Kirchengericht erörtert Amtszeitverlängerung
11. Februar 2013
Hamburg/Greifswald. Ob die Amtszeitverlängerung des Greifswalder Bischofs Hans-Jürgen Abromeit unrechtmäßig war, wird möglicherweise juristisch nie geklärt. Das unabhängige Kirchengericht der evangelischen Nordkirche hat am Montag während der Verhandlung in Hamburg Zweifel geäußert, ob die Klage gegen die Amtszeitverlängerung überhaupt zulässig ist. Eine Entscheidung darüber will das Gericht im April fällen.
Während der Beratung wurden zahlreiche Ungereimtheiten im Zuge der Amtszeitverlängerung erörtert. Geklagt hatten zwei ehemalige Mitglieder der pommerschen Synode (Kirchenparlament). Nach Auffassung von Wolfhard Molkentin und Andreas Ruwe hätte das Bischofswahlkollegium nicht schon im Dezember 2011 über die Amtszeitverlängerung entscheiden dürfen, weil Abromeits Amtszeit erst im Herbst 2013 geendet hätte. Selbst wenn eine solche Entscheidung möglich gewesen wäre, hätte sie mit Zwei-Drittel-Mehrheit gefasst werden müssen. Diese wurde jedoch verfehlt.
Molkentin, ehemaliger Landrat von Nordvorpommern, hatte nach der Wahlsitzung Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt. Kirchenleitung und Kritiker hatten daraufhin klärende Gespräche für Anfang 2012 vereinbart, die der ehemalige Propst Friedrich Harder moderieren sollte. Noch vor der Einladung zum ersten Gespräch wurde Abromeit jedoch am 1. Februar 2012 die Urkunde für seine verlängerte Amtszeit überreicht. Der damalige pommersche Konsistorialpräsident Peter von Loeper verteidigt das Vorgehen. Es wäre bei diesen Gesprächen lediglich darum gegangen, die Kritiker von der eigenen Position zu überzeugen.
Ungereimtheiten und Irritationen
Die Übergabe der Urkunde an Bischof Abromeit sei "klammheimlich, hinter verschlossenen Türen" geschehen, kritisierte Molkentin. So wurde die Urkunde zwar ordnungsgemäß von Synoden-Präses Rainer Dally im Namen des Präsidiums unterzeichnet, seine beiden Stellvertreter waren nach eigener Aussage jedoch nicht über den Vorgang informiert worden.
Ungeklärt blieb bislang auch der Verlauf der Wahlsitzung. Molkentin hat nach eigenen Angaben zu Beginn auf die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit hingewiesen, wie sie für Personalentscheidungen mit nur einem Kandidaten üblich sei. Dass mit einfacher Mehrheit entschieden werde, sei nachträglich ins Protokoll geschrieben worden. Molkentin: "Ich fühlte mich an die DDR-Zeiten erinnert." Von Loeper verwies in der Verhandlung auf die pommersche Tradition, die nur eine einfache Mehrheit vorsah.
Dass die Klage der beiden Synodalen abgewiesen werden könnte, liegt an einem komplizierten Verfahrensfehler. So hatten die Kritiker zwar Widerspruch gegen die Abstimmung eingelegt. Eine solche Wahl ist nach Auffassung des Kirchengerichts aber juristisch kein "Verwaltungsakt". Die Kläger hätten stattdessen eine einstweilige Verfügung gegen die Aushändigung der Urkunde erwirken müssen.
"Kopfzerbrechen" bereitet das Verfahren auch Kirchenrichter Michael Labe
Auch Kirchenrichter Michael Labe bereitete das Verfahren nach eigenen Worten "Kopfzerbrechen". Er sei "betroffen, wie die Vorgänge gelaufen sind". Die Aushändigung der Urkunde noch vor den klärenden Gesprächen habe ihn zumindest "irritiert". Dennoch müsse das Verfahren nach klaren Rechtsgrundsätzen geführt werden.
Die pommersche Kirche hat sich Pfingsten 2012 mit den Landeskirchen Mecklenburg und Nordelbien zur Nordkirche zusammengeschlossen. Abromeit leitet in Greifswald gemeinsam mit dem Schweriner Bischof Andreas von Maltzahn den Sprengel Mecklenburg und Pommern. Wenn 2018 die Amtszeit der beiden Bischöfe endet, soll es nur noch einen Bischof im Sprengel Mecklenburg und Pommern geben, der seinen Sitz in Greifswald hat.