Nordkirche fordert Neuregelung zur Sterbehilfe
26. Februar 2020
Der Bischofsrat der Nordkirche hat nach dem heutigen BVG-Urteil die Politik zu einer raschen Neuregelung der Sterbehilfe aufgefordert. In einem Statement erteilte er zugleich einer Kommerzialisierung der Sterbehilfe eine deutliche Absage.
„Eine kommerzialisierte Sterbehilfe ist mit dem christlichen Menschenbild nicht vereinbar", sagte Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt. "Im Leben und Sterben stehen aus christlicher Sicht Nächstenliebe, Barmherzigkeit und Mitmenschlichkeit an erster Stelle – und nicht Gewinn und Profit.“
Das Bundesverfassungsgericht habe mit seinem Urteil die Schwächen der bisherigen gesetzlichen Regelung deutlich gemacht. Im Urteil heiße es aber ausdrücklich, dass der Gesetzgeber das Recht habe, die Suizidhilfe zu regulieren.
Bischofrat: Hospize und Palliativmedizin stärken
Todkranke Menschen, so der Bischofsrat, brauchten am Ende ihres Lebens die bestmögliche Hilfe und Versorgung. Jede Diskussion sollte von diesem Punkt aus geführt werden. Für diese Hilfe im Sterben seien Hospize und Palliativmedizin am besten geeignet. Sie sollten daher dringend gestärkt werden.
Zum Bischofsrat zählen neben Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt noch Bischof Gothart Magaard (Schleswig), Bischöfin Kirsten Fehrs (Hamburg) und Bischof Tilman Jeremias (Greifswald).