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Kirchenwahl 2016: Nordkirche verschickt fast zwei Millionen Benachrichtigungen

Benachrichtigung zur Kirchenwahl 2016
Benachrichtigung zur Kirchenwahl 2016© Nordkirche

20. September 2016 von Stefan Döbler, Simone Viere

Post von der Nordkirche: Die Benachrichtigungen zur Kirchenwahl 2016 sind jetzt auf dem Weg. "Ihre Stimme ist einzigartig!" lautet der Aufdruck auf der Rückseite des Umschlags, der in den kommenden Tagen genau 1.905.227 Millionen Mal in Briefkästen in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern geworfen wird.

Die Kirchengemeinderäte, also die leitenden Gremien der mehr als 1.000 Kirchengemeinden in der Nordkirche, werden Ende November 2016 neu gewählt. Erstmals dürfen dabei in der gesamten Nordkirche alle mitwählen, die spätestens am 13. November 2016 ihr 14. Lebensjahr vollendet haben.

Die Wahlbenachrichtigung informiert die wahlberechtigten Kirchenmitglieder über die Wahl sowie die Möglichkeit der Briefwahl und fordert dazu auf, sich zu beteiligen. Eine angehängte Karte nennt die jeweilige Kirchengemeinde, den Wahltermin und den Wahlort.

Erste gemeinsame Kirchenwahl seit Gründung der Nordkirche Pfingsten 2012

In allen Kirchengemeinden in Schleswig-Holstein und Hamburg wird am Sonntag, dem 27. November 2016 (Erster Advent) gewählt. In Mecklenburg und Pommern haben viele Gemeinden bis zu zwei zusätzliche oder bis zu drei abweichende Wahltermine, die in der Zeit vom 13. bis zum 27. November liegen. Diese Wahl ist die erste in der Nordkirche, in der sich 2012 die ehemalige nordelbische, die mecklenburgische und die pommersche Landeskirche zusammengeschlossen haben. Während in Nordelbien die schriftliche Wahlbenachrichtigung per Post üblich war, ist dies für die Mitglieder aus Mecklenburg und Pommern neu. In Hamburg und Schleswig-Holstein hingegen ist die Absenkung des Wahlalters auf 14 statt bisher 16 Jahre neu.

Rund 249.000 Erstwähler an die Wahlurne gebeten

Von den rund 1,9 Millionen Wählerinnen und Wählern sind 248.553 Erstwähler. Die Nordkirche verbindet mit der formalen Benachrichtigung auch einen Dank an alle ihre Mitglieder. Wer seine Wahlbenachrichtigung am Wahltag nicht wiederfindet, kann trotzdem wählen: Berechtigt ist jeder, der ins Wählerverzeichnis der Kirchengemeinde eingetragen ist und seinen Personalausweis dabei hat. Auskunft dazu erteilt jede evangelisch-lutherische Kirchengemeinde. Die Amtszeit eines Kirchengemeinderates dauert sechs Jahre.

 

Weitere Informationen zur Kirchengemeinderatswahl 2016 finden Sie unter: <link https: www.nordkirche.de mitstimmen link-extern>www.nordkirche.de/mitstimmen

Die Aufgaben der ehrenamtlichen Kirchengemeinderäte:
Sie sorgen mit den Pastoren für die Verkündigung des Evangeliums in den Gottesdiensten.
Sie verwalten Gemeindefinanzen, sind verantwortlich für Personal, Vermögen, Grundstücke und Gebäude.
Weiter sind sie zuständig für die Kinder, Jugend- und Altenarbeit sowie für die Kirchenmusik.
Sie wählen die 13 Kirchenkreissynoden, die wiederum Frauen und Männer in die Landessynode als höchstem Kirchenparlament wählen.

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