Landessynode: Corona-Auswirkungen "steiniger Weg mit mächtiger Steigung"
25. September 2020
Lübeck-Travemünde. Mit den finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) befassten sich heute (25. September) die 156 Synodalen der II. Landessynode in Lübeck-Travemünde.
Malte Schlünz, Mitglied der Kirchenleitung, berichtete aus der Arbeit am Prozessdesign, um die Nordkirche auch unter zurückgehenden Finanzressourcen zukunftssicher aufzustellen: „Dieser Weg“, so Schlünz, „wird steinig, uneben und mit einer mächtigen Steigung verlaufen. Es gibt hierfür allerdings keine komfortable Abkürzung“.
Bereits zu Beginn der Pandemie im März 2020 hatte eine Task-Force Finanzen der Nordkirche eine Besetzungs- und Beförderungssperre sowie einen besonders sparsamen Ressourceneinsatz angeregt. So war die Nordkirche früh vorbereitet auf den im Frühsommer geschätzten Rückgang ihrer Kirchensteuereinnahmen in Höhe von 66 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2020. Grundlage für die Schätzung sind die staatlichen Steuerschätzungen, die sich an der Lohn- und Einkommensteuer orientieren. „Diese Steuereinnahmen sinken durch Gewinneinbußen, Umsatzrückgänge, Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit in diesem Jahr erheblich. Faktisch bedeutet die Zahlung von Kurzarbeitergeld fast einen vollständigen Ausfall der Lohnsteuereinnahmen und damit auch der Kirchensteuern“, erläuterte Malte Schlünz.
Auch die Corona-Steuerhilfegesetze und der Schutzschild für Unternehmen im Konjunkturprogramm des Bundes tragen zum Rückgang der Kirchensteuereinnahmen bei. Für das Haushaltsjahr 2020 hat das zur Folge, dass statt der erwarteten 536 Millionen nun rund 470 Millionen Einnahmen zur Verfügung stehen werden. Berücksichtigt man die feststehenden Vorwegabzüge, stehen der Nordkirche voraussichtlich 15,7 Prozent Mittel weniger zur Verfügung.
Restriktive Haushaltsplanungen für 2020 und 2021
Auch für den Haushalt 2021 wird eine auf eine Bestandserhaltung abzielende Planung angemahnt. Es wird Restriktionen für die Besetzung landeskirchlicher Stellen und für landeskirchliche Investitionsvorhaben geben. Strukturen und Abläufe in der Landeskirche sollen an die verringerten Finanzressourcen angepasst werden. Beschlossen werden kann dieser Haushalt daher erst auf der Februar-Synode 2021. Erst nach dem Winter und den aktuell nicht absehbaren weiteren wirtschaftlichen Folgen der Pandemie werde sich abzeichnen, auf welchem Niveau sich die Kirchensteuereinnahmen stabilisieren, so die Einschätzung von Malte Schlünz.
Hinzu kommt eine weitere veränderliche Größe, die Zahl der Mitglieder. Bereits im Mai 2019 war die Entwicklung der Kirchenmitgliederzahlen im Rahmen der der Studie „Kirche im Umbruch - Projektion 2060“ veröffentlicht worden. Das Forschungszentrum Generationenverträge (FZG) aus Freiburg hatte für die evangelische und katholische Kirche in eine koordinierte Mitglieder- und Kirchensteuervorausberechnung vorgelegt, nach der sich Mitgliederzahlen und finanzielle Möglichkeiten beider Kirchen bis 2060 etwa halbiert haben werden. Dabei wird sich der demografische Wandel und noch stärker auswirken, wie viele Menschen getauft werden, aus der Kirche aus- oder in die Kirche eintreten.
„Wir die Kirchenleitung – haben uns den Auftrag der Landessynode aus der Tagung im November 2019 zu Eigen gemacht und entwickeln in einer Arbeitsgruppe ein Prozessdesign, um die Landeskirche mit den geringeren Finanzressourcen zukunftsfähig zu machen. Dieses werden wir der Landessynode zeitnah vorlegen“, sagte Schlünz.
Ende des Monats wird das Finanzdezernat des Landeskirchenamtes in Kiel gemeinsam mit dem synodalen Ausschuss der kirchensteuerberechtigen Körperschaften anhand neuer staatlichen Steuerschätzungen die Auswirkungen auf die Kirchensteuereinnahmen 2020 und auch 2021 diskutieren und in Folge auch Beschlüsse fassen. Es bleibt abzuwarten, in welche Richtung sich die Kirchensteuereinnahmen gegenüber der Mai-Schätzung entwickeln werden, so das Fazit von Malte Schlünz.
Auch die 13 Kirchenkreise mit den knapp 1.000 Kirchengemeinden der Nordkirche stellen sich auf die erwarteten Einnahmeausfälle ein. Mit der eigenständigen Etatverantwortung und -verwaltung auf den jeweiligen Ebenen der Nordkirche ist zugleich auch die Verpflichtung verbunden, Vorsorge zu treffen, etwa für einen möglichen Rückgang der Finanzen.