen festgehalten. Dazu gehören auch Transferleistungen wie Gelder für den Religionsunterricht an Schulen.

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