Landessynode beschließt Gesetz über kirchliche Besoldung
28. September 2017
Lübeck-Travemünde. Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) hat zu Beginn ihrer 17. Tagung heute (28. September) die Vorlage der Ersten Kirchenleitung für ein Kirchengesetz über die Besoldung der Pastorinnen und Pastoren, Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten sowie Vikarinnen und Vikare in der Nordkirche (Kirchenbesoldungsgesetz) beraten und in erster Lesung beschlossen.
Das Kirchenbesoldungsgesetz der Nordkirche übernimmt, wie schon zuvor das Kirchenbesoldungsgesetz der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche, überwiegend die jeweils geltenden Vorschriften des Bundesbesoldungsrechts. Es ist eine mit der Gründung der Nordkirche 2012 notwendig gewordene Rechtsvereinheitlichung und löst das übergangsweise geltende Kirchenbesoldungsgesetz der früheren Nordelbischen Kirche ab.
Anpassungen gemäß Bundesbesoldung
Das Gesetz sieht vor, dass die Landessynode bei jeder Besoldungserhöhung des Bundes neu entscheidet, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe diese übernommen werden soll, um damit veränderten Wirtschafts- und Haushaltsentwicklungen Rechnung zu tragen. „Neben allen inhaltlichen Argumenten hat die Kirchenleitung mehrheitlich überzeugt, dass bei einer Fortschreibung der derzeitigen Rechtslage die Landessynode jederzeit Besoldungsanpassungen aussetzen oder in veränderter Form übernehmen kann. Auch in Zukunft kann damit auf die jeweilige Finanz- und Haushaltssituation reagiert werden. Die abschließende Planungshoheit der Landessynode bleibt somit gewahrt“, betonte Propst Dr. Karl-Heinrich Melzer (Kirchenkreis Hamburg-West / Südholstein), Mitglied der Ersten Kirchenleitung, der die Vorlage einbrachte.
Auch die vor fünfeinhalb Jahren zur Nordkirche fusionierten Landeskirchen Mecklenburgs, Pommerns und Nordelbiens hatten zuvor das Bundesbesoldungsrecht angewendet, jedoch in unterschiedlicher Weise: Nach nordelbischem Recht wurde die Besoldung in gleicher Höhe wie beim Bund ausgezahlt; Besoldungsanpassungen des Bundes wurden automatisch übernommen. In Mecklenburg und Pommern betrug die Kirchenbesoldung zum Zeitpunkt der Fusion 90 Prozent der Bundesbesoldung.
Zur Fusion beschlossen die drei Kirchen, dass bis zu einer Rechtsvereinheitlichung das bisherige nordelbische Besoldungsrecht im gesamten Bereich der künftigen Nordkirche gilt und die Kirchenbesoldung in Mecklenburg und Pommern mit der Fusion schrittweise an das Niveau im früheren Nordelbien angepasst wird. Damit wurde die Besoldung mecklenburgischer und pommerscher Pastoren und Kirchenbeamter jährlich um zwei Prozentpunkte erhöht, so dass seit 1. Januar 2017 eine einheitliche Besoldungshöhe in der gesamten Nordkirche gilt, nämlich in Höhe der Bundesbesoldung.