Unsere Landessynode tagt vom 20. Februar bis zum 22. Februar 2025 in Lübeck-Travemünde. Donnerstag wurde das neue Präsidium gewählt. In unserem Synoden-Journal berichten wir über Schwerpunkte und Hintergründe. Dies ist die erste Tagung der neu gewählten III. Landessynode unserer Landeskirche.
Unsere Landessynode hat am 20. Februar 2025 in Lübeck-Travemünde Anja Fährmann zur neuen Präses gewählt. Als Vize-Präsides wurden Pastor Friedemann Magaard und die bisherige Vize-Präses Elke König gewählt.
Am heutigen zweiten Sitzungstag (21. Februar 2025) besetzt die Synode erste wichtige Ausschüsse und berät über Kirchengesetze. Zur ersten Lesung stehen unter anderem Änderungen der Kirchengesetze zur Ausbildung von Pastorinnen und Pastoren sowie zum Einsatz von Prädikantinnen und Prädikanten (ehrenamtlich Predigende, die eine spezielle theologische Weiterbildung durchlaufen).
1. Konstituierende Sitzung der III. Landessynode: Die neu gewählte Synode tagt vom 20. bis 22. Februar 2025 in Lübeck-Travemünde. Es ist die erste Tagung dieser neuen Legislaturperiode.
2. Verantwortung für Demokratie und Menschenwürde: Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt betonte in ihrer Predigt die Verantwortung der Kirche für Demokratie, Menschenwürde und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Jahreslosung „Prüft alles, das Gute behaltet!“ gibt Orientierung.
3. Wichtige Themen der Legislatur: Die Synode wird sich mit der Aufarbeitung und Prävention sexualisierter Gewalt, dem Zukunftsprozess der Nordkirche (Finanzstrategie, Digitalstrategie, Klimaschutzziele) und der Bedeutung synodaler Debatten für das gesellschaftliche Miteinander beschäftigen.
4. Wahl des Präsidiums: Einer der wichtigsten Tagesordnungspunkte war die Wahl des Präsidiums, bestehend aus Präses und zwei Vizepräsides. Die Wahl erfolgte in geheimer Abstimmung. Präses ist Anja Fährmann, Vizepräsides sind Elke König und Pastor Friedemann Magaard.
5. Grußwort von Ministerpräsident Daniel Günther: Der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein hielt am Abend ein Grußwort.
6. Zusammensetzung der Synode: Die Synode besteht aus 155 Mitgliedern, davon 79 Frauen und 76 Männer. 20 Prozent der Mitglieder sind unter 27 Jahre alt, und 65 Prozent sind neu in der Synode.
Tag 2 beginnt mit einer Morgenandacht
Mit einer Andacht gehalten von Propst Tobias Woydack starten die Synodalen in den zweiten Tagungstag.
Die Nacht ist vergangen, ein neuer Tag ist herbeigekommen. Lasst uns wachen und nüchtern sein und ablegen, was uns träg macht. Dass wir leben in Deinem Licht und dich preisen, unsern Gott. Vom ersten Morgenlob an, bis zur Ruhe der Nacht. Amen
Los geht es mit dem Nominierungsausschuss. Pastor Matthias Bernstorf stellt die Aufgaben des Nominierungsausschusses vor:
Der Nominierungsausschuss ist ein ständiger Ausschuss der Landessynode. Der Ausschuss schlägt geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für die verschiedenen Ausschüsse der Synode vor.
Ausgewogene Zusammensetzung: Bei der Auswahl der Kandidaten achtet der Ausschuss auf eine ausgewogene Zusammensetzung der Ausschüsse, insbesondere im Hinblick auf Geschlechterverteilung, Vertretung verschiedener Gruppen innerhalb der Synode (z.B. ehrenamtliche Mitglieder, Mitarbeitende, Pfarrpersonen) und die Einhaltung der maximalen Mitgliederzahl.
Besetzung von Schlüsselpositionen: Der Nominierungsausschuss ist auch für die Suche nach Kandidierenden für wichtige Positionen zuständig, wie z.B. die Kirchenleitung, den Wahlvorbereitungsausschuss, die Delegierten für die EKD-Synode und die Generalsynode der VELKD.
Nachbesetzung bei Ausscheiden von Mitgliedern: Wenn ein Mitglied eines Ausschusses ausscheidet, ist der Nominierungsausschuss für die Nachbesetzung zuständig.
Berücksichtigung von Vielfalt: Der Ausschuss hat das Ziel, die Vielfalt der Nordkirche in den Ausschüssen widerzuspiegeln und lebendig werden zu lassen.
