Personalentwicklung bei Pastorinnen und Pastoren: „Perspektive 2030“

Landessynode beriet Grundsätze für künftige Pfarrstellenverteilung

03. März 2018 von Stefan Döbler

Lübeck-Travemünde. Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) hat heute (2. März) intensiv über Grundsätze für die künftige Personal- und Stellenentwicklung der Pastorinnen und Pastoren in der Nordkirche beraten und es begrüßt, dass die Erste Kirchenleitung das Landeskirchenamt beauftragt, ein „Strukturanpassungsgesetz für die Steuerung des Personalbestandes und des Personalzugangs“ zu erarbeiten notwendige weitere Gesetzesänderungen vorzubereiten, die der Landessynode im Herbst zur Beratung und Abstimmung vorgelegt werden sollen.

Hintergrund ist die gesamtgesellschaftliche demographische Entwicklung, in deren Verlauf die Generation der geburtenstarken Jahrgänge in den nächsten anderthalb Jahrzehnten das Ruhestandsalter erreichen wird. Davon sind auch alle kirchlichen Berufe betroffen. In der Nordkirche hat deshalb 2015 ein Personalplanungsprozess begonnen, an dem alle Anstellungsebenen beteiligt sind. Ziel ist es, die erwarteten Veränderungen aktiv zu gestalten.

Für die rund 1.700 Pastorinnen und Pastoren ist die Landeskirche als Dienstgeberin verantwortlich. Daher befasste sich mit dieser Berufsgruppe die Landessynode. Rund 900 Pastorinnen und Pastoren werden in der Dekade 2020 bis 2030 aus dem aktiven Dienst in den Ruhestand eintreten. Im selben Zeitraum werden laut Prognosen rund 300 Nachwuchsgeistliche neu in den Dienst eintreten. Demnach würden im Vergleich zu den gegenwärtig rund 1.700 Pastorinnen und Pastoren in zwölf Jahren rund 600 Geistliche weniger als heute im aktiven Dienst stehen. „Dieser Vorgang wird das Profil unserer Kirche auf allen Ebenen, sowie das Berufsbild der Pastorinnen und Pastoren verändern“, heißt es in der unter der Überschrift „Perspektive 2030“ eingebrachten Vorlage der Ersten Kirchenleitung.

Propst Dr. Karl-Heinrich Melzer (Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein), der die Vorlage für die Kirchenleitung einbrachte, erklärte: „Die Dringlichkeit, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen, wird noch dadurch erhöht, dass sich der Prozess des Verlusts von Pastorinnen und Pastoren nicht gleichmäßig in allen Arbeitsbereichen unserer Kirche vollziehen wird.“ Kern der Vorlage der Kirchenleitung sei deshalb der Auftrag an das Landeskirchenamt, ein Kirchengesetz zu erarbeiten, „das hinsichtlich der knapper werdenden Ressource Pfarrpersonal für Verteilgerechtigkeit sorgt.“ Die Kirchenleitung habe vorgeschlagen, sowohl den Personalbestand als auch den Personalzugang mit einem Strukturanpassungsgesetz zu steuern und dabei mit diesem Instrument die Verteilung des Pfarrpersonals zu regeln. „Dies halten wir für unbedingt nötig, um Verteilgerechtigkeit zwischen den verschiedenen Personalplanungseinheiten – Kirchenkreis, Dienste und Werke und Leitungsstellen – zu schaffen.“

Ein künftiges Strukturanpassungsgesetz soll dafür sorgen, dass die erwartete Abnahme des Pfarrpersonals in allen Bereichen der Nordkirche gleichmäßig proportional verläuft. Ausgangspunkt soll die quantitative Personalverteilung vom Dezember 2015 sein. Zudem sollen Anreize geprüft werden, um die Bereitschaft zum Pfarrstellenwechsel zu fördern, zum Beispiel eine weitere Lockerung der Dienstwohnungs- und Residenzpflicht, Änderungen im Besoldungsrecht und der Ruhestandsregelungen. Auch die Möglichkeit einer freiwilligen Verlängerung des Pfarrdienstes über die Ruhestandsgrenze hinaus soll geprüft werden. Das Gesetz soll es auch ermöglichen, Pfarrstellen nicht nur einzelnen Gemeinden, sondern auch Regionen zuzuordnen. Dafür sollen Erfahrungen aus entsprechenden Erprobungsräumen in den Kirchenkreisen ausgewertet werden.

Landeskirchliche Dienste und Werke, Leitung und Verwaltung und Kirchenkreise sollen vorschlagen, welche von Pastorinnen und Pastoren wahrgenommenen übergemeindlichen Aufgaben künftig von nichtordinierten Personen mit anderen Qualifikationen erfüllt werden können. Weitere Ziele sind die Einrichtung einer Pfarrvikarsausbildung sowie zusätzliche akademische Zugänge zum Pfarrberuf. Ausbildungsgänge für andere kirchliche Berufsgruppen, insbesondere Diakoninnen und Diakone, sollen geprüft und gegebenenfalls neu entwickelt werden. Gefördert werden sollen Initiativen der Kirchenkreise, in Kirchengemeinden zusätzliche Stellen für Management und Assistenz einzurichten, um Pastorinnen und Pastoren von Verwaltungs- und Organisationsaufgaben zu entlasten.

Landesbischof Gerhard Ulrich dankte allen am Prozess Beteiligten und riet, eine Diskussion über die vielfältigen Kirchenbilder und davon abzuleitende Aufgaben parallel zu den Strukturanpassungen zu führen: „Dies muss auf allen Ebenen unserer Kirche geschehen: Wie können und wollen wir jetzt und künftig vor Ort Kirche sein? Welche Gaben und Qualifikationen sind dazu erforderlich? Welche Bedingungen brauchen Menschen für ihren Dienst in unserer Kirche?“ Es gelte, auch die unterschiedlichen Regionen in der Nordkirche, von der Metropole bis zu ländlichen Räumen, zu berücksichtigen, „damit Kirchengemeinden und kirchliche Dienste und Werke anschlussfähig bleiben für die Menschen vor Ort und die Gesellschaft, in der wir als Kirche leben“. Ulrich forderte, Menschen, die sich für einen Beruf in der Nordkirche entscheiden, schon in der Ausbildung zu begleiten und zu unterstützen.

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