Gesetz zur Aussetzung der Besoldungserhöhung soll auf den Weg gebracht werden
19. November 2020
Die Landessynode der Nordkirche beschließt, dass die Kirchenleitung für das kommende Jahr ein Gesetz vorbereiten soll, dass die Aufschiebung der Besoldungserhöhungen für Pastoren und Kirchenbeamte beinhaltet. Demnach sollen ihre Gehälter erstmalig nicht zeitnah, sondern erst im Dezember 2022 an die Tarife des öffentlichen Dienstes angepasst werden.
Hintergrund ist die Corona-Pandemie: Durch vermehrte Kurzarbeit und eine steigende Arbeitslosenquote sinken Einkommens- und damit auch die Kirchensteuern. Im Juni 2020 schätzte der Synodalausschuss der kirchensteuerberechtigten Körperschaften einen Rückgang der geplanten Kirchensteuereinnahmen im laufenden Haushalt von 536 Mio. Euro auf 470 Mio. Euro ab. Die Prognose für die Kirchensteuern der Folgejahre musste ebenfalls deutlich zurückgenommen werden.
Eine Erhöhung der Besoldung soll deshalb aufgeschoben werden – und zwar bis zum 1. Dezember 2022.
Zeichen der Solidarität in der Krise
Bisher ging die Besoldungserhöhung der Kirchenbeamten und Pastoren zeitnah einher mit der des öffentlichen Dienstes. Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes werden zum 1. April 2021 um 1,4 Prozent und zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent angehoben.
Aufgrund der aktuellen Situation soll auf die Anpassung für die Kirchenbeamten und Pastoren zunächst verzichtet werden. Diese Maßnahme sei auch ein Signal "für jene zu Nächsten zu werden, die durch die Pandemie in ihrer Gesundheit, in Bezug auf soziale Nähe und aber auch in materieller Hinsicht sehr viel mehr verloren haben als wir im Kontext dieses Synodenbeschlusses zu besprechen haben. Erst durch solche Zuwendung zu den Nächsten zeigt sch Kirche in der wahren Nachfolge Jesu", so Propst Dr. Karl-Heinrich Melzer in seiner Einbringung.
Verschiebung soll finanzielle Entlastung bringen
Grundsätzlich soll jedoch weiter daran festgehalten werden, dass die Besoldungserhöhungen linear zur Bundesbesoldung übernommen werden. Es soll lediglich eine einmalige zeitliche Verschiebung stattfinden – über die final im kommenden Jahr entschieden werden muss. Die Kirchenleitung hat nun den Auftrag, ein entsprechendes Kirchengesetz für die Synodentagung im September beziehungsweise im November 2021 vorzubereiten.
Über eine einmalige Sonderzahlung, wie sie für Bundesbeamte zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Covid-19-Pandemie gedacht ist, muss die Kirchenleitung noch entscheiden. Der letztmögliche Termin für den Beschluss über eine steuerfreie Einmalzahlung ist der 28. November.