Der Nominierungsausschuss trage somit maßgeblich dazu bei, dass die verschiedenen Gremien der Nordkirche kompetent und vielfältig besetzt sind, um ihre Aufgaben effektiv wahrnehmen zu können, so Pastor Bernstorf.
Die Synode hat 10 Mitglieder plus Stellvertreter:innen in den Nominierungsausschuss gewählt. Dieser nutzt die Kaffeepause für eine erste Sitzung. Annika Woydack ist die neue Vorsitzende dieses Ausschusses.
Die ständigen Ausschüsse der Landessynode stellen sich vor
Haushaltsvorbereitung: Der Finanzausschuss hat den Auftrag, die Entscheidung der Landessynode über den Haushalt der Landeskirche vorzubereiten. Er gibt wichtige Impulse zur Haushaltsaufstellung.
Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Mitteln: Der Finanzausschuss bewilligt auf Antrag der Kirchenleitung die Freigabe von über- und außerplanmäßigen Mitteln, die eine im Haushaltsbeschluss festgelegte Größenordnung überschreiten (aktuell 100.000 Euro). Er hat damit eine Wächterfunktion für die Synode bei der Bewirtschaftung des Haushalts.
Beteiligung in Eilfällen: Wenn in Eilfällen Ausgaben entstehen, die nicht durch den Haushalt gedeckt sind, muss das vorsitzende Mitglied des Finanzausschusses beteiligt werden.
Feststellung der Teilhaushalte und Jahresabschlüsse: Die Landessynode kann im Haushaltsbeschluss die Kompetenzen des Finanzausschusses im Einzelnen ausgestalten: Aufgaben, die originär der Synode zustehen, können auf den Finanzausschuss übertragen werden, wie z.B. die Feststellung verschiedener Teilhaushalte oder die Abnahme der Jahresabschlüsse.
Mitwirkung in anderen Ausschüssen und Gremien: Der Finanzausschuss ist an verschiedenen anderen Ausschüssen und Gremien beteiligt, wie z.B. der Aufsicht der Stiftung für Altersversorgung, dem Ausschuss des Gebäudemanagements und dem Synodalausschuss für kirchensteuerberechtigte Körperschaften.
Finanzlösungen für kirchliche Aufgaben: Der Finanzausschuss diskutiert und entwickelt Lösungen, um vielfältige kirchliche Aufgaben zu ermöglichen und zu sichern.
Der Rechtsausschuss (2/5)
Der Rechtsausschuss ist zuständig für die Beratung aller rechtlich relevanten Vorlagen, insbesondere von Kirchengesetzen. Oberkirchenrat Sebastian Kriedel stellt den Ausschuss vor.
Zu den konkreten Aufgaben des Rechtsausschusses gehört Folgendes:
Er berät Gesetzesvorlagen der Kirchenleitung, bevor diese in der Landessynode verhandelt werden.
Er berät auch Gesetzesvorlagen, die von Mitgliedern der Landessynode eingebracht werden, wenn das Präsidium oder die Landessynode sie an ihn überweisen. Dies kann vor den Schlussabstimmungen in erster oder zweiter Lesung geschehen.
Der Rechtsausschuss kann Änderungsvorschläge einbringen, die die Kirchenleitung in die Vorlage übernehmen kann.
Zusammensetzung und Wahl:
Der Rechtsausschuss wird für jede Legislaturperiode neu aus der Mitte der Landessynode gewählt.
Die Anzahl der Mitglieder wird von der Landessynode festgelegt (in der Regel nicht mehr als zehn Mitglieder und zwei Stellvertreter).
Ehrenamtliche Mitglieder der Landessynode bilden die Mehrheit im Ausschuss, wobei mindestens eine pfarramtliche Person vertreten sein soll.
Beschlüsse des Rechtsausschusses werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
Der Rechnungsprüfungsausschuss (3/5)
Klaus Lachenmann stellt den Ausschuss vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss trägt mit seiner Arbeit zur Einhaltung der kirchengesetzlichen Bestimmungen bei. Er verantwortet die betriebswirtschaftliche Prüfung aller kirchlichen Körperschaften, Dienste und Werke. Konkret bedeutet das:
Er erteilt dem Rechnungsprüfungsamt den Auftrag zur Prüfung.
Er unterrichtet die Synode über die Prüfungsergebnisse.
Er gibt der Synode die Empfehlung zur Entlastung.
Er besteht aus:
Fünf Synodalen (davon je eine Person aus der Gruppe der Mitarbeitenden bzw. Pastores; plus zwei stellvertretende Mitglieder), ein Mitglied des Finanzausschusses mit Gaststatus, gegebenenfalls externe Sachverständige.
