Nordkirche begrüßt Verbot geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe
06. November 2015
Schwerin/Berlin. Die Nordkirche begrüßt die heutige (6. November) Entscheidung des Deutschen Bundestages zum Thema Sterbebegleitung.
Bischof Dr. Andreas von Maltzahn (Schwerin) sagte als Erster stellvertretender Vorsitzender der Ersten Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche):
„Mit großem Respekt hat die Nordkirche die Debatte des Bundestages in den vergangenen Monaten verfolgt. Der assistierte Suizid ist in unserem Land zwar nicht erlaubt, aus rechtssystematischen Gründen jedoch straffrei gestellt. Die Nordkirche begrüßt es, dass sich der Bundestag heute für ein Verbot geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe entschieden hat. Unsere Gesellschaft tut gut daran, das Ende des Lebens nicht zur Sache eigener Entscheidung werden zu lassen.
In der Seelsorge nehmen wir wahr, welche Ängste vor einem langen, leidvollen Sterben Menschen bewegen. Diesen Ängsten begegnet unsere Gesellschaft am besten, indem die Ausstattung der Palliativmedizin verbessert wird. Nicht nur in Hospizen und auf Palliativstationen, sondern auch in Pflegeheimen und zu Hause kann ein Sterben in Würde ermöglicht werden. Auf diesem Weg kann den allermeisten Patienten geholfen werden. Der am Donnerstag vom Bundestag beschlossene Ausbau der Hospiz- und Palliativbetreuung ist ein Schritt in die richtige Richtung.“