Nicht vertreten im Rechnungsprüfungsausschuss sind Mitglieder der Kirchenleitung bzw. des Finanzausschusses.
Der Geschäftsordnungsausschuss (4/5)
Martina Wendt stellt den Ausschuss vor: Der Geschäftsordnungsausschuss spielt eine wichtige Rolle bei der Gestaltung und Anwendung der Regeln für die Arbeit der Landessynode. Er sorgt dafür, dass die Landessynode ihre Aufgaben effektiv und ordnungsgemäß erfüllen kann. Und zwar durch:
Mitwirkung bei Änderungen der Geschäftsordnung: Der Ausschuss wirkt bei geplanten Änderungen oder Anpassungen der Geschäftsordnung mit. Er berät über diese Änderungen, bevor die Landessynode darüber beschließt.
Auslegung der Geschäftsordnung: Der Ausschuss befasst sich mit Fragen zur Anwendung und Auslegung der Geschäftsordnung. Er unterstützt die Landessynode dabei, die Regeln der Geschäftsordnung richtig zu verstehen und anzuwenden.
Unterstützung der Arbeit der Landessynode: Durch seine Arbeit trägt der Ausschuss dazu bei, dass die Arbeit der Landessynode reibungslos und effizient ablaufen kann. Er hilft, mögliche Unklarheiten oder Probleme bei der Anwendung der Geschäftsordnung zu lösen.
Erstellung von Beschlussvorschlägen: Bei der Auslegung der Geschäftsordnung über den Einzelfall hinaus macht der Geschäftsordnungsausschuss der Landessynode einen Beschlussvorschlag (§ 34 Absatz 1 Satz 2 GO)
Der Richterwahlausschuss (5/5)
Matthias Triebel stellt den Richterwahlausschuss vor. Zu seinen Aufgaben gehören:
die Suche und Prüfung geeigneter Personen für Richterämter der Kirchengerichte
Er setzt sich aus 7 Mitgliedern (5 von der Landessynode gewählt, 1 von der Kirchenleitung, 1 vom Landeskirchenamt) zusammen. Mindestens 4 Mitglieder müssen eine Befähigung zum Richteramt (Volljuristen) haben, die Mehrheit der Mitglieder steht in keinem kirchlichen Dienstverhältnis.
Aktuelle Situation:
Neuwahlen der Gerichte erst zum 31.12.2027 erforderlich
Bis dahin: Nachwahlen für ausscheidende Mitglieder
Kirchenleitung, Landesbischöfin und Sprengel stellen sich vor
Im Mittelpunkt der Aufgaben der Kirchenleitung stehen die Einheit und das gesamtkirchliche Interesse der Nordkirche. "Das ist eine schöne, komplexe und nicht immer einfache Aufgabe", erläutert Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt den Synodalen.
Aufgabe der Landesbischöfin ist es, die Kirche besonders in der Öffentlichkeit zu vertreten, zum Beispiel gegenüber Regierungen. Kristina Kühnbaum-Schmidt betont, dass ihr auch die Mitarbeit in ökumenischen Bündnissen und Organisationen besonders wichtig ist. "Die weltweite Verbindung mit Geschwistern im Glauben" sei eine große Bereicherung.
Drei Kirchenkreise gehören zum Sprengel Hamburg und Lübeck, den Bischöfin Kirsten Fehrs leitet. Dazu gehört der Kirchenkreis Hamburg-Ost, der mit mehr als 370.000 Mitglieder der größte innerhalb der gesamten Evangelischen Kirche in Deutschland ist.
"Bei uns gibt es viele Brücken", sagt Bischöfin Fehrs. Ihr Sprengel wolle Brücken bauen, "wir stehen dafür, nicht in die Polarisierungen einzusteigen, sondern das Gemeinsame im Verschiedenen zu finden", erläutert sie weiter.
Als Beispiele nannte sie ihr Engagement im Interreligiösen Forum Hamburg, Präsenz auch im politischen Raum bei Menschenketten zum Beispiel oder indem Dialoge angestoßen werden: "Wir können und sollen als Kirche Verständigungsort sein."
Bischöfin Nora Steen: Kirche zwischen Himmel und Erde sein
Bischöfin Nora Steen stellt ihren Sprengel Schleswig und Holstein vor.
Acht Kirchenkreise zwischen Nord- und Ostsee gehören zum Sprengel Schleswig und Holstein von Bischöfin Nora Steen. Außerdem ist dem Sprengel die Nordschleswigsche Gemeinde im Süden Dänemarks zugeordnet.
Zum Sprengel von Bischof Tilman Jeremias gehören die Kirchenkreise Mecklenburg und Pommern. Er betont, dass hier bereits sichtbar werde, wohin sich Kirche insgesamt entwickeln werde. "Wir sind einerseits stein-reich, aber unsere Mitglieder werden immer weniger." Entwidmungen von Gebäuden seien ein leidvolles Thema.
Auch sei es so, dass viele Menschen im Land nicht mit Gesprächsangeboten erreicht werden könnten. Andere dagegen seien offen für kirchliche Ansprache und wünschten sich zudem Veränderungen seitens der Politik. Er berichtet von einem Segensfahrrad: "Wenn wir mit dem auf Marktplätzen stehen, kommen wir aus dem Segnen gar nicht mehr heraus!"
Sieben Hauptbereiche gibt es in der Nordkirche mit jeweils mehreren Diensten und Werken, Beauftragungen und Einrichtungen. Aktuell laden alle Hauptbereiche gemeinsam dazu ein, sich mit dem Thema "Hoffnung" zu beschäftigen.
Denn 2025 sei "keine Zeit für Hoffnungslosigkeit, sondern für Zusammenhalt und Engagement", heißt es auf der Projektseite hoffnungs-bilder.de. Zu finden sind hier Konzerte, Seelsorge-Angebote und theologische Impulse, die Mut und Hoffnung stiften. Wer dazu auf dem Laufenden bleiben will, kann sich für den Hoffnungsnewsletter anmelden.
Die Synodalen beschließen in erster Lesung, das "Bibliotheks- und Medienzentrum" (BMZ) als Werk im Hauptbereich 1 zu gründen. Damit wird der Hauptbereich Schule, Gemeinde- und Religionspädagogik neu strukturiert. Das BMZ war bisher nur ein Kooperationsverbund und bildet künftig einen von drei Arbeitsbereichen im Hauptbereich.
Die Synode diskutiert ausführlich den Dienst von Prädikant:innen in der Nordkirche. Diese sind Ehrenamtliche mit einer Ausbildung, die sie befähigt, auch Gottesdienste feiern zu können. Sie sind somit wichtige Stützen von Gemeinden vor Ort. Ihr Engagement und ihre Leistung werden von den Synodalen ausdrücklich gewürdigt.
Die Gesetzesvorlage sieht vor, die Altersbegrenzung von Prädikant:innen aufzuheben, damit diese Menschen länger im Verkündigungsdienst tätig sein können. Bislang galt eine Altersgrenze von 75 Jahren für diesen Dienst. Die Synodalen beschließen in erster Lesung, diese fallen zu lassen. Zugleich wird sich die Kirchenleitung weiter mit dem Prädikantengesetz befassen, um mehrere Anregungen der Synodalen einzuarbeiten.
Am Abend debattieren die Synodalen ebenfalls über eine veränderte Pfarramtsausbildung. Die Gesetzesvorlage sieht vor, der spirituellen Entwicklung mehr Raum zu geben. Ebenso soll die zweite theologische Prüfung künftig stärker praxisbezogen sein. Die Ausbildungsorte werden auf die Kirchengemeinden und das Predigerseminar beschränkt. Die dritte Ebene der Regionalgruppen entfällt demnach.
Insgesamt soll die Nordkirche so attraktiver für Vikar:innen werden. "Wir werden in einem Wettbewerb sein", so Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt. "Bitte seid mit uns unterwegs, um ein neues, innovatives Ausbildungsgesetz auf den Weg zu bringen und alte Zöpfe zu verändern", ermutigte sie die Synodalen für dieses Gesetzesvorhaben zu stimmen.
Das Gesetz wird in erster Lesung beschlossen. Die zweite Lesung kann somit am folgenden und letzten Sitzungstag – nach der vorgeschriebenen Bedenkzeit – erfolgen.
Abendgebet aus Psalm 62
Sei still, meine Seele, sei bei Gott. Versteif dich nicht, lass ihn,
den Fels, er kommt auf leisen Sohlen, und hört.
Ich bin eine wacklige Mauer, die du leicht umstößt, ein Mensch, den du im Nu umbringst.
Sei bei Gott, meine Seele, bei ihm ist Ruhe und Besinnung. Der Fels, der kommt mit sanften Händen, um zu trösten.
Hastig und eilig ist unsere Generation – Stäubchen, die nichts wiegen, wirbeln hoch auf, vorbei.
Sei still, sei bei Gott. Nicht vergelten, nicht urteilen wird er, er will hören, er will begreifen.
Arne Gattermann wirbt für die Einrichtung eines Digitalausschusses als beratendes Gremium. Er soll die Landessynode bei der Umsetzung ihrer Digitalstrategie unterstützen. Diese wurde als Teil des Zukunftsprozesses der Nordkirche entwickelt, um digitale Chancen in den Bereichen Bildung, Kommunikation, Verkündigung und Verwaltung besser zu nutzen. Der Antrag wird angenommen.
Weitere Gesetzesberatungen
Die Synode berät am Ende des zweiten Sitzungstages darüber, wie Fusionen von Kirchengemeinden erleichtert werden können. So sollen sich künftig auch Gemeinden zusammenschließen dürfen, die keine gemeinsame Gemeindegrenze teilen. Der Vorlage wird in erster Lesung zugestimmt.
Die Landessynode schafft damit vereinfachte Rahmenbedingungen für weitere Zusammenlegungen. Die Zustimmung im konkreten Fall obliegt den jeweiligen Kirchenkreissynoden. Sie dürfen Gemeinden dann erlauben, über geografische Grenzen (etwa Flüsse, Wälder oder auch andere Ortschaften) hinweg, eine Einheit zu bilden. Allerdings können sich die Gemeinden nach diesem Gesetzesvorhaben weiterhin nur innerhalb eines Kirchenkreises zusammenschließen.
Die Synodalen gehen nach einem ereignisreichen Tag gesegnet in den Feierabend. Am morgigen Tag wird die Sitzung fortgesetzt. Auf der Tagesordnung stehen dann die zweiten Lesungen der heute diskutierten Gesetze sowie der Bericht über die Arbeit der Anerkennungskommission sowie der Bericht aus dem Ökumenewerk der Nordkirche.
Gute Nacht, liebe Landessynode! Mit dem Abendsegen endet dieser Sitzungstag.
Hintergrund
Wie ist die neue Landessynode zusammengesetzt?
Der III. Landessynode gehören 155 Mitglieder an, davon sind 79 Frauen (51 Prozent) und 76 Männer (49 Prozent). Ein Mandat bleibt unbesetzt bis zur Wahl eines weiteren Mitglieds aus der Gruppe der Gemeinde-Synodalen aus dem Kirchenkreis Schleswig-Flensburg in der Altersgruppe der U 27-Jährigen.
Noch nie so viele junge Menschen im Kirchenparlament
31 Mandate (20 Prozent) sind mit Personen besetzt, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dazu kommen 29 Synodale, die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Neu in der III. Landessynode sind 100 Mitglieder (65 Prozent). 55 Synodale waren bereits Mitglied in der II. Landessynode.
Die Landessynode der Nordkirche
Die Landessynode ist das Kirchenparlament und damit verfasstes Leitungsgremium der Nordkirche. Die Landeskirche wird durch die Landessynode, die Kirchenleitung und die Landesbischöfin in gemeinsamer Verantwortung geleitet. Die Landessynode verkörpert die Einheit und Vielfalt der Kirchengemeinden, der Kirchenkreise und der Dienste und Werke.
Die Landessynode ist zur gemeinsamen Willensbildung in der Nordkirche berufen. Sie kann sich über alle Angelegenheiten der Nordkirche unterrichten lassen und sich an die Öffentlichkeit wenden. Sie berät und beschließt über diese Angelegenheiten im Rahmen des geltenden Rechts.
Die Landessynode spiegelt in ihrer Zusammensetzung die Vielfalt der Nordkirche wider. Ihr gehören 156 stimmberechtigte Mitglieder an. Dazu kommen acht Delegierte mit Rede- und Antragsrecht. Insgesamt 122 Synodale werden durch die 13 Kirchenkreise gewählt. Darunter sind Ehrenamtliche, Pastorinnen und Pastoren, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
34 Synodale kommen aus den Diensten und Werken der Nordkirche, den Theologischen Fakultäten der Universitäten Greifswald, Kiel, Rostock und Hamburg oder werden durch die Kirchenleitung berufen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Nordschleswigschen Gemeinde in Dänemark sowie die Jugenddelegierten haben kein Stimmrecht.
Am Sonnabend (22. Februar 2025), dem dritten und letzten Sitzungstag, steht einen Bericht zur Arbeit der Anerkennungskommission für Betroffene sexualisierter Gewalt in der Nordkirche auf der Tagesordnung sowie die zweite Lesung der Kirchengesetze.
Unabhängige Ansprechstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Nordkirche. Montags 9-11 Uhr und mittwochs 15-17 Uhr. Mehr unter kirche-gegen-sexualisierte-gewalt.de